Classement thématique série 1848–1945:
I. LES RELATIONS INTERGOUVERNEMENTALES ET LA VIE DES ÉTATS
I.3. AUTRICHE-HONGRIE
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 2, doc. 145
volume linkBern 1985
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E21#1000/131#13545* | |
Old classification | CH-BAR E 21(-)1000/131 458 | |
Dossier title | Frauen-und Kinderhandel, Allgemeines (1866–1914) | |
File reference archive | 02.2.05 |
dodis.ch/41678
Trotz wiederholter Warnungen von Seite der schweizerischen Gesandtschaft in Wien kommt es fortwährend noch sehr häufig vor, dass Eltern aus den Cantonen Freiburg, Waadt und Neuchätel ihre Kinder, meistens Mädchen von 8 bis 12 Jähren – über briefliche Aufforderungen von Zwischenhändlerinnen in Wien, oder durch Vermittelung solcher Personen in der Schweiz – nach Österreich, hauptsächlich nach Ungarn und Croatien schicken. Diese Kinder sollen dazu bestimmt sein, als Gespielinnen von Kindern adeliger Familien, gewöhnlich ärmerer, die nicht die Ausgabe für eine französische Gouvernante oder Bonne machen können, zu dienen, damit diese Kinder von jenen spielend französisch lernen. Gewöhnlich wird das Übereinkommen getroffen, dass die betreffende Familie dem Kinde nach drei Jahren die Rückreise nach der Heimath bezahlen werde. An dieses Verhältniss knüpfen sich nun zahlreiche sehr bedauerliche Missbräuche; die armen kleinen Schweizerinnen werden oft misshandelt und müssen am Nöthigsten, selbst in Bezug auf Nahrung und Kleider Mangel leiden; es kommen Fälle vor, dass sie geradezu wie Sclaven behandelt werden. Andere Familien, um den Kindern die Rückreise nicht bezahlen zu müssen, schicken sie unter irgend einem Vorwande vor Ablauf der drei Jahre aus dem Hause weg, und sie fallen dann der schweizerischen Gesandtschaft zur Last. Heute z. B. wurde mir von der k.k. Polizeidirection die 13jährige Marie Leonie Rauss aus Freiburg übergeben, welche vor circa 5 /4 Jahren die Frau des Grafen Robert Orssich, Hauptmann in der Armee, in Warasdin (Croatien) aus Freiburg kommen liess. Graf Orssich löste vorgestern in Warasdin für das Mädchen ein Eisenbahnbillet und schickte es allein, mit einem Gulden Reisegeld, nach Wien! Andere Familien weigern sich auch nach Ablauf der 3 Jahre, den Kindern die Heimreise zu bezahlen, und wieder andere verweigern auf das Hartnäckigste die Herausgabe der Kinder.
Diplomatische Reclamationen sind in neuerer Zeit fast gänzlich erfolglos; das kk. Ministerium des Äussern erhält, selbst über dringende Aufforderungen, vom ungarischen Ministerium nur äusserst verspätete Antwort, wie es bei wiederholten Reclamationen von meiner Seite, die vom hiesigen Ministerium des Äussern unverzüglich zur Kenntniss des ungarischen Ministeriums gebracht wurden, der Fall war. Gerichtliche Schritte sind sehr kostspielig und bieten in den meisten Fällen keine Aussicht auf Erfolg, da in der Regel die Engagements ohne Contracte brieflich oder mündlich abgeschlossen werden. Ich ersuche Sie daher dringendst, hochgeehrter Herr Bundespräsident, den betreffenden Regierungen den Inhalt dieser Depesche mitzutheilen und dieselben zu veranlassen, durch die öffentlichen Blätter dahin zu wirken, dass dem gewissenlosen Kinderschacher der Eltern Einhalt gethan werde. Am besten wäre es wohl, wenn die respectiven Polizeidirectionen den minderjährigen Kindern keine Pässe ausstellen würden, wenn sich deren Eltern nicht wenigstens durch Contracte oder sonst auf eine vollkommen genügende Weise legitimiren könnten, dass die Zukunft der Kinder gesichert sei.2
- 1
- Rapport: E 21/13545.↩