Langue: allemand
23.4.1975 (mercredi)
Aufhebung der Kreditbegrenzung
Lettre (L)
Die Aufhebung der Kreditbegrenzung führt zu keiner Änderung der Geldmengenpolitik. Die Konjunkturlage erfordert eine Priorisierung: Kredite an Unternehmen mit Liquiditätsschwierigkeiten, Exportkredite für vom Wechselkurs benachteiligte Firmen sowie Kredite für Investitionen zur Arbeitsbeschaffung.
Références:
s.c.41.152.0 • s.c.41.421.0
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