Classement thématique série 1848–1945:
I. LES RELATIONS INTERGOUVERNEMENTALES ET LA VIE DES ÉTATS
I.1 ALLEMAGNE
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 2, doc. 151
volume linkBern 1985
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
Archival classification | CH-BAR#E2300#1000/716#707* | |
Dossier title | Paris, Politische Berichte und Briefe, Militärberichte, Band 21 (1868–1868) |
dodis.ch/41684
1. Ich habe Ihnen mit Depesche vom 13 d. M.2 umständlich die Unterredung mitgetheilt, welche ich im Sinn des v. Bundesrath erhaltenen Auftrages3 mit Graf Golz gepflogen habe bezüglich der Differenzen, welche bei der lezten Konferenz in Berlin den Abschluss eines Handelsvertrages mit dem deutschen Zollverein verhindert haben.
Graf Golz hat noch am Tage vor seiner Abreise einen sehr einlässlichen Bericht an die Preussische Regierung abgesandt, der, wie mich Graf Solms versicherte, ganz mit den von mir dem Grafen Golz gemachten Eröffnungen in Einklang war u. worin lezterer unsrer Auffassungsweise in Betreff der bekannten Art. 9 u. 10 des schweizerisch-französischen Vertrages beitrat.
Von Graf Solms, der desswegen vor einigen Tagen zu mir kam, konnte ich nun erfahren, dass der Stellvertreter des Grafen Bismark vorziehe, für einmal noch abzuwarten, ehe von preussischer Seite in dieser Angelegenheit Schritte geschehen, um so mehr, da das Zollparlament, welches den Vertrag zu ratifiziren hätte, voraussichtlich vor dem Frühjahr sich nicht wieder versammeln und Graf Bismark aus Gesundheitsrüksichten noch für einige Zeit der Theilnahme an den Ministerialberathungen sich enthalten werde.
Ich erwiederte Herrn Solms, dass ich nicht ermangeln werde, den Bundesrath von seiner konfidentiellen Mittheilung zu benachrichtigen. Im Übrigen werde er aus dem Rapporte von Graf Golz sich überzeugt haben, dass ich keineswegs auf besondere Beförderung gedrungen habe; sondern von der Ansicht ausgegangen sei, es könne ganz wohl ein gelegener Zeitpunkt für Erledigung abgewartet werden, da man sich inzwischen über den Modus vivendi verständigt habe.
Hr. Solms las mir dann noch diejenigen schriftlichen Erklärungen vor, welche in dieser Sache von Hr. Dr. Heer abgegeben worden sind, indem ihm alle bezüglichen Akten v. Berlin in Abschrift mitgetheilt worden sind. Er ist persönlich ganz mit unsrer Ansicht einverstanden, und äusserte sich dahin, dass nach seiner Meinung alle Zweifel durch Unterzeichnung des Tarifs über Consumogebühren u. durch Promulgation in der französch. Gesezessammlung als widerlegt anzusehen seyen. Ich enthalte mich um so mehr jeder weitern Bemerkung, als ich in nicht ferner Zukunft Gelgenheit zu finden hoffe, persönlich die Sache zu besprechen. Vielleicht kommt Baden von selbst dazu, nicht länger der einzige Staat bleiben zu wollen, der einen Abschluss unmöglich machte. Gelegenheit zu einer solchen Erklärung könnten ihm andre Verhandlungen bieten.
2. Im Laufe nächster Woche kann ich Ihnen den Vertragsentwurf betreffend Vollziehung gerichtlicher Urtheile zusenden. Ich habe zulezt doch durchgedrungen mit dem Begehren, dass die Gerichte von Amtswegen Klagen, welche laut Vertrag nicht vor sie gehören, an d. competenten Gerichte zu weisen haben.
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