Langue: allemand
2.4.1973 (lundi)
Kapitalexport nach Südafrika
Lettre (L)
Bei der Anwendung der Kapitalexportbestimmungen sollte ausländisch beherrschten Finanzinstituten gegenüber den rein schweizerischen Banken grundsätzlich keine andere Haltung eingenommen werden. Dies wäre nur angezeigt, wenn erstere ihrem Mutterinstitut eine direkte Kreditgewährung an Südafrika zu ersparen suchten.
Référence: s.C.41.Afr.S.152.0
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