Language: German
26.3.1975 (Wednesday)
Einsatz von zwei Wehrmännern im Rahmen des Armeefilmdienstes zu Filmaufnahmen beim Schweiz. Katastrophenhilfskorps in der afrikanischen Sahel-Zone. Anrechnung an die gesetzliche Instruktionsdienstpflicht.
Memo (No)
Der Einsatz der beiden Wehrmänner in der Sahelzone kann nicht an die Dienstpflicht angerechnet werden. Ein Einsatz für Filmaufnahmen im Ausland ist nicht vorgesehen. Die beiden Wehrmänner müssen ihren Dienst in der Schweiz nachholen.
File references: 891+4181.3/74
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