Classement thématique série 1848–1945:
I. LES RELATIONS INTERGOUVERNEMENTALES ET LA VIE DES ÉTATS
I.3. AUTRICHE-HONGRIE
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 2, doc. 82
volume linkBern 1985
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E54#1000/903#101* | |
Old classification | CH-BAR E 54(-)1000/903 23 | |
Dossier title | Martinsbruck - Finstermünz/Nauders und Poschiavo - Campocologno (1862–1871) | |
File reference archive | Archivnummer: 115 |
dodis.ch/41615
Ich erhielt gestern vom hohen k.k. Ministerium des Aeussern ein Promemoria2, in dem mir Baron Beust mittheilt, dass die kais. Regierung bisher noch nicht in der Lage war, für den Beginn der Bauführung der Strasse zwischen Martinsbruk und Finstermünz einen bestimmten Zeitpunkt zu bezeichnen, weil dessen officielle Bekanntmachung als eine positive Zusage hätte aufgefasst werden müssen, und daher die k.k. Administration dem Vorwurfe der Nichterfüllung einer übernommenen Verbindlichkeit ausgesetzt gewesen wäre, wenn andere nothwendigere Arbeiten es ihr unmöglich gemacht hätten, den bestimmten Termin einzuhalten.
Aus eben diesem Grunde vermöge die k.k. Regierung auch jetzt noch keine bindende Zusage bezüglich des Termins zu geben, innerhalb dessen der Bau dieser Strassenstrecke begonnen und vollendet werden soll.
Um mich jedoch über den Stand der Angelegenheit vollkommen zu informiren, nehme das k.k. Ministerium des Aeussern keinen Anstand, mir mitzutheilen, dass allerdings vorläufig das Jahr 1868für den Beginn des Baues in Aussicht genommen und die Aufnahme eines entsprechenden Theilbetrages der auf 231’795 fl. Oe. W. veranschlagten Baukosten in das Budget des künftigen Jahres angeordnet worden sei. Es dürfe aber nicht unerwähnt bleiben, dass die fragliche Strassenbauangelegenheit auch mit der Austragung der uralten Gränzdifferenzen zwischen der Schweiz und Tirol in engem Zusammenhange stehe, deren Verzögerung zum Theile auch den Schwierigkeiten zuzuschreiben sei, welche seitens der Schweiz den österreichischen Vorschlägen zur endlichen Begleichung der Grenz-Differenz bei Hochfinstermünz entgegengestellt worden seien.
Bei der strategischen Wichtigkeit der Finstermünzerstrasse müsse nämlich deren Richtung vor Allem von der Beschaffenheit des Gränzzuges in jener Gegend abhängig gemacht werden, daher ein bereitwilliges Entgegenkommen in der Gränzregulierungsfrage von wesentlichem Einflüsse auf die raschere Erledigung der Strassenbauangelegenheiten bleiben würde.
Es seien übrigens eben wegen abermaliger eindringlicher Prüfung der strategischen Momente Verhandlungen mit der kompetenten Militärbehörde eingeleitet worden, deren Resultat unverzüglich zu meiner Kenntniss werde gebracht werden.
Ich erlaube mir, bei dieser Gelegenheit in Erinnerung zu bringen, dass ich bis jetzt noch keine Rückäusserung von Seite des hohen Bundesrathes auf meine Depesche vom 26. October vorigen Jahres3 erhalten habe, mit der ich das Promemoria des k.k. Ministeriums über die Finstermünzgränzangelegenheit, das Hr. Steiger aus unbekannten Gründen nie einsandte, begleitete. Ich halte aber dafür, dass vor der Hand die oben versprochenen Mittheilungen der competenten Militärbehörden von der kais. Regierung abgewartet werden sollen, ehe vom hohen Bundesrath auf jenes Promemoria geantwortet wird.
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