Lingua: tedesco
4.7.1975 (venerdì)
Verlängerung des Kreditbeschlusses
Appunto (No)
Da der Konjunkturartikel im März 1975 verworfen wurde, besteht weiterhin keine unbestrittene verfassungsrechtliche Grundlage zur Führung einer angemessenen Geld- und Kreditpolitik. Bestehende Beschlüsse und Massnahmen müssen deshalb verlängert, respektive erneuert werden.
Riferimento: s.C.41.121.0
Raccomandazione di citazione: Copiare

Collocazione

PDF