Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 1, doc. 318
volume linkBern 1990
more… |▼▶Repository
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
Archival classification | CH-BAR#E1004.1#1000/9#3122* | |
Dossier title | Beschlussprotokoll(-e) 16.02.1859 (1859–1859) |
dodis.ch/41317 CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 16 février 18591 609. 1. Gebietsverlezung im Dappenthal.
Procès-verbal de la séance du 16 février 18591
Mit Depesche vom 13. diess2 bringt der eidgenössische Minister in Paris zur Kenntnis:
1. In Antwort auf hierseitiges vom 9. Februar3 (P. No 516) betreffend weitere Genugthuungserklärungen in Bezug auf die Gebietsverlezung im Dappenthal durch französische Infanterie, dass er Gelegenheit genommen habe, den Herrn Minister Walewski im Sinne des diesseitigen Auftrages zu sprechen unter Bezugnahme auf den Fall der Gebietsverlezung durch schweizerische Artillerie an der solothurn-französischen Gränze vom 7 October 1858. Hr. Walewski habe darauf erwidert: die Verhältnisse seien nicht die gleichen. Er habe gleich bei Eröffnung der Beschwerde erklärt, die französische Regierung bedaure diesen Vorfall, er sei gegen ihre Absicht geschehen. Nach stattgehabter Untersuchung sei dann die schriftliche Erklärung gegeben worden, dass man die nöthigen Anordnungen getroffen habe, damit solche Vorfälle sich nicht erneuern; in weitere Erklärungen könne man nicht eingehen, ohne dann gleichzeitig die ganze Stellung zu berühren, welche Frankreich im Streite über das Dappenthal bisher eingenommen habe; solchen Erklärungen und Verwahrungen habe man aber gerade im Interesse der noch schwebenden Unterhandlungen ausweichen wollen. Wäre die Verlezung auf einem ändern, nicht streitigen Gränzpunkte vorgekommen, dann würde die französische Regierung keinen Anstand genommen haben, weiter gehende Erklärungen abzugeben; er versichere ausdrücklich und offiziell, dass der Vorfall von Seite der französischen Regierung bedauert werde. Hr. Kern gebe es unter diesen Umständen dem Bundesrath anheim zu bestimmen, ob weitere Reklamationen, von denen er sich keinen Erfolg verspreche, eintreten sollen. l-l
Es wurde beschlossen: 1. Hrn. Kern zu erwidern:
a. bezüglich der Dappenthalfrage sei der Gesandte, auf obigen ergänzenden Bericht hin, ermächtigt, von weiteren Reklamationen zu abstrahiren. f-J
2. durch nachträgliche Verfügung des Präsidiums, es sei der Regierung von Waadt von der Erledigung der Gebietsverlezung im Dappenthal Mittheilung zu machen.