Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 24, doc. 181
volume linkZürich/Locarno/Genève 2012
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001E#1980/83#2502* | |
Old classification | CH-BAR E 2001(E)1980/83 465 | |
Dossier title | Devisenvergehen (1969–1970) | |
File reference archive | C.41.132.3.0 • Additional component: Grossbritannien |
dodis.ch/32446 Die Schweizerische Nationalbank an die Generaldirektionen des Schweizerischen Bankvereins, der Schweizerischen Bankgesellschaft und der Schweizerischen Kreditanstalt1 Devisenoperationen mit Kontrahenten im Sterlinggebiet
Wie Ihnen bekannt ist, brachte der «Daily Mirror» in der ersten November-Hälfte zwei gross aufgemachte Artikel2 über die Mitwirkung schweizerischer Banken an Geschäften, die den Zweck verfolgen, englischen «residents» in Umgehung der Devisenvorschriften ihres Landes Kapitalverschiebungen ins Ausland zu ermöglichen. Am 13. November d. J. wurde die Angelegenheit vom Labour Abgeordneten Joel Barnett auch im englischen Unterhaus zur Sprache gebracht3.
Im Anschluss hieran hat der Gouverneur der Bank of England, Sir Leslie O’Brien, in einem Gespräch mit dem Erstunterzeichneten4 seiner Enttäuschung darüber Ausdruck gegeben, dass einzelne Banken in der Schweiz Hand zu Operationen bieten, welche die Kapitalflucht aus dem Sterlinggebiet erleichtern; er erklärte, es sei für die Bank of England unannehmbar, dass Institute, die in Grossbritannien Niederlassungen oder Tochterbanken unterhalten, sich an solchen Operationen beteiligen oder deren Abschluss durch ihr Verhalten begünstigen. In einer schriftlichen Mitteilung5, worin er den Erstunterzeichneten nach dem erwähnten Gespräch über eine Unterredung mit einem schweizerischen Bankenvertreter6 orientierte, bestätigte Sir Leslie seine Stellungnahme wie folgt:
“I then said that while we could not, of course, expect banks abroad to conduct their business with due regard to our regulations, still less to police them, we did regard it as unacceptable provocation for such a bank to take the initiative in telling British residents how they could avoid our regulations when that bank had an affiliate or branch here which had been granted the privilege (and the responsibilities that entails) of being an authorised bank in the U. K. for the purpose of those regulations. I also pointed out that this privilege was one which we not only conferred but could in the last resort take away.”
Aus den vorliegenden Äusserungen haben wir den Eindruck gewonnen, dass die englischen Behörden dem Verhalten schweizerischer Banken, die durch Filialbetriebe in England vertreten sind, in nächster Zeit ein besonderes Augenmerk7 zuwenden werden. Wir wollten nicht verfehlen, Ihnen hievon Kenntnis zu geben. Unter den geschilderten Umständen scheint uns, dass es nicht unnütz sein könnte, wenn auch die nachgeordneten Stellen, denen die Beratung der Kundschaft aus Grossbritannien obliegt, in geeigneter Weise orientiert werden, damit sich unliebsame Reaktionen von britischer Seite, wie sie mangels der gebotenen Zurückhaltung zu gewärtigen wären, vermeiden lassen.
- 1
- Schreiben (Kopie): E2001E#1980/83#2502* (C.41.132.3.0). Verfasst von H. Huber und unter - zeichnet von E. Stopper und H. Huber. Mit Schreiben vom 26. November 1969 erhielt der Finanzund Wirtschaftsdienst des Politischen Departements eine Kopie zur vertraulichen Orientierung.↩
- 2
- Daily Mirror vom 5. und 13. November 1969, Doss. wie Anm. 1.↩
- 3
- Vgl. dazu das Schreiben R. Keller an P. Micheli vom 28. November 1969, dodis.ch/32449.↩
- 4
- E. Stopper. Zu seinen Kontakten in Grossbritannien vgl. auch DDS, Bd. 24, Dok. 95, dodis.ch/32418.↩
- 5
- Schreiben von L. O’Brien an E. Stopper vom 19. November 1969, dodis.ch/32447.↩
- 6
- Zum Treffen zwischen L. O’Brien mit H. Bär vgl. die Notiz von R. Keller vom 12. Dezember 1969, dodis.ch/32450.↩
- 7
- Vgl. dazu die Notiz von H. Bühler an P. R. Jolles vom 28. November 1968, dodis.ch/32448.↩