Classement thématique série 1848–1945:
I. LES RELATIONS INTERGOUVERNEMENTALES ET LA VIE DES ÉTATS
I.1 ALLEMAGNE
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 2, doc. 195
volume linkBern 1985
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2300#1000/716#84* | |
Old classification | CH-BAR E 2300(-)1000/716 46 | |
Dossier title | Berlin, Politische Berichte und Briefe, Militärberichte, Band 1 (1867–1873) |
dodis.ch/41728
Concil: Ihre geehrte Depesche vom 21. April2 nebst der Copia der bayrischen Circulardepesche ist in meinem Besitz und beschränke ich mich für heute darauf, Ihnen mitzutheilen, dass ich hierauf bezüglich mit Hr. v. Thile eine Unterredung gehabt, aus welcher ich entnehmen konnte,
1. dass das hiesige Ministerium sich in Sachen noch gar nicht ausgesprochen, sondern sich vom Fürsten v. Hohenlohe noch nähere Aufschlüsse über seine Anschauungen u. Intentionen erbeten habe.
2. dass Preussen in dieser, wie in allen Angelegenheiten, die das Verhältniss zur katholischen Kirche betreffen, behutsam und schonend vorzugehen u. daher auch nicht im Vordertreffen Stellung zu nehmen wünscht.
Ich werde später die Unterhaltung mit Hr. v. Thile über diesen Gegenstand wieder aufnehmen, u. auch von Stuttgart u. Carlsruhe die nöthigen Aufschlüsse zu erlangen suchen, um Ihnen dann eine allgemeinere Besprechung der Sache zugehen zu lassen.
Staatsverträge: Die Verzögerung des förmlichen Abschlusses derselben hat durchaus nichts befremdliches u. erklärt sich durch die ganz ausserordentliche, anderweitige Inanspruchnahme des Hr. Delbrük, u. durch den Umstand, dass er das Projekt des Handelsvertrages zuerst noch dem Zollbundesrath vorlegen wollte, der am 28. April hier zusammentrat, sowie er auch den Entwurf der Litterarconvention durch den norddeutschen Bundesrath zum Voraus hat erörtern und genehmigen lassen. Am 25. April abhin liess Hr. Delbrük mich zu sich bitten, um mir die Gründe mitzutheilen, welche das Bundeskanzleramt bestimmt haben, die Erklärungen über die gegenseitige Behandlung der Aktiengesellschaften ins Schlussprotokoll und nicht in den Vertrag selbst niederzulegen. Der Grund besteht darin, dass eine bezügliche Vereinbarung eigentlich das Civilrecht resp. Handelsrecht beschlage u. daher streng genommen nicht in die Competenz des Zollvereins, folglich auch nicht in einen Vertrag mit diesem Zollverein gehöre. Dagegen könne eine gegenseitige Erklärung über den beidseitigen Rechtsstandpunkt in dieser Materie ins Schlussprotokoll füglich aufgenommen werden u. sei geeignet, wechselseitig jede wünschbare Beruhigung zu geben. Ich erwiederte Herrn Delbrük auf Grund meiner mit Ihnen hierüber geführten Corresponded, dass die Schweiz gegen Aufnahme dieser Erklärung ins Schlussprotokoll nichts einzuwenden habe. Ich erwarte nun täglich die Einladung zur Unterzeichnung der Verträge.
Internationale Conferenz: Dieselbe hat am 27. April ihre Schlussitzung gehalten. Einen einlässlichen Bericht werde ich Ihnen erst zugehen lassen können, wenn ich in den Besitz der gedrukten Verhandlungen gelangt sein werde. Vorläufig kann ich Ihnen mittheilen, dass die meisten Verhandlungsgegenstände im Sinn Ihrer Instruktionen erledigt wurden. Der Antrag auf Neutralisirung der für Vereinszweke gesammelten Mittel u. Stiftungsgelder konnte aus Mangel an Zeit und Unterstützung nicht eingebracht werden, wurde aber auch von vielen für überflüssig gehalten, weil die Respektirung wohlthätiger Fonds u. Stiftungen schon im bisherigen Völkerrechte begründet sey. Der Ihnen bereits durch die Zeitungen bekannt gewordene, von der Conferenz angenommene, von uns bekämpfte Antrag Langenbek’s bezwekt im wesentlichen folgende Vereinbarung durch die Staaten als Additionei-Artikel zur Genfer-Convention annehmen zulassen:
«Im Fall eines Krieges stellen die am Kriege nicht betheiligten Mächte eine entsprechende Zahl von Militärärzten zum Dienst in den Kriegslazarethen den Kriegführenden zur Verfügung u.s.w.»
Mein Antrag, den ich mit Rüksicht auf unsre bestehenden Verhältnisse u. im Geist Ihrer Instruktionen stellen zu sollen glaubte, gieng dahin, eine Resolution zu fassen des Inhaltes, dass im Interesse eines ausreichenden Sanitätsdienstes durch die Conferenz die (vorgeschlagene) gegenseitige Aushülfe mit Militärärzten als wünschenswerth bezeichnet werde.
Politische Situation: Ein Bericht über die immer noch friedlicher sich gestaltende allgemeine Situation folgt nächstens.
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