Mit Rücksicht auf die kommerziellen und industriellen Interessen der Schweiz gegenüber den deutschen Zollverhältnissen finden wir die Anwesenheit einer schweizerischen Abordnung in Cassel während den Verhandlungen des Zollkongresses für wünschbar.
Wir ertheilen Ihnen daher den Auftrag, sich nach Cassel zu verfügen, um, ohne in die Verhandlungen der dort sich befindenden Abgeordneten sich direkte einzumischen, den Stand der Angelegenheit zu erforschen und dabei namentlich durch Ihre persönlichen Bekanntschaften dahin zu wirken, dass die Eingangszölle auf schweizerische Industrieerzeugnisse nicht erhöht werden.
Da der Bundesrath hinsichtlich allfälliger Gegenmassregeln bei neuen Zollbelästigungen sich ganz freie Konvenienz Vorbehalten muss, so würden gegenwärtig Drohungen von Retorsionsmassregeln nicht am Plaze sein. Hingegen dürfte sich Anlass darbieten, die sowohl in lezterer Beziehung, als in Betreff der zollfreien Einfuhr von Vereinsprodukten in die Schweiz in Ihrer Denkschrift enthaltenen Stellen aufzuklären und insoweit dieselben auf irrigen Annahmen und Voraussezungen beruhten, zu berichtigen.
Im Übrigen halten wir uns gerne überzeugt, dass Sie Ihre Stellung strenge im Auge behalten und die Forderungen der allgemein schweizerischen Interessen von den Wünschen und Ansichten einzelner Handelskorrespondenten wohl zu unterscheiden wissen werden. Wir verlassen uns daher auf Ihren wohlerprobten Takt und auf Ihre richtigen Kenntnisse der schweizerischen Bedürfnisse.
Bei allfälligen wichtigem Vorkommenheiten wollen Sie durch das Handelsund Zolldepartement bei uns um neue Weisungen einkommen und das Departement fortwährend von allen Vorgängen unterrichtet halten.