Language: German
15.1.1974 (Tuesday)
Letter (L)
Der Bundesrat kann in Namibia tätigen schweizerischen Unternemen keine Verhaltensvorschriften machen, da dies einer Einmischung in die Angelegenheiten eines Drittstaates gleichkäme. Die Schweiz beabsichtigt ausserdem nicht, angesichts der Namibiafrage von den normalen Beziehungen mit Südafrika abzuweichen.
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