In der Depesche vom 12. lauf. Mts.2 melden Sie uns, dass Ihnen Herr v. Delbrük neulich mitgetheilt habe, es seien, ausser von Württemberg, auch von Preussen und Baden Zustimmungserklärungen zum Handelsverträge eingegangen, u. diejenige von Bayern werde erwartet, so dass voraussichtlich einer baldigen Unterzeichnung des Vertrages kein Hinderniss mehr im Wege stehe.
Dabei beantragen Sie, die noch beizuziehenden vorjährigen Deputirten hievon zu benachrichtigen, damit diese auf den ersten Ruf zur Reise nach Berlin sich bereit halten können.
Dieser Ihr Vorschlag veranlasst uns zur Bemerkung, dass es, wenigstens vor der Hand, keineswegs in unserer Absicht liegt, auch noch die vorjährigen Unterhändler nach Berlin zu senden, da der Vertragsabschluss ohne Bedenken Ihnen allein überlassen werden ltann. Nach unserer Ansicht nämlich bleibt es in allen wesentlichen Punkten bei den fernigen Vereinbarungen u. ist hauptsächlich nur Art. 8, u. zwar nach unserm Vorschläge, noch festzustellen. Ist diese Anschauung richtig, so wäre es in der That überflüssig, die vorjährigen Abgeordneten noch einmal nach Berlin zu bemühen, u. leztere wären ohne Zweifel auch nicht sehr geneigt, zur Erfüllung einer blossen Förmlichkeit die Reise anzutreten.
Indessen wollen wir gerne von Ihnen vernehmen, ob und warum etwa von deutscher Seite neue Anträge zu gewärtigen seien, welche weitere u. einlässlichere Verhandlungen zur Folge haben möchten u. die den Beirath der Herren Heer u. Stähelin als wünschenswerth u. nothwendig erscheinen lassen dürften.