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Documenti Diplomatici Svizzeri, vol. 22, doc. 133
volume linkZürich/Locarno/Genève 2009
Dettagli… |▼▶Collocazione
Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
▼ ▶ Segnatura | CH-BAR#E4001D#1973/125#611* | |
Vecchia segnatura | CH-BAR E 4001(D)1973/125 43 | |
Titolo dossier | Diverses (1954–1959) | |
Riferimento archivio | 006.08.05 |
dodis.ch/30249 Interne Notiz des Justiz- und Polizeidepartements1 BETR.AUSLANDVERBINDUNGEN DER BUNDESPOLIZEI2
1. Beiliegend erlaube ich mir, Ihnen die auf Ende 1962 erstellte Statistik über den Auslandsverkehr des Kommissariates IV der Bundespolizei zur Kenntnisnahme zuzustellen3.
2. Mit Genugtuung kann festgestellt werden, dass die Meldungen aus dem Ausland immer mehr zu den ergiebigsten Quellen unserer Erkenntnisse und zu den wichtigsten Hilfsmitteln für unsere Tätigkeit im Interesse des Staatsschutzes werden. Ich darf in diesem Zusammenhang insbesondere auf die Fälle Gonda (Cattin)4 und Borovicka5 erinnern – Fälle, die wir dank den Meldungen aus ausländischen Quellen entdecken konnten. Die Verbindungen mit dem Ausland basieren zum grössten Teil auf der persönlichen Bekanntschaft zwischen den Leitern der ausländischen Abwehrdienste und dem Unterzeichneten. Das ergibt sich aus der Eigenart der behandelten Materie. Deshalb sind periodische persönliche Kontakte unerlässlich. Meistens kommen die Ausländer in die Schweiz, um uns in Bern zu besuchen. Zu wiederholten Malen wurde ich jedoch zu Gegenbesuchen eingeladen. Bis jetzt habe ich dies mit Ausnahme von Köln immer abgelehnt. Es scheint mir jedoch der Zeitpunkt gekommen zu sein, da ich diese Einladungen nicht mehr zurückweisen kann. Dies nicht nur aus diplomatischer Höflichkeit, sondern im Interesse der gemeinsamen Anstrengungen. Ich kann nämlich an Ort und Stelle im Ausland verschiedene Erkenntnisse erhalten, die für unsere Arbeit wertvoll sind (gemeinsame Aussprachen, Polizeiorganisation, Modus operandi, Archive etc.). Aus diesem Grunde bitte ich Sie höflich um generelle Genehmigung, solche Einladungen anzunehmen. Selbstverständlich werde ich mir erlauben, Sie im einzelnen Fall zu orientieren und Ihre besondere Genehmigung einzuholen.
Nun habe ich kürzlich eine Einladung erhalten des Generaldirektors der französischen Polizei (Directeur général de la Sûreté nationale). Herr Generaldirektor Maurice Grimaud bittet mich, Ende April/anfangs Mai dieses Jahres seine Dienste in Paris zu besuchen. Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir die Bewilligung erteilen würden der Einladung Folge zu leisten; der Aufenthalt in Paris würde 3–4 Tage dauern. Diese Zusammenkunft in Paris hätte zudem den Vorteil, dass ich – wie dies schon längere Zeit mein Wunsch ist – nach geeigneten Referenten Ausschau halten könnte, die zu gegebener Zeit in der Schweiz referieren könnten, beispielsweise über die Kommunistische Partei Frankreichs und ihre Auswirkungen oder über die Erfahrungen der Franzosen in der Abwehr fremder Nachrichtendienste.
Darf ich um Ihre Einwilligung bitten.
Dieses Schreiben erfolgt im Einverständnis mit dem Herrn Bundesanwalt6.
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Diplomazia delle visite ufficiali