Classement thématique série 1848–1945:
I. RELATIONS BILATÉRALES
I.5. Confédération germanique
I.5.1. Relations commerciales
Imprimé dans
Documents Diplomatiques Suisses, vol. 1, doc. 474
volume linkBern 1990
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Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
▼ ▶ Cote d'archives | CH-BAR#E13#1000/38#25* | |
Ancienne cote | CH-BAR E 13(-)1000/38 6 | |
Titre du dossier | Verhandlungen mit den Staaten des Deutschen Zollvereins betr. den Abschluss eines Handelsvertrages und Verhandlungen mit Württemberg betr. den Abschluss eines Niederlassungsvertrages: Korrespondenz des Schweizer Generalkonsulars Hirzel-Lampe in Leipzig mit dem Handels- und Zolldepartement; Anträge des HZD an den Bundesrat, dessen Beschlüsse; Entwürfe für den Handels- und Zollvertrag mit den Staaten des Deutschen Zoll- und Handelsvereins; Bericht der schweizerischen Abgeordneten zum Abschluss eines Handelsvertrages mit dem Deutschen Zollverein und eines Niederlassungsvertrages mit dem Königreich Württemberg (1861–1866) |
dodis.ch/41473 Proposition du Chef du Département du Commerce et des Péages, F. Frey-Hérosé, au Conseil fédéral1
Gegenstand. Deutscher Zollverein. Stand der Unterhandlungen
für einen Handelsvertrag.
Mit Zuschrift vom 9. December 18622 berichtet der schweizerische Generalkonsul H. Hirzel-Lampe in Leipzig dem Bundesrathe über den Erfolg seiner Mission3 an die süddeutschen Höfe zum Zwek der Eröffnung von Unterhandlungen eines Handelsvertrages mit dem deutschen Zollverein und knüpft daran folgende Anträge:
1. Der Bundesrath wolle, gestüzt auf die Mission des H. Hirzel, an die Regierungen der drei süddeutschen Vereinsstaaten das förmliche Begehren stellen, bei ihren Zollverbündeten mit thunlichster Beförderung das Mandat einzuholen, mit der Schweiz in Unterhandlung für einen Handelsvertrag treten zu können.
2. Mittheilung dieses Begehrens an sämmtliche Zollvereinsstaaten.
3. Akkreditirung des H. Hirzel auch bei Preussen, Sachsen und Weimar, im gleichen Sinne wie s.Z. für die süddeutschen Höfe.
4. Delegation des H. Hirzel nach München, während der Zeit des Zusammentrittes des bevorstehenden Kongresses von Abgeordneten des Zollvereins.
Aus dem Berichte des H. Hirzel geht hervor, dass er zwar in München, Stuttgart und Carlsruhe gute Aufnahme gefunden hat, Baden allein aber geneigt ist, in gegenwärtigem Momente mit der Schweiz zu unterhandeln, Bayern und Württemberg dagegen die Verschiebung dieser Unterhandlungen wünschen bis zu dem Zeitpunkte der Erledigung der Frage über die Ratifikation des von Preussen im Namen des Zollvereins mit Frankreich abgeschlossenen Vertrages.4
Ein solches Hinausziehen des Beginnens von Verhandlungen kann sich das Departement nur durch die, wie es scheint, obwaltende Besorgnis erklären, es dürfte der Zollverein sich bald auflösen; anders vermag es nicht einzusehen, warum die Unterhandlungen mit der Schweiz von dem Vertrage mit Frankreich abhängig gemacht werden wollen, da nach seinem Dafürhalten ein Vertrag des deutschen Zollvereins mit der Schweiz ganz gut abzuschliessen sein dürfte, ohne Rüksicht auf den franco-preussischen Vertrag zu nehmen. Es scheint jedoch in München und Stuttgart die vorbezeichnete Ansicht so fest zu wurzeln, dass im gegenwärtigen Momente von neuen Schritten kein Erfolg zu hoffen ist.
Es scheint übrigens dem Departement, als fasse H. Hirzel das ihm übertragene Mandat unrichtig auf. Er wurde nämlich vom Bundesrathe, wie aus der Instrukdon deutlich hervorgeht5, gerade deshalb an die süddeutschen Höfe abgeordnet, um sie zu veranlassen, einzuwilligen mit der Schweiz in Unterhandlungen für einen Handelsvertrag zu treten, also das Begehren zum Eintreten in Unterhandlungen an dieselben zu stellen. Nun soll aber, nach den Anträgen des H. Hirzel, der Bundesrath dieses Begehren von sich aus schriftlich noch erneuern, während dies gerade in der dem H. Hirzel übertragenen Aufgabe lag.
Da sich das Departement von den Anträgen des H. Hirzel vor der Hand nicht nur keinen Erfolg verspricht, sondern dafür hält, es möchten dieselben eher ungünstig einwirken, dadurch dass sie leicht zu der Meinung führen könnten, der Bundesrath resp. die Schweiz wolle schnell und um jeden Preis einen Vertrag erzwingen – von etwelchem Zuwarten aber keine Nachtheile zu befürchten sind und zudem die Unterhandlungen mit Frankreich die Bundesbehörden sehr in Anspruch nehmen, was noch in vermehrtem Masse der Fall sein wird, wenn, wie in Aussicht steht, auch die Unterhandlungen mit Italien in Kurzem eröffnet werden – so beantragt das Departement, der Bundesrath wolle beschliessen es sei von den Vorschlägen des H. Hirzel einstweilen Umgang zu nehmen und mit weitern Schritten gegenüber dem deutschen Zollverein noch einige Zeit zuzuwarten.6 Das Handels- und Zolldepartement sei indessen beauftragt, die Sache im Auge zu behalten um sie bei günstig scheinendem Momente wieder anzuregen.
Mittheilung der Schlussnahme an H. Generalkonsul Hirzel-Lampe in Leipzig.
Alle Akten erbittet sich das Departement wieder zurük.
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