Langue: allemand
4.7.1975 (vendredi)
Verlängerung des Kreditbeschlusses
Notice (No)
Da der Konjunkturartikel im März 1975 verworfen wurde, besteht weiterhin keine unbestrittene verfassungsrechtliche Grundlage zur Führung einer angemessenen Geld- und Kreditpolitik. Bestehende Beschlüsse und Massnahmen müssen deshalb verlängert, respektive erneuert werden.
Référence: s.C.41.121.0
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