Classement thématique série 1848–1945:
I. LES RELATIONS INTERGOUVERNEMENTALES ET LA VIE DES ÉTATS
I.11 ÉTATS-UNIS D'AMÉRIQUE
Abgedruckt in
Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 2, Dok. 126
volume linkBern 1985
Mehr… |▼▶Aufbewahrungsort
Archiv | Schweizerisches Bundesarchiv, Bern | |
▼ ▶ Signatur | CH-BAR#E2300#1000/716#1146* | |
Alte Signatur | CH-BAR E 2300(-)1000/716 488 | |
Dossiertitel | Washington, Konsularberichte, Band 5 (1868–1868) |
dodis.ch/41659
Im Laufe der gegenwärtigen Sitzung des Congresses hat Herr Wilson, Senator von Massachusetts, den hier mitfolgenden Antrag gestellt. Es geht daraus hervor, dass man hier auch anfängt sich umzusehen, wie die Vertretung im Auslande und vorzüglich die diplomatische mit geringerm Kostenaufwand bestellt werden könne. Der Antrag des Hr. Wilson lautet u.a. dahin, dass für die Schweiz kein Ministerresident ernannt werden solle, sondern dass der nach Österreich bevollmächtigte Minister auch für die Schweiz akreditirt werde. Nach Bern käme sonach blos ein Legationssekretär desselben mit einem Gehalt von $ 1500 per Jahr; derselbe würde hingegen berechtigt sein das Exequatur eines Generalkonsuls zu beanspruchen, so wie den Titel Chargé d’Affaires zu führen, dürfte jedoch nicht direkt mit dem Staatsdepartement correspondiren, sondern nur durch die Vermittlung des bevollmächtigten Ministers in Wien. Die Schweiz käme somit in die gleiche Catégorie mit Portugal, Griechenland, Dänemark, Niederlande, Ecuador & Bolivia zu stehen. Ob nun eine derartige Änderung der Repräsentation der Vereinigten Staaten bei der Schweiz der leztern ebenso vortheilhaft sein wird oder durch die Sympathie, welcher ein amerikanischer Minister für die Schweiz haben sollte, bei der österreichischen Regierung dieselbe zum Vortheil der Schwesterrepublik merken lassen würde, ist zu erwägen! Die Grundidee des Herrn Senator Wilson scheint derjenigen der schweizerischen Räthe gleich zu kommen, nämlich eine möglichst billige Landesvertretung zu erzielen, aber zwar auf eine Weise, welche derselben alle Vortheile einer Diplomatischen zusichern solle. Es ist dieses natürlich nur ein gestellter Antrag, der vorläufig im Comité besprochen und wahrscheinlich erst in der nächsten Sitzung zur Verhandlung reif sein wird; und ist anzunehmen, dass während diesem Jahre keine Änderung stattfindet. Inzwischen erlaubt sich der Unterzeichnete, um Instruktionen anzufragen, wie er sich in dieser Sache zu verhalten habe, ob stillschweigend für den bisherigen Status, oder für die angeregte Änderung?2
- 1
- Rapport: E 2300 Washington 5.↩
- 2
- Réponse du Conseil fédéral du 30 mars 1868: «... laden wir Sie ein, bei vorkommenden Gelegenheiten, – ohne indess solche zu suchen – sich in dem Sinne aussprechen zu wollen, dass die Schweiz. Bundesregierung eine Änderung des bisherigen Verhältnisses in der diplomatischen Vertretung der Vereinigten Staaten nur ungerne sehen würde.» E 1001 (E) q 1/78.↩
Tags
Vereinigte Staaten von Amerika (USA) (Allgemein)