dodis.ch/41745
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 15 octobre 1869
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3907. Gotthardbahn, Modifikation der Konzession, Vorlage an die Bundesversammlung.
Departement des Innern. Vortrag mündlich.
Das Departement macht darauf aufmerksam, dass, nachdem nun die Verhandlungen der internationalen Konferenz i. S. der Gotthardbahn durch ein Schlussprotokoll2 und einen Vertrag mit Italien3 beendigt seien, in Folge der Ergebnisse dieser Unterhandlungen eine Abänderung des Beschlussentwurfes betreffend die Konzessionen für den Bau und Betrieb der Gotthardbahn sich als Nothwendigkeit ergebe und nachdem es seine diessfälligen Anträge begründet hat, ist nach obgewalteter Diskussion beschlossen worden: es seien die diessfälligen Vorlagen an die gesezgebenden Räthe in folgender Fassung vorzulegen:
Eingang und Art. 1 wie in den bereits gedrukten Beschlussentwürfen.
Artikel 2, 3tes Alinea, lit. a sei so zu fassen:
a. im Falle des Rükkaufes im 30., 45. und 60. Jahre ist der 25fache Werth des durchschnittlichen Reinertrages derjenigen zehn Jahre, die dem Zeitpunkt, in welchem der Bund den Rükkauf erklärt, unmittelbar vorangehen; im Falle des Rükkaufes im 75. Jahre der 221/2 fache, im Falle des Rükkaufes im 90. Jahre der 20fache und im Falle des Rükkaufes im 99. Jahre der 18fache Werth dieses Reinertrages zu bezahlen, immerhin in der Meinung, dass dabei die durch den Staatsvertrag begründeten Rechte der Subventionen Vorbehalten bleiben und die Entschädigungssumme in keinem Falle weniger als das über die Subventionen hinaus verwendete Anlagekapital betragen darf.
b. diese Litera wurde gestrichen; litera c dagegen als lit. b beibehalten.
Weitere Abänderungen an dem ehemaligen Entwurf sind nicht vorgenommen worden.
An die gesezgebenden Räthe mit nachträglicher Botschaft.
3908. Bericht an die Bundesversammlung über die internationalen Konferenzverhandlungen.
Im Weitern ist beschlossen worden: es sei der Bundesversammlung ein kurzer Bericht4 über die stattgehabten Verhandlungen der internationalen Konferenz unter Anschluss des Schlussprotokolls und Vertrages mit Italien zur Notifikation, unter gleichzeitiger Motivirung darüber, warum der Vertrag nicht zur Ratifikation in gegenwärtiger Session vorgelegt werden könne, zu übermitteln.