Congrès de Paris
Pubblicato in
Documenti Diplomatici Svizzeri, vol. 1, doc. 236
volume linkBern 1990
Dettagli… |▼▶Collocazione
Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
▼ ▶ Segnatura | CH-BAR#E1004.1#1000/9#2624* | |
Vecchia segnatura | CH-BAR E 1004.1(-)1000/9 25 | |
Titolo dossier | Beschlussprotokoll(-e) 25.06.-27.06.1856 (1856–1856) |
dodis.ch/41235 CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 25 juin 18561 2532. Grundsäze des künftigen Seerechts in Kriegszeiten
Procès-verbal de la séance du 25 juin 18561
[...]2Diesem obigen Berichte fügt das Präsidium mündlich bei: es sei ihm von den erwähnten Gesandtschaften (mit Ausnahme derjenigen von Preussen und Russland) bei Anlass der Überreichung der Erklärung noch die weitere Eröffnung gemacht worden, dass von den Mächten, welche am Kongresse in Paris Theil genommen, der Gedanke angeregt worden sei, dass bei Konflikten der Staaten unter sich grundsätzlich eine Vermittlung der unbetheiligten Staaten versucht und zugelassen werden solle, und dass es wünschenswerth wäre, es würde, sofern ein solches Mediationsprinzip wirklich aufgestellt und angenommen werden sollte, auch die Schweiz demselben beitreten.
Das Präsidium bemerkt jedoch, dass, da diese Eröffnung von Seite der Gesandtschaften nicht schriftlich, sondern bloss mündlich geschehen sei, sich das Departement eines schriftlichen Berichtes an den Bundesrath ebenfalls enthalten habe; von seinem Gesichtspunkte aus stelle es den Antrag auf Nichtbeitreten und gewärtige nunmehr die Ansicht des Bundesrathes hierüber.
Die hierauf stattgefundene Diskussion führte zu der Ansicht und sodann zu dem Beschlüsse: dass, da die neutrale Stellung, welche die Schweiz im europäischen Staatensysteme gegenwärtig einnehme, sie dahin weise, sich der Einmischung und Theilnahme an den Angelegenheiten der übrigen Staaten zu enthalten, indem sie ihrer Lage nach agressiv aufzutreten nicht im Falle sein würde, sodann weil wahrscheinlich nach dem Wunsche der Mächte sich diese Mediationsversuche sich auch auf Konflikte in innern Landesangelegenheiten ausdehnen könnten, welche die Schweiz nicht annehmen könnte und endlich weil das Kongressprotokoll von Paris dieses Gedankens nicht erwähne, vielmehr das künftighin zu beobachtende Vermittlungsprinzip sich als blosser Wunsch der Mächte darstelle, so sei die Mitwirkung der Schweiz zur Realisirung dieses Wunsches abzulehnen und das Präsidium beauftragt, die betreffenden Gesandtschaften auf geeignete Weise hievon zu verständigen.3
- 1
- E 1004 1/25.↩
- 2
- Proposition du Conseil fédéral à l’Assemblée fédérale d’adhérer à la Déclaration du 16 avril 1856 sur le droit maritime en temps de guerre (cf. No 235).↩
- 3
- Dans sa séance du 1er août 1856 (E 1004 1/26, no 3088) le Conseil fédéral a adopté un projet de note verbale aux puissances signataires de la Déclaration, dans le sens de cette proposition.↩
Tags