Classement thématique série 1848–1945:
I. RELATIONS BILATÉRALES
I.8. Etats-Unis d’Amérique
I.8.1. Relations commerciales
Pubblicato in
Documenti Diplomatici Svizzeri, vol. 1, doc. 234
volume linkBern 1990
Dettagli… |▼▶Collocazione
Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
▼ ▶ Segnatura | CH-BAR#E2#1000/44#1464* | |
Vecchia segnatura | CH-BAR E 2(-)1000/44 244 | |
Titolo dossier | Verschiedenes (1851–1895) | |
Riferimento archivio | C.322.3.29 |
dodis.ch/41233
Wie ich Ihnen in meiner Depesche Nr. 1 anzeigte2, hat die endliche Ratification des Handels- und Freundschaftsvertrages zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten eine Menge Anfragen an das hiesige Consulat in Bezug auf die Minentaxe hervorgerufen, welche, seitdem ich den offiziellen Text dieses Vertrages erhalten, ich in dem Sinne beantwortet habe, es möchte die Taxe verweigert und die Frage alsdann durch die Gerichte entschieden werden.
Eine Anzahl Schweizer im Toulumne-Districkt hat nun vor einigen Tagen die Minen-Taxe verweigert und sind deshalb ihre Gruben mit Beschlag belegt worden und sollten in dem gesetzlichen Termin von 14 Tagen an den Meistbietenden zur Befriedigung besagter Taxe verkauft werden. Auf die Anzeige der Betreffenden hin habe ich denselben sogleich ein hier gehörig certifizirtes Exemplar des Tractates mit der Weisung zugesandt, dasselbe als Vertheidigungsmittel zu produziren und, falls das Districkt-Gericht ihre und meine Anschauung nicht theilen sollte, an das Ober-Gericht des Staates Californien zu appelliren.
Die in Art. II des Verkommnisses enthaltene und diesen Streit beschlagende Stelle ist so klar, dass troz der allgemein sich geltend machen wollenden Ansicht, ein von der Central-Regierung geschlossener Vertrag könne die Legislatur einzelner Staaten nicht binden, ich auf einen günstigen Ausgang für die schweizerischen Angehörigen hoffe, denn die Constitution der Vereinigten Staaten sagt ganz deutlich:
«Diese Constitution und die Gesetze der V. Staaten, welche infolge dieser Constitution erlassen werden, und alle Verträge, welche unter der Autorität der Vereinigten Staaten abgeschlossen sind oder abgeschlossen werden sollten, werden das höchste Gesetz des Landes sein.»
Somit ist der Vertrag der Eidgenossenschaft mit den V. Staaten jedenfalls in höherer Autorität als irgend ein von einer Staaten-Legislatur beschlossenes Gesetz.
Die bessere hiesige Presse hat sich bereits mit diesem Fall beschäftigt, und theilt ganz meine Ansicht. Ich füge dieser Depesche ein Exemplar des «Chronicle» bei3, welches einen Artikel darüber enthält, wonach ausser den Schweizern nach den bestehenden Verträgen nur noch die Sandwich Insulaner und Holländer keine höhern Taxen wie die Amerikaner bezahlen müssten, während dies bei den ändern Nationen, welche blosse Handels- und Schiffahrts-Verträge hätten, nicht der Fall sei.
Würde die Ansicht zur Geltung kommen, so wäre der schweizerische Vertrag unstreitig der vortheilhafteste. Ich werde Sie von dem Gange dieser Angelegenheit, in der über die Hälfte unsrer schweizerischen Einwohnerschaft direkt betheiligt ist, unterrichtet halten, und benütze diesen Anlass[...]
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Stati Uniti d'America (USA) (Economia)