Sprache: Deutsch
5.4.1973 (Donnerstag)
Schreiben (L)
Der österreichische Entwurf bezüglich eines Vertrags für Amtshilfe sieht die Pflicht der Verwaltungsbehörden zur Erteilung von Auskünften und den Austausch von Schriftstücken vor. Die Amtshilfe ist für die Schweiz völliges Neuland, auch wenn es eine gewisse Verwandtschaft zur Rechtshilfe aufweist.
Aktenzeichen: B.14.21.Au.3.3
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