dodis.ch/41677
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 5 juin 1868
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2437. Vertrag mit Italien, Alpenbahnfrage.
Departement des Innern. Vortrag v. l.diess.
In Vollziehung der herwärtigen Schlussnahme vom 15. v. Mts.2 betreffend Überweisung der Alpenbahnfrage, welche vom politischen Departement mit Bezug auf den mit Italien abzuschliessenden Vertrag angeregt worden ist, begutachtet das Departement die Angelegenheit dahin: es sei die Frage nochmals zur Sprache zu bringen und ein Artikel folgenden Inhalts, sei es im Vertrage selbst, sei es in einer ändern geeigneten Form, aufzunehmen:
«Der Schweiz. Bundesrath und die K. italienische Regierung, bestrebt, die Verkehrsbeziehungen zwischen der Schweiz und Italien zu vervollkommnen und auszudehnen, verpflichten sich, die Erstellung von Verbindungswegen zwischen den beiden Ländern nach Kräften zu fördern und namentlich Unternehmungen zu begünstigen, welche zum Zweke haben, durch Überschienung der Schweiz. Alpen die Eisenbahnneze, südlich und nördlich derselben, in unmittelbare Verbindung zu bringen.»
Nach stattgehabter Diskussion ist dieser Antrag zum Beschlüsse erhoben worden, und zwar wie er in der französischen Übersezung ammendirt worden ist.
Das fragliche Ammendement heisst: statt nach Kräften zu fördern:
«so viel als möglich zu begünstigen und namentlich jeder Staat an seinem Orte, alle möglichen Erleichterungen für diejenigen Unternehmungen zuzusichern, welche zum Zweke haben usw.»
Hr. Bundesrath Naeff erklärt zu Protokoll, dass er zu dieser Schlussnahme nicht gestimmt habe.
An Hrn. Minister Pioda in Florenz, in Ergänzung seiner Instruktion betreffend die Vertragsverhandlungen mit Italien.