Classement thématique série 1848–1945:
I. RELATIONS BILATÉRALES
I.9. France
I.9.2. Relations commerciales
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 1, doc. 427
volume linkBern 1990
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
Archival classification | CH-BAR#E2300#1000/716#700* | |
Dossier title | Paris, Politische Berichte und Briefe, Militärberichte, Band 14 (1861–1861) |
dodis.ch/41426
Indem ich mich zunächst auf meine Berichte über die lezte Audienz beim Kaiser (No 43 vom 24. Merz)2 und bei Thouvenel (No 45 vom 26. Merz)3 beziehe, bin ich im Fall, Ihnen mit Gegenwärtigem die Antwort von Thouvenel4 mitzutheilen betreffend die beiden Fragen, Einleitung von Unterhandlungen für Erzielung eines Handelsvertrages, sowie für Abschaffung der Pässe.
Was die erste dieser Fragen betrifft, so erklärt sich schon jezt Thouvenel vollkommen bereit, in diesfällige Unterhandlungen einzugehen; und zwar auf Grundlage der Prinzipien, wie sie in dem bekannten kaiserlichen Schreiben vom 5. Januar 1860 proclamirt worden sind5, und im Vertrag mit England6 bereits ihre praktische Anwendung gefunden haben. Die am Schluss des bezüglichen Abschnitts enthaltenen Bemerkungen deuten daraufhin, dass den Negotiationen noch «pourparlers» vorausgehen werden, welche ohne Zweifel auf Ort, Zeit und Art (Modus) der Unterhandlungen Bezug haben werden. Inzwischen wird auch hier durch die betreffenden Administrationen das Material zu den Negotiationen vorbereitet werden, so dass immer noch einige Zeit vergeht, ehe leztere selbst eröffnet werden können. Soferne der Weg von Conferenzverhandlungen eingeschlagen wird in ähnlicher Weise, wie es mit Belgien der Fall ist (cf. No 3 Schrb.v. 9. Januar a. c.)7, so halte ich es für unerlässlich, dass auch von unsrer Seite mit Rüksicht auf Natur und Wichtigkeit des Gegenstandes Fachkundige beigezogen würden, indem manche Fragen spezielle Sachkenntnisse erfordern.
Gestern hatte ich Gelegenheit, von einem der tüchtigsten Industriellen der westlichen Schweiz (Herrn Mercier in Lausanne) zu hören, dass diejenigen, welche sich in der westlichen Schweiz mit Interessen des Handels und der Industrie befassen, sehr wünschen, dass es gelingen möchte, mit Frankreich einen Handelsvertrag zum Abschluss zu bringen. Ich weiss zwar, dass man hie und da für die Interessen der Weinproduzenten Besorgnisse hat, und es würde nicht nur im C. Waadt, sondern auch in ändern weinbauenden Kantonen auf entschiedenen Widerstand stossen, wenn in einem Handelsverträge der Einfuhrzoll auf den Weinen im Allgemeinen reduzirt werden wollte. Mir scheint aber, Frankreich habe um so weniger Grund, eine solche Forderung zu stellen, als selbst nach dem reduzirten Tarif des französisch-englischen Vertrages der Zoll auf der Weineinfuhr noch bedeutend höher ist, als derjenige, der bei uns bezogen wird, indem er dort 1 Schilling per gallon beträgt, und nach dem Mehrgehalt von alcool noch steigt.
Betreffend die Frage der A bschaffung der Pässe, so verweist zwar Herr Thouvenel in seiner Antwort noch auf eine Verständigung, die er hierüber mit dem Minister des Innern zu pflegen habe. So wie uns aber die Gesinnungen von Persigny über diese Angelegenheit bekannt sind, dürfen wir auch in dieser Beziehung eine günstige Antwort erwarten. Wenn Thouvenel dabei bemerkt, es sei mit England nicht ein eigentlicher «internationaler Vertrag» wegen dieser Frage abgeschlossen worden, so ist dies in gewissem Sinn allerdings richtig, und es ist längst bekannt, dass man schon vorher und schon lange ohne allen Pass nach England reisen konnte, und zwar nicht etwa bloss die Franzosen, sondern auch die Angehörigen andrer Staaten. Aber der Stand der Dinge, wie er in Folge der Anregung von Persigny durch die französische Regierung gegenüber England eingeführt worden ist, beruht doch insofern auf gegenseitigem Einverständnis, als die in Frankreich den Engländern eingeräumte Begünstigung nur so lange fortbesteht, als in England in dieser Beziehung nichts geändert wird. Würde England – was allerdings nicht zu besorgen ist – auf den Gedanken kommen, von Franzosen Passausweis zu verlangen, so würde auch die eingeräumte Begünstigung in Frankreich für Engländer bald ihr Ende haben. Ebenso wird auch gegenüber Belgien – ohne dass ein formeller Staatsvertrag mit detaillirten Stipulationen abgeschlossen wird – doch Gegenseitigkeit vorausgesezt, und insofern ist es Gegenstand eines Übereinkommens, eines «arrangements», einer «entente entre les deux gouvernements». Thouvenel sagt ja selbst, «es seze die Wohlthat dieser neuen Massregel Reziprozität voraus»; bei England also besteht die Verständigung dahin, dass diese Reziprozität fortdaure; bei ändern Staaten, welche bisher Pässe forderten, dass sie zunächst eingeführt und dann gegenseitig fortgesezt werde. Wenn aber Herr Thouvenelfür sich auf jedes Verdienst, die Befreiung von Passformalitäten jeder Art auf dem Continente zuerst angeregt zu haben, verzichtet, so hat er ganz recht, indem es bekannt ist, dass er nicht mit denselben einverstanden war, sondern allerlei polizeiliche und finanzielle Bedenken dagegen erhoben hat, weshalb er wohl auch seinem Rivalen Persigny keine besondere Anerkennung für diese Massregel angedeihen lassen will. Doch es ist dies mehr Redactions- und vielleicht auch ein wenig Rivalitäts-Sache. Die Hauptsache, und was uns am meisten interessirt, ist das, dass Herr Thouvenel schon in dieser vorläufigen Antwort die Erklärung abgiebt: «le Gouvernement de l’Empereur est disposé à étendre le bénéfice de cette mesure à toutes les puissances, qui lui offriraient la réciprocité, et qui supprimeraient de leur côté toutes les formalités onéreuses actuellement imposées par leurs règlements de police aux sujets français. » Für die Zusicherung dieser Reziprozität bedarf es nun aber doch in irgend welcher Form einer «entente», eines Arrangements oder einer Convention oder welche Bezeichnung man immer dieser Verständigung über die Reziprozität geben will.
Es ist möglich, dass Persigny, ehe er seinen Antrag im Ministerium stellt, noch über diese oder jene Verhältnisse mit mir Rüksprache zu nehmen wünscht. Sollten Sie also diesfalls besondere Eröffnungen zu machen haben, so wäre mir lieb, solche bald zu erhalten. Wie ich aus den Zeitungen erfahren habe, so sollen auf erfolgte Anfrage die Antworten der Kantonsregierungen eingetroffen seyn und einzelne Kantone nur die Visa, nicht aber die Pässe selbst abgeschafft wissen wollen; so z. B., wenn ich nicht irre, Solothurn. Es wird freilich schwer fallen, allen oft sich widersprechenden kantonalen Ansichten Genüge zu thun.
Die politische Situation ist fortwährend sehr gespannt, und die Ansicht hier gestaltet immer mehr sich dahin, dass die Erhaltung des Friedens nicht mehr in der Hand eines Einzelnen, auch nicht in der des Mächtigsten liege. Die Lage der Dinge in Ungarn, in Polen und ganz besonders im Oriente ist eine solche, dass von heute auf morgen Ereignisse eintreten können, welche alle Friedenscombinationen scheitern machen. Darum finden auch die Rüstungen, die allerorts und namentlich in hohem Maasse fortwährend in Frankreich und England statthaben, ihre natürliche Erklärung. Der Ausfall in der Patrie (der ohne höhere Autorisation nicht hätte erscheinen können) gegen den Hof der Königin von England wegen der Theilnahme und der Rangstellung der Prinzen von Orléans bei der Begräbnisfeier der Duchesse de Kent hat hier ausserordentliches Aufsehen gemacht. Man erblikt darin eine nicht hinreichend gerechtfertigte Empfindlichkeit, aber auch zugleich einen Beweis, dass die Alliance zwischen diesen beiden Staaten auf sehr gebrechlichen Füssen steht. Dass Cavour mit dem Kaiser über die Lösung der römischen Frage im Wesentlichen einverstanden sei, bezweifelt hier niemand. Nur sieht man fortwährend gespannt der Ausführung des projektirten Planes entgegen.
Ich halte für wahrscheinlich, dass Turgot nächstens wieder auf seinen Posten nach Bern abreisen wird, und kann Ihnen vermuthlich baldigst Bestimmteres hierüber melden.8
- 1
- E 2300 Paris 14.↩
- 2
- E 13(B)/166.↩
- 3
- Cf. No 425.↩
- 4
- Du 1er avril 1861, E 13(B)/166.↩
- 5
- Non reproduite.↩
- 6
- Du 23 janvier I860. Martens, NRG XVI, 2e P, p. 531.↩
- 7
- E 13(B)/166.↩
- 8
- Note de J. M. Knüsel: Verfügung: 1. In Circulation. 2. Hernach ist derjenige Theil des Schreibens, welcher vom Handelsvertrag spricht, dem Handel und Zoll-Departement abschriftlich mitzutheilen, und was über das Pässewesen berichtet wird geht an das Justizdepartement. Bern, 3.4.61.↩
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