Langue: allemand
6.8.1973 (lundi)
Zusammenarbeit Schweiz/Schweden auf militärtechnischem Gebiet. Zusammenarbeitsregelung Pos. 2.13 "Handfeuer- und Automatenwaffen" (Small arms)"
Notice (No)
Im Rahmen der schweizerisch-schwedischen Zusammenarbeit auf militärtechnischem Gebiet muss von schweizerischer Seite alles getan werden, damit die Schweiz auf dem einen oder anderen Gebiet die Rolle des Lieferanten übernehmen kann.
Référence:
12.3/73
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