Langue: allemand
8.9.1965 (mercredi)
Handels- und Investitionsschutz-Abkommen mit Bolivien
Lettre (L)
Mit dem Abschluss eines Handelsabkommens soll vorläufig gewartet werden, da einerseits für die Schweiz keine wirtschaftliche Notwendigkeit besteht und andererseits kein Präjudiz für die Militärjunta geschaffen werden soll, die nicht von allen südamerikanischen Staaten anerkannt wurde.
Références: Bol.M.31.0C.41.Bol.111.0
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