Sprache: ns
1935-1944
BArch Berlin, R 901, 68740 bis 68744 [68740, 68741, 68742, 68743, 68744]
Information Unabhängige Experkommission Schweiz-Zweiter Weltkrieg (UEK) (UEK)
Info UEK/CIE/ICE ( deutsch français italiano english):
________________________

Signatur: BArch Berlin, R 901/68740


Umfang: (283 Bl.)
Kurzbeschrieb: (Wirtschaftsbeziehungen zur Schweiz, Verträge, Abkommen, Protokolle, Bd. 2, Sept. 1935 - Dez. 1938)
irrelevant, da nur Abschriften der Abkommen und Briefwechsel

Signatur: BArch Berlin, R 901/68741


Umfang: (178 Bl.)
Kurzbeschrieb: (Vereinbarungen zum deutsch-schweizerischen Abkommen über den gegenseitigen Warenverkehr vom 20. Sept. 1940 - Abschriften - )
(Dez. 1938 - Sept. 1940)
irrelevant, da nur Abschriften der Abkommen und Briefwechsel

Signatur: BArch Berlin, R 901/68742


Umfang: (215 Bl.)
(Verhandlungen über den Zahlungsverkehr zwischen Deutschland und der Schweiz - Abschriften des Schriftwechsels der Delegationen)
(Juli 1941-Dez. 1944)
Kurzbeschrieb: Zahlungsverkehr zwischen Deutschland und der Schweiz - Abschriften des Schriftwechsels der Delegationen (Juli 1941-Dez. 1944
Für Aussenwirtschaft nicht relevant


Signatur: BArch Berlin, R 901/68743


Umfang: (242 Bl.)
Kurzbeschrieb: (Wirtschaftsbeziehungen zur Schweiz - Verträge, Abkommen, Protokolle) (Bd. 1 (?) Febr. 1941, Jan. 1942-Apr. 1943)
Vor allem Periode 1942; Auslaufender Vertrag und parallele Verhandlungen mit London.
ca. 120 Seiten Kopien





Die meisten Dokumente bereits in AfZ NARA, PA/AA oder BArch Berlin gesichtet/kopiert, oder sind in ADAP enthalten. Nur durchgeschaut für den Zeitraum September 1942 bis Schuss (November 1943).

Telegramm Koecher an AA, 4.9.1942


[KOPIE]

Transitsperre Italiens über Speditionsfirma Goth und Co. AG. Deutsche geben schon seit längerer Zeit keine Geleitscheine.


Telegramm Wiehl an Deutsche Gesandtschaft Bern, 8.9.1942


[KOPIE]

Bittet um beschleunigte Bereinigung Angelegenheit Tavannes.


Telegramm Koecher an AA, 14.9.1942


[KOPIE]

Betr. Angelegenheit Tavannes bzw. Schwob Frères.


Telegramm Köcher an AA, 14.9.1942


[KOPIE]

Angelegenheit Tavannes.


Telegramm Schüller an Deutsche Gesandtschaft Bern, 21.9.1942


[KOPIE]

Über Platinkäufe.


Wiehl an Deutsche Gesandtschaft Bern, 23.9.1942


[KOPIE]

Ausfuhrsperre über Tavannes Watch, Frères SA, Zentra-Tavannes, Tacy Watch Co SA am 21.9.1942 verhängt.


Koecher an 28.9.1942


[KOPIE]

Italien sei bereit zu Neuverhandlungen des provisorisch verlängerten Clearing- und Kontingentsabkommens. Hotz ist durch Parlamentssession und Angelegenheit Tavannes überlastet. Ausserdem seien Schweizer über Italien "schwerstens erbost" (Tavannes). "Sie sind der Ansicht, dass sie am längeren Hebel sitzen, da schweizerische Lieferungen an Italien für letzteres sehr viel wichtiger als italienische Lieferungen an Schweiz."


Martius an Deutsche Gesandtschaft Bern, 1.10.1942


[KOPIE]

Über deutsche Erlaubnis zum Verkauf dänischer Schiffe an Schweiz (nur, wenn von Schweiz Kredite für deutsche Schiffbauten in Schweden erlaubt werden). Kreditfrage sei mit Interessierten (BBC, evtl. Sulzer) direkt zu regeln....
Weitere Frage wegen eines Schiffskaufs durch Schweiz.


von Selzam an AA Berlin, 30.11.1942, "Betr.: Die Kontrolle der Ladungen schweizerischer Überseeschiffe"


[KOPIE]

Über den Ablauf der Kontrolle und die Zusammenarbeit mit dem Kriegs-Transport-Amt.


Sabath an Deutsche Gesandtschaft Bern, 11.1.1943


[KOPIE]

Ist mit Erteilung neuer OKW-Aufträg bis 200 Mio Fr. einverstanden, wenn nicht Lieferungen im zivilen Sektor damit unmöglich werden (Milch, Pektin, Strom).
Modus vivendi erwünscht (kein Totalabbruch), weil ansonsten die alten Wehrmachtsaufträge gefährdet seien.


Sabath an Deutsche Gesandtschaft Bern, 14.1.1943


[KOPIE]

Beim modus vivendi soll keine Übergangszeit festgesetzt werden.
Schlägt vor zu prüfen, ob nicht auch Mineralöllieferungen wie Kohle gekürzt werden sollen.
Als Druckmittel gegenüber Schweiz soll die Einfuhrsperre erwähnt werden (die aber mit Italien abgesprochen werden müsste). "Es muss auf jeden Fall vermieden werden, dass [in] Italien der Eindruck entsteht von [und] übergangen zu werden." [zwei Worte ergänzt, da nicht auf der Kopie