Language: German
13.8.1974 (Tuesday)
Beziehungen zwischen der Schweiz und Südafrika / UNO-Dokument
Letter (L)
Die Nationalbank hält zwar de facto die Genehmigungskompetenz für Kapitalexportgeschäfte, die Berücksichtigung politischer Momente in der Bewilligungspraxis ist jedoch primär nicht die Sache der Nationalbank. Der Zürcher Goldmarkt ist von offiziellen Stellen der Schweiz völlig unabhängig.
File reference: C.41.Afr.Sud.111.0
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