Classement thématique série 1848–1945:
I. LES RELATIONS INTERGOUVERNEMENTALES ET LA VIE DES ÉTATS
I.1 ALLEMAGNE
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 2, doc. 97
volume linkBern 1985
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E6#1000/953#169* | |
Old classification | CH-BAR E 6(-)1000/953 33 | |
Dossier title | Konzession von Terrain an in Japan etablierte Schweizer seitens der japanischen Regierung, Konflikt mit Dr. Lindau: Auszüge aus dem Protokoll des Bundesrates, Stadtplan von Yokohama, Zeitungsartikel (1864–1868) |
dodis.ch/41630
Indem ich mich auf mein Ergebenes vom 7.1. Mts.2 beziehe, habe ich Ihnen den Empfang der bundesräthl. Zuschrift v. 7. Juny3 nebst Beilagen zu bescheinigen. Ich ermangelte nicht, mit Note vom heutigen Tag die Einladung zum thierärztl. Congress in Zürich dem hiesigen Ministerium zu überreichen, ihm dabei den Wunsch ausdrükkend, es möchte auch die preussische Regierung die wichtige u. in gegenwärtigen Zeiten besonders bedeutsame Versammlung beschikken.
Der Grund meines heutigen Schreibens liegt in einer längern Unterredung mit dem Stellvertreter des abwesenden Grafen Bismarck, dem Unter Staatssekretär v. Thile, aus welcher ich soeben nach Hause komme & deren Gegenstand ein ziemlich unangenehmes Geschäft bildete. Herr v. Thile liess mich gestern Abend bitten, mich heute im Ministerium einzufinden u. ich folgte dieser Einladung, welche dann damit entschuldigt wurde, dass der Unterstaatssekretär gewünscht habe, bei der Besprechung auch den betreffenden Vortragenden Rath – Geh. Rath König – zugegen zu haben. Wie aus den Eröffnungen der beiden Herren hervorgeht, ist in fernen ostasiatischen Gewässern zwischen Preussen u. der Schweiz eine Art Kriegszustand eingetreten u. es ist sehr wohl möglich, dass zur Stunde dort bereits Gewaltsamkeiten vorgekommen sind, welche im beidseitigen Interesse höchlich zu bedauern wären. Die Sache beschlägt, wie Sie sofort errathen haben werden, die alte Geschichte betreffs das der Schweiz geschenkte Grundstükk bei Yokohama. Leider ist mir, was in dieser Sache bis jetzt vorgegangen ist, nur sehr obenhin bekannt u. ich konnte daher in der heutigen Unterredung so ziemlich nur den stummen Zuhörer spielen. Die hiesige Darstellung geht dahin, Dr. Lindau habe als preussischer Vertreter das, angeblich ihm geschenkte Grundstükk beim preussischen Consulat einschreiben lassen u. es sei hiedurch die preussische Consularjurisdiction für den über das rechtmässige Eigenthum an dem fragl. Grundstükke ausgebrochenen Rechtsstreit begründet worden. Allerdings scheine der Bundesrath hierüber abweichende Ansichten zu hegen: allein die Frage sei um so mehr wenigstens als eine schwebende u. unausgetragene zu betrachten, als eine einlässliche Depesche der hiesigen Regierung aus dem December des vorigen Jahres zur Stunde vom B.R. noch nicht beantwortet sei. Bei dieser Lage der Dinge habe es daher hier ausserordentlich überraschen müssen, vor einigen Tagen von dem preussischen Vertreter in Japan die Nachricht zu erhalten, dass der Schweiz. Generalconsul Brennwald, ohne die Austragung der Vorfrage über die Competenz abzuwarten, via facti vorgegangen, die Zäune des fragl. Grundstükkes niedergelassen u. die Schweiz. Flagge auf demselben aufgepflanzt habe. Der preussische Vertreter habe hierauf beschlossen, Gewalt mit Gewalt abzutreiben u. sofort das in Shangai stationirte preuss. Kriegsschiff Vineta nach Yokohama kommen lassen in der unzweifelhaften Absicht, sofern gütliche Vorstellung nicht fruchte, durch preussische Seesoldaten die schweizerische Flagge wegschaffen, vielleicht durch die preussische ersetzen zu lassen. Was nun seither wirklich geschehen ist, weiss man nicht; immerhin ist damit ein Conflict geschaffen, der einen sehr unangenehmen Character hat u. wo es nur mit beidseitigem gutem Willen möglich sein wird, ohne Schaden für irgend einen Theil herauszukommen. Hr. von Thile sagt mir, dass preussischer Seits, wie übrigens begreiflich, auf die Materie des Streites gar kein Werth gelegt werde u. dass man geneigt sei, zur Austragung des Falles in freundlichster Weise Hand zu bieten; dass sie dagegen ein Vorgehen, wie dasjenige des Hrn. Brennwald, schon deshalb nicht hinnehmen könnte, weil dadurch ihre Autorität bei den japanesischen Behörden in bedenklicher Weise compromittirt würde. Übrigens wird in diesen Tagen eine neue Note durch Hr. v. Röder beim Bundesrath eingehen u. ich denke mir, es wird dieselbe in einem Tone gehalten sein, welcher eine weitere, ruhige u. freundliche Erörterung nicht erschwert. Mir persönlich aber muss es, da nun einmal der Gegenstand auch direct mit mir besprochen wurde, ausserordentlich erwünscht sein, denjenigen Standpunkt genau zu kennen, auf welchen der h. Bundesrath sich gestellt hat & ferner hin zu stellen gedenkt; namentlich auch wie Hochderselbe das thatsächliche Vorgehen des Generalconsuls Brennwald – wenn nämlich die Sache sich so verhält, wie sie hier dargestellt wird – beurtheilt. Ich möchte Sie daher dringend bitten, mir mit der thunlichsten Beförderung sachbezügliche Mittheilungen zugehen zu lassen & Instructionen zu ertheilen.
Heute Morgen hatte ich den Besuch des Schweiz. Consuls in Hamburg, Herr Mercier, der sehr wünschte, dass man ihm einen Viceconsul bestimmte: der frühere Viceconsul (Hr. Ruch Sohn) ist von Hamburg weggegangen u. soll auch formell beim h. B. R. seine Entlassung eingereicht haben. Seither hat ihn thatsächlich in Behinderungsfällen sein Bruder, Hr. Charles Mercier, vertreten; derselbe wohnt zwar in Berlin, aber da er Associé des Bruders ist, muss er, wenn derselbe krank oder abwesend ist, jedenfalls nach Hamburg gehen. Ich habe den jungen Mann hier kennen gelernt u. glaube, ihn ganz guten Gewissens empfehlen zu dürfen. Ich bin so frei, denselben auch für die Zeit meiner Abwesenheit von Berlin als Besorger der laufenden Gesandtschaftsgeschäfte vorzuschlagen: ich habe vorläufig mit ihm gesprochen u. er wäre bereit, mir diesen Dienst zu leisten.
Indem ich meine Bitte wiederhole, in Betreff des japanesischen Geschäftes mir sobald als möglich Bescheid ertheilen zu wollen, ergreife ich etc.
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