Classement thématique série 1848–1945:
III. AFFAIRE DE NEUCHÂTEL
Pubblicato in
Documenti Diplomatici Svizzeri, vol. 1, doc. 262
volume linkBern 1990
Dettagli… |▼▶Collocazione
Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
▼ ▶ Segnatura | CH-BAR#E2#1000/44#445* | |
Vecchia segnatura | CH-BAR E 2(-)1000/44 75 | |
Titolo dossier | Neuenburgerhandel (1856–1857) | |
Riferimento archivio | B.254 |
dodis.ch/41261
Es war uns heute eine Audienz beim Kaiser auf halb 1 Uhr angesezt, die bis halb 3 Uhr gedauert hat. Indem Ihnen heute Hr. Barman vorläufig telegraphisch das Wesen unsrer Besprechungen und die Gesinnungen des Kaisers meldet2, beeile ich mich, Ihnen unmittelbar nach Beendigung der Audienz über die wesentlichsten Punkte der Unterredung Bericht zu erstatten.
Vor Allem muss ich hervorheben, dass schon die Art des ersten Empfangs, das freundliche Entgegenkommen des Kaisers uns Sicherheit gab, dass wir günstige Eröffnungen zu erwarten haben. Eine detaillirte Ausführung würde uns schon die Zeit nicht gestatten. Die Hauptpunkte glauben wir in Folgendem wiederzugeben.
Nachdem wir unser Erscheinen bei ihm damit eingeleitet hatten, dass die wohlwollenden Äusserungen, die der Kaiser gegenüber dem Minister Barman zu Händen der Bundesbehörden ausgesprochen, die Bundesregierung veranlasst haben, dem Unterzeichneten eine Spezialcommission zu übertragen, um (gemeinsam mit dem Minister Barman) auf Grundlage früherer Propositionen v. 26. November3 mit der französischen Regierung weitere Unterhandlungen zu pflegen, und nachdem wir die Hauptgründe, warum in verschiedener Beziehung die Schweiz «auch auf weitergehende Garantien bestehen müsse», entwikelt hatten, sprach sich der Kaiser über unsre Instruktionspunkte ungefähr in folgender Weise aus:
ad 1. Garantie der Unabhängigkeit von Neuenburg. (Alles ad 1 Gesagte: très confidentielle). Der Kaiser könne unmöglich, wie in erster Linie in unsrer Instruktion verlangt wird, der Schweiz offiziell sagen, dass er die Erklärung des Verzichtes von Seite des Königs von Preussen im Fall der Freilassung schon besize, weil sie ihm nur unter der Bedingung gegeben worden sei, dass er sie der Schweiz vorder Freilassung nicht mittheile. Er ging so weit, uns ein paar Hauptstellen des zweiten Briefes des Königs von Peussen an den Kaiser Napoleon vorzulesen. In dieser Stelle kommt wirklich der Ausdruk vor: «le sacrifice d’une renonciation à la souveraineté de Neuchâtel.» Es ist dann aber auch noch von Bedingungen die Rede. Wie wir bemerken konnten, werden diese hauptsächlich auf gewisse Rechte der Bourgeoisien Bezug haben. Als ich dem Kaiser bemerkte: «Wenn der König von Preussen in die Gesetzgebung Neuenburgs über Bürgerrechtsverhältnisse sich einmischen wollte, so käme dies in Widerspruch mit der eventuell zugesagten Verzichtleistung auf die Souveränitätsrechte», so erklärte sich der Kaiser hiemit einverstanden und fügte auch hier bei, nach der Freilassung können wir auf seine kräftige Unterstüzung zählen. Die Schweiz soll bei solchen Hauptfragen, fügte der Kaiser ferner bei, nicht an Untergeordnetem zu sehr halten. Wenn man einmal die Amnestie ausgesprochen habe, so sei der Kaiser im Fall, dann bei weitern Verhandlungen auf unsre Seite zu stehen und werde es mit Vergnügen thun. Wenn Frankreich sage: je ferai tous mes efforts, so sei eigentlich mehr gesagt, als wenn es nur Zusicherungen des Königs von Preussen übermitteln würde. Es erkläre damit: dass, wenn Preussen nach der Amnestie nicht auf die Vorstellungen Frankreichs hören würde, es die Sache der Schweiz zur seinigen mache und so handeln würde, wie wenn es selbst Regierung der Schweiz wäre. «J’agirai alors comme si j’étais Gouvernement suisse.» Eine solche Erklärung «de la France qui est pourtant quelque chose», sollte die schweizerischen Behörden beruhigen. Er bedaure, dass man seine Stellung, in die er durch den Brief des Königs von Preussen versezt worden, in der Schweiz nicht recht habe begreifen wollen. Seine ganze Wirksamkeit auf Preussen hätte er ja compromittirt, wenn er gegenüber dem König von Preussen nicht Wort gehalten hätte.»
Er begreife, dass mit Rüksicht auf die jezige Stimmung des Volkes – die wir ihm ganz entschieden und treu so schilderten, wie sie zur Freude jedes Vaterlandfreundes wirklich ist – man gerne etwas mehr zu erhalten wünsche, als in der Note v. 26. November enthalten sei und er sei bereit, zuzugestehen, was ihm nur immer möglich sei, so z. B. hatte er nichts einzuwenden gegen folgenden Passus betreffend Verzichtleistung Preussens «sans des conditions qui ne seraient pas compatibles avec l’indépendance entière du canton de Neuchâtel.» Nur soll man sich so einfach als möglich aussprechen und ihm schiene eine solche adjonction für die Schweiz ganz beruhigend zu sein.
