Classement thématique série 1848–1945:
I. LES RELATIONS INTERGOUVERNEMENTALES ET LA VIE DES ÉTATS
I.1 ALLEMAGNE
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 2, doc. 128
volume linkBern 1985
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E13#1000/38#30* | |
Old classification | CH-BAR E 13(-)1000/38 7 | |
Dossier title | Anträge des politischen und des Handels- und Zolldepartements an den Bundesrat; Bundesratsbeschlüsse; Korrespondenz des Bundesrates mit dem eidg. Abgeordneten Heer in Berlin; Notizen; Konferenzprotokolle; Statistiken; Fragen betr. Bestimmungen für die Gewerbelegitimationskarten und Behandlung des grenznachbarlichen Verkehrs; Akten der Bundesversammlung und Bundesbeschluss (21.07.1869) betr. Genehmigung des o.g. Vertrages, der Übereinkunft mit dem Norddeutschem Bund vom 13.05.1869 zum Schutz der Rechte an literarischen Erzeugnissen und Werken der Kunst sowie des Niederlassungsvertrages mit dem Königreich Württemberg vom 18.03.1869 (1867–1869) |
dodis.ch/41661
Ihre hochverehrl. Zuschriften (eine vom 23.2, zwei vom 25.3 datirt) sind mir theils gestern, theils heute richtig eingegangen; ebenso gestern ein Telegramm4, womit Sie die Zustimmung des h. Bundesrathes zu dem vorgeschlagenen Reductionsfusse anzeigen. Was nun zunächst die postalischen Verhandlungen anbelangt, so hat sich Ihr diesfälliges Schreiben mit meiner letzten ergebenen Depesche gekreuzt u. Sie werden der letzteren entnommen haben, dass wir, Ihrem Wunsche gemäss, die Schweiz. Position in der That aufs Äusserste vertheidigt haben, dass aber auf Seite der deutschen Commissarien selbst die Drohung mit Abbruch der Verhandlungen keine Sinnes-Änderung zu bewirken vermochte. Ich sehe nun der endlichen Entschliessung des h. Bundesrathes, in Antwort auf meine Zuschrift vom 26. März5 entgegen.
In Betreff des Hrn. Mercier habe ich Nachfolgendes zu berichten: unmittelbar nach Empfang Ihrer bezüglichen Zuschrift sandte ich ihm dieselbe zu, mit der Bitte, mich am Abend zu besuchen u. mir seine Erklärung abzugeben, ob er mit den Propositionen des h. Bundesrathes einverstanden sei. Hr. Mercier erschien dann gestern Abend bei mir u. eröffnete, dass in Bezug auf den Geldpunkt keinerlei Schwierigkeit bestehe: er sei ganz damit einverstanden, dass ihm kein Gehalt zukomme für die Zeit, wo der Gesandte in Berlin anwesend sei u. er also auch die Geschäfte der Legation nicht zu besorgen habe. Dagegen nimmt er an einem anderen Punkt Anstoss: er folgert nämlich aus der Fassung des an ihn gerichteten bundesräthl. Schreibens, er habe die Meinung, dass er jetzt zum Attaché ernannt werde blos für die Zeit bis zur Ankunft des neuen Gesandten u. dass überhaupt jene Qualification ihm nur zukomme, wenn der Gesandte abwesend sei. Dies nun könnte ihm nicht convenieren: wird er jetzt als Attaché eingeführt u. diese Eigenschaft geht ihm vielleicht in 2–3 Monaten wieder verloren, so fürchtet er, es möchten daraus im hiesigen Publikum irrthümliche Schlüsse gezogen u. die Sache so aufgefasst werden, als würde er wegen mangelhafter Geschäftsbesorgung beseitigt. Sein Wunsch geht deshalb dahin, dass man ihn als Attaché bezeichne in der Meinung, dass er diese Stelle dauernd, auch nach dem Eintritt des neuen Gesandten, behalte, immerhin in Betreff der Besoldung in dem vorberichteten Sinne, dass diese ihm nur während der Zeit, wo er die Geschäfte allein zu besorgen hätte, zukäme. Sollte der BR. Nicht geneigt sein, dermalen auf einen derartigen Vorschlag einzutreten, so würde Hr. Mercier vorziehen, einstweilen die Geschäfte in bisheriger Weise fortzuführen, ohne eine feste Stellung mit interimistischem Character zu übernehmen. Tritt dann der neue Gesandte wirklich ein, so würde dannzumal die Frage zu erörtern sein, ob er als Attaché im vorbezeichneten Sinne zu ernennen oder einfach seines bisherigen Mandates zu entheben wäre. Ich begreife den Standpunkt, auf welchen sich Hr. Mercier stellt, ganz wohl u. muss gestehen, dass die blos vorübergehende Wahl zum Attaché mit der Perspective einer Entlassung nach kurzer Zeit nicht recht als annehmbar erscheint. Vielleicht dürfte es wohl, gemäss einer früher von mir gemachten Andeutung, das Beste sein, das jetzige Provisorium für einmal u. bis zum Eintritt des neuen Gesandten einfach fortbestehen zu lassen. Indem ich übrigens Ihren weitern massgebenden Entschliessungen entgegensehe, füge ich hinzu, dass ich bei Sachlage selbstverständlich Ihrem Aufträge, die Ernennung des Hrn. Mercier der hiesigen Regierung zur Kenntniss zu bringen, für einmal keine Folge gebe.
Dass Hr. Stählin-Brunner die Mission in Sachen des Handelsvertrages mit dem Zollverein ablehnt, hat er mir selber brieflich angezeigt u. wenn ich auch, ihrem Wunsche gemäss, ihn sofort durch eine Antwort auf jene Mittheilung zu bestimmen versucht habe, seinen diesfälligen Entschluss abzuändern, so fürchte ich (nach der Natur seiner Ablehnungsgründe), dass er schwerlich darauf eingehen wird. Gleichwohl habe ich, um ihm über Beginn u. Dauer der Verhandlungen einige Aufklärung geben zu können, nicht unterlassen, mit dem Präsidenten des Bundeskanzleramtes, wirkl. Geh. Rath Delbrück, eingehend Rükksprache zu nehmen. Derselbe sagt mir nun, da zu den betreffenden Unterhandlungen die 3 süddeutschen Regierungen zugezogen werden müssen, so sei allervorderst an diese die Einladung zur Bezeichnung von Commissarien zu erlassen; dies wolle er auf Verlangen gerne telegraphisch besorgen u. da voraussichtlich durchgängig die ohnehin hier anwesenden Zollbundsräthe werden ernannt werden, so könne daraus eine grosse Verzögerung nicht entstehen; vor dem 5. April dürfte es indessen doch kaum möglich sein, mit den Verhandlungen zu beginnen. Was dann die Dauer derselben betrifft, so glaubte er, die Sache werde nicht sehr schwierig u. complicirt sein; dennoch müsse er, auf vielfältige Erfahrungen gestützt, voraussetzen (da Anfragen in Bern u. in den süddeutschen Hauptstädten unvermeidlich sein werden), dass Ende April jedenfalls als Schlusstermin ins Auge gefasst werden müsse. Er liess dabei durchblikken, dass deutscher Seits u. A. eine Convention betreffend Schutz des literarischen u. künstlerischen Eigenthums in Anregung kommen werde, u. ich setze meinerseits voraus, dass gerade hierüber die Verhandlung weder ganz leicht noch ganz einfach werden dürfte; denn wenn ich mich nicht täusche, verlangt man von Seite Preussens ein ähnliches, vertraglich festgelegtes Gesetzbuch, wie wir es den Franzosen eingeräumt haben. Ich weiss nun freilich nicht, ob nach dem Volksvotum vom 14. Januar 18666 der BR. geneigt sein wird, auf etwas Derartiges einzutreten: aber im Bejahungs- wie im Verneinungsfalle wird dieses Punctum sicherlich zu längern Verhandlungen Anlass bieten, u. ich darf daher annehmen, dass in der That der von Hrn. Delbrück in Aussicht gestellte früheste Endtermin (30. April) in Wirklichkeit wohl erreicht werden wird. Angesichts dieser Perspective muss ich aber meiner Seits den h. Bundesrath dringend bitten, mich des daherigen Auftrages zu entbinden: ich habe vor meiner Abreise von Glarus meiner Regierung, als sie mir den erforderlichen Urlaub ertheilte, die bestimmte Zusage machen müssen u. gemacht, dass ich auf die Landsgemeinde vom 3. May jedenfalls zurükk sein werde; dies aber wäre offenbar einfach unmöglich, wenn ich des Handelsvertrages wegen bis zum 30. April u. vielleicht noch darüber hinaus in Berlin zu verweilen hätte. Da hinwieder, wenn nicht das Jahr 1868 wieder ohne Erledigung des Gegenstandes verstreichen soll, nicht allzu lange zugewartet werden darf, zumal bald nach Ostern das Zollparlament Zusammentritt u. kaum länger als 5–6 Wochen tagen wird, so möchte ich den h. Bundesrath bitten, mit der Bezeichnung von Delegirten nicht allzu lange zuzuwarten. Zeigt sich Hr. Stählin-Brunner, dem ich heute auch noch schreibe, geneigt, die Mission zu übernehmen, so könnte er sie, da er die Sache am allerbesten kennt, füglich allein durchführen; eventuell dürfte es nicht schwierig sein, ihm innerhalb kurzer Frist noch einen Mitarbeiter an die Seite zu geben. Von meiner Person muss aber, aus den angedeuteten Gründen, entschieden Umgang genommen werden, so leid es mir thut, ein Geschäft, an welchem ich s. Zt. mit Liebe u. Interesse gearbeitet habe, nun, da es zum Abschluss kommen soll, aus der Hand zu geben. Ich hoffe indessen, der h. Bundesrath werde mir diese Bitte um meine Entlassung um so weniger übel nehmen, als ich dabei von zwingenden Umständen u. keineswegs von blosser persönlicher Bequemlichkeit bestimmt werde. Es wird nur, zum Behufe weiterer Mittheilungen an den Kanzler des Nordd. Bundes (dem ich heute schon gesagt habe, dass meine Mitwirkung unter bewandten Umständen dahinfallen müsse), sehr werthvoll sein, die weitern Entschliessungen des h. Bundesrathes mit thunlicher Beförderung zu erfahren.
- 1
- Rapport: E 13 (B) 151.↩
- 2
- Non reproduite. Cf. E 1001 (E) q 1/78.↩
- 3
- Non reproduites. Cf. E 1001 (E) q 1/78.↩
- 4
- Non reproduit. Cf. E 13 (B) 110.↩
- 5
- Non reproduit. Cf. E 13 (B) 110.↩
- 6
- Votation populaire du 14 janvier 1866. Unobjetdela votation, concernant lapropriété intellectuelle, fut rejeté parle peuple et les cantons.↩