Classement thématique série 1848–1945:
I. RELATIONS BILATÉRALES
I.11. Italie
I.11.2. Relations commerciales
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 1, doc. 514
volume linkBern 1990
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
Archival classification | CH-BAR#E1004.1#1000/9#4080* | |
Dossier title | Beschlussprotokoll(-e) 12.09.-13.09.1864 (1864–1864) |
dodis.ch/41513 CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 12 septembre 18641 3659. Instruktion für die eidgenössischen Abgeordneten2 zur Unterhandlung mit Italien für einen Handelsvertrag und Übereinkunft über Gränzverkehr.
Procès-verbal de la séance du 12 septembre 18641
Der von Herrn Bundesrath Frey-Hérosé sub 8. dies, auf den Kanzleitisch deponirte Entwurf3 einer Instruktion für die eidgenössischen Abgeordneten, betreffend Unterhandlungen mit Italien über einen Handelsvertrag und Übereinkunft über den Gränzverkehr ist in folgender Redaktion genehmigt worden:
Der Bundesrath der schweizerischen Eidgenossenschaft ertheilt hiemit seinen Abgeordneten zur Unterhandlung mit Italien für einen Handelsvertrag und Übereinkunft über Gränzverkehr folgende1. Dieselben werden mit allem Nachdruk daraufhinwirken, dass der Schweiz von Italien für jezt und alle Zukunft stets die gleichen Vortheile und zu gleicher Zeit gewährt werden, welche dieser leztgenannte Staat der meistbegünstigten Nation im Handels- und Verkehrswesen gewährt oder später gewähren sollte.
Sie werden von Seite der Schweiz Italien die Gleichbehandlung mit der meistbegünstigten Nation dann ebenfalls Zusagen.
2. Sie werden bezüglich der Eingangszölle nach Italien der Schweiz ausser den Frankreich zugestandenen Vortheilen noch weitere zu erlangen trachten, und zwar namentlich für die Baumwolleindustrie, die Seidenbänder, die Gerberei, die Uhrenfabrikation, die Holzarbeiten.
3. Sie werden trachten, von Italien die Zusagen zu erhalten, dass
a) für ganz Italien der Feingehalt der Gold- und Silberwaaren auf den gleichen Fuss gestellt werde. Für Goldwaaren namentlich auf 18 Karat = 3/4 fein.
b) dass Italien an der Schweizergränze einige Controllebüreaux errichte zur Stämpelung solcher Waaren, namentlich in Domo d’Ossola, Como, Susa;
c) dass die Gebühren für die Stämpelung möglichst niedrig gestellt werden;
d) dass die so gestämpelten Waaren in allen Staaten S. M. freien Kurs haben.
4. Sie werden unbelästigten Transit durch Italien verlangen, auch für den Tabak.
5. Sie werden eine gegenseitige Verpflichtung zu statuiren suchen, keinerlei Ausfuhrverbote zu erlassen, auch keinerlei neue Zölle oder Erhöhung bestehender einzuführen, die nicht gleichzeitig alle übrigen Nationen betreffen.
6. Sie werden darauf dringen, dass an den Gränzen stets die genügende Anzahl von Zollstätten bestehe, dass dieselben mit den erforderlichen Kompetenzen ausgerüstet seien und dass Formalitäten, welche Zeit und Geld in Anspruch nehmen, möglichst vermieden werden. Dabei ist die Festhaltung der bestehenden Niederlagshäuser und Freihäfen zu verlangen.
7. Sie werden auf möglichste Erleichterung des Gränzverkehrs mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen hinwirken.
8. Sie werden von Italien genügende Erklärung fordern, dass Handel und Transit mit Musikdosen, selbst wenn diese brevetirte Stüke spielen, nicht gehindert oder beschränkt werde.
Sie werden trachten, auch bezüglich der Emailmalerei auf Gold- und Silberarbeiten beruhigende Bestimmungen zu erhalten.
9. Sie werden dem Bundesrath über den Gang der Unterhandlungen Bericht erstatten und neue Instruktionen in vorkommenden Fällen einholen, wenn die gegenwärtige Instruktion nicht genügen sollte.
Protokollauszug an die Herren Abgeordneten Dr. Dubs und Frey-Hérosé, unter Rükschluss sämmtlicher Akten.
- 1
- E 1004 1/58. Etaient absents: J.- J. Challet-Venel, C. Fornerod.↩
- 2
- J. Dubs, Chef du Département politique et F. Frey-Hérosé, Chef du Département du Commerce et des Péages.↩
- 3
- 13(B)/208.↩
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