Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 1, doc. 481
volume linkBern 1990
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E27#1000/721#5730* | |
Old classification | CH-BAR E 27(-)1000/721 958 | |
Dossier title | Militärpflicht von Schweizern in den USA (1862–1949) | |
File reference archive | 04.B.05.b |
dodis.ch/41480
In Folge Ihrer Zuschriften vom 22. und 29. Mai. und 3. Juni2, habe ich mich bei den ersten ordentlichen Audienzen, welche Drouyn de Lhuys nach einiger Unterbrechung letzten Donnerstag wieder ertheilt hat, bei ihm erkundigt, ob und was von der französischen Regierung geschehen sei und gegenüber der bekannten Proklamation des Präsidenten der Nord-Amerikanischen Staaten, Lincoln, bezüglich der Militärpflicht solcher in Nord-Amerika niedergelassener Fremder, welche die Erklärung abgegeben haben, nordamerikanische Bürger werden zu wollen. Der Minister des Äusseren erwiderte mir, dass er sich erinnere, eine hierauf bezügliche Depesche an den französischen Minister in Washington gerichtet zu haben, ganz genau sei ihm aber der Inhalt derselben doch nicht mehr im Gedächtnis. In Folge dieser Antwort fand ich mich veranlasst, mich heute getreulich zum Directeur du Contentieux3 zu begeben, wo ich folgende Auskunft erhielt:
Es sei bis jetzt nicht eine förmliche Note in dieser Angelegenheit erlassen worden, sondern man habe sich darauf beschränkt, den französischen Minister in Washington anzuweisen, sofern die in der erwähnten Note enthaltene Androhung in concreten Fällen gegen Franzosen wirklich in Ausführung gebracht werden wollte, in geeigneter Weise mit Vorstellungen dagegen einzukommen und dabei sich namentlich darauf zu berufen, dass der Sekretair des Auswärtigen der Nord-Amerikanischen Regierung im Allgemeinen die Zusicherung gegeben habe, alle Verhältnisse im einzelnen Falle sorgfältig prüfen und nicht mit Rigorosität verfahren zu wollen. Vom italienischen Minister Nigra erfuhr ich gestern, er habe sich schon vor einiger Zeit schriftlich an den hiesigen Minister des Äussern gewendet, um zu Händen der italienischen Regierung ebenfalls Aufschluss darüber zu erhalten, was von Seite Frankreichs in dieser Sache geschehen sei, er sei aber bis jetzt ohne Antwort geblieben. Da Herr Dayton, Minister von Nord-Amerika, sich gestern ebenfalls im Vorsaal des Ministers des Äussern befand, so benützte ich die Gelegenheit, mit ihm diese Angelegenheit zu besprechen. Er konnte nicht anders als zugeben, dass er es ganz natürlich finde, wenn durch die bekannte Verfügung Reclamationen auswärtiger Staaten veranlasst worden seien, bat mich jedoch, diese seine Äusserung nur als eine persönliche, confidentielle und nicht als eine officielle anzusehen. Ich machte ihn darauf aufmerksam, dass die bekannte Stipulation, welche in dem Staats-Vertrag zwischen der Schweiz und Nord-Amerika bezüglich gegenseitiger Befreiung von der Militärpflicht enthalten sei, der Eidgenossenschaft einen Titel mehr gebe, zu erwarten, dass gegen in Nord-Amerika etablirte Schweizer die in der Proklamation von Lincoln enthaltene Drohung nicht in Ausführung komme, und ersuchte ihn officiös, bei seiner Regierung in diesem Sinne einwirken zu wollen. Er bat mich, ihm den bezüglichen Vertragsartikel4 mitzutheilen, was ohne Verzug geschehen soll. Mir scheint es nicht zweifelhaft, dass die Schweiz aus den von unserm Consul in New-York ganz richtig entwickelten Gründen (siehe sein Schreiben v. 29. Mai a.c.)5 zu Reklamationen berechtigt ist, und dass die betheiligten Schweizer erwarten dürfen, dass man sich in geeigneter Weise von Seite des Bundesrathes zu ihren Gunsten bei der Nord-Amerikanischen Regierung verwende. Wie ich aus den Äusserungen von Nigra entnahm, ist auch Italien im Falle, für Befreiung von der Militärpflicht einen ähnlichen Vertragsartikel anrufen zu können wie derjenige, welcher in dem Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Nord-Amerika enthalten ist. [...]
Tags
United States of America (USA) (Others)
American Civil War (1861–1865)