Sprache: Deutsch
8.10.1965 (Freitag)
Schreiben (L)vertraulich
Schutzbriefe sollten in keiner anderen als der englischen Sprache verfasst werden und nur bei unmittelbarer Gefahr abgegeben werden.
Aktenzeichen: a.665J.21(34)D
Zitierempfehlung: Kopieren

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