ad 2. Dieses Begehren fand er ganz begreiflich und hatte gar nichts dagegen einzuwenden. Wir bleiben bei dem in erster Linie gestellten «Entfernung aus der ganzen Schweiz bis zu definitiver Erledigung» und gingen natürlich nicht auf das Eventuale über. Er fügte bei: wenn die Schweiz die Gefangenen an der Grenze von Frankreich der französischen Regierung übergeben wolle, so wolle sie Frankreich abnehmen, natürlich aber ihnen dann sofort jede Freiheit lassen, zu gehen, wohin sie wollen. Wir fanden nicht am Plaz, leztern Antrag irgendwie aufzunehmen, da uns dies nicht passend schien.
ad 3. Über diesen Punkt äusserte er sich dahin: unter Amnestie müsse man durchaus verstehen, dass man nicht etwa auf das Vermögen der Gefangenen und übrigen Angeklagten greife. Als wir ihm bemerkten, dass nur für den Fall, wenn Preussen seine behaupteten Rechte mit einer Geldsumme von der Schweiz sich abkaufen lassen wollte, man auch die Occupationskosten in Anrechnung zu bringen sich Vorbehalte, fand er nichts mehr einzuwenden, fügte aber bei, es werde dieser Fall nicht eintreten, und da wir sahen, dass er diesen Vorbehalt ungerne erwähnt sähe, so brachen wir ab und insistirten um so weniger, als wir schon gestern zur Überzeugung kamen, es sei besser, denselben in die neuen Noten nicht aufzunehmen. Dagegen schadet es nichts, dass er wenigstens mündlich vorgebracht worden ist.
ad 4. Der Kaiser nimmt offenbar an, dass die Amnestirung Preussen zur Einstellung aller weitern Militärmassnahmen bewegen werde. Er ging auf diesen Instruktionspunkt, den wir in einem Projekt für die weitern Unterhandlungen ausdrüklich erwähnten, nicht näher ein (Walewski hatte gestern nichts dagegen einzuwenden und fügte sogar bei: das liege ja im eigenen Interesse Frankreichs, das diesen Rüstungen nicht lange ruhig zusehen könnte!! ). Dagegen hob der Kaiser besonders hervor, dass er sich alle Mühe gegeben habe, Preussen zu bestimmen, die Mobilisirung seines Heeres, die auf den 8. Januar angesezt war, weiter hinauszuschieben, was ihm nun auch gelungen sei, indem dieselbe auf den 15. d. 1. M. vertagt worden. Er habe dies gethan, weil er überzeugt sei, dass wenn einmal die Armee mobil gemacht sei, eine gütliche Erledigung kaum mehr möglich wäre.
ad 5. Damit ist der Kaiser ganz einverstanden und sagte, nach Äusserungen, die er gestern von Lord Cowley gehört, nehme er an, dass England in dem Hauptpunkte «Verwendung für vollständige Emanzipation Neuenburgs» sich anschliessen werde.
Soweit der Hauptinhalt der Reden und verschiedenen Erwiederungen des Kaisers in Bezug auf die Instruktionspunkte.
Wir machten es uns aber zur Pflicht, noch einen fernem Punkt zu berühren, womit Sie gewiss einverstanden sein werden, obgleich er nicht speziell in der Instruktion ist. Es liegt klar vor, dass nach der Freilassung noch Verhandlungen über die Bedingungen Preussens in einer Conferenz der Protokollmächte (bei der auch die Schweiz representirt sein wird) stattfinden werden. Es ist nun in hohem Grade wünschbar namentlich gegenüber der öffentlichen Meinung, dass nicht etwa die Eröffnung dieser Conferenzverhandlungen in die Länge hinausgezogen, sondern die ganze Angelegenheit möglichst bald erledigt werde. Wie schon gestern Walewski, so schien heute auch der Kaiser mit unserm Wunsch, dass Frankreich auch zu diesem Zwecke seine Verwendung eintreten lasse, einverstanden zu sein.
Gegen den Schluss hob der Kaiser dann noch hervor: (Konfidentiell) er habe der Schweiz doch auch schon Beweis gegeben, dass er Sympathie für sie hege. So hätte Preussen schon 1848 Lust gehabt, als seine Truppen im Grossherzogthum Baden waren, kriegerisch gegen die Schweiz vorzugehen; er habe Einsprache gemacht. 1849 habe ihm Ostreich angeboten, einen Theil der westlichen Schweiz mit französischen Truppen besezen zu lassen, während Ostreich Tessin besezt hätte wegen der Flüchtlingsfrage; er habe es abgelehnt. Auch jezt kommen ihm allerlei Berichte zu über Aufhezungen durch Flüchtlinge u. dgl. Er wolle indess annehmen, es sei auch manches übertrieben, und er fügte lachend bei: der mit ihm sprechende ausserordentliche Gesandte aus Thurgau wisse sehr wohl, wie man über ihn, als er sein Asyl auf Arenenberg genoss, allerlei dummes Zeug ausgesagt und erdichtet habe! Auch am Schluss bestätigte er seine fortdauernden wohlwollenden Gesinnungen für die Schweiz. Wir werden nun mit Walewski über die Redaction der Note selbst zunächst uns ins Einverständnis sezen müssen. Damit Sie diesen Bericht nicht einen ganzen Tag später erhalten, sende ich Ihnen denselben im ersten Entwurf, wie ich ihn unmittelbar nach der Audienz niedergeschrieben habe. Es kann ja später dieser Brouillon gegen eine gehörige Reinschrift mit den Unterschriften ausgetauscht werden.
Das Resultat ist so, dass wir an einer ehrenhaften friedlichen Lösung nicht im mindesten zweifeln. Es hat hier überrascht, dass nach öffentlichen Blättern wieder 18 Bataillon Truppen in der Schweiz aufgeboten worden seyen, während doch Preussen die Mobilisirung verschiebe.4
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Affare di Neuchâtel (1856–1857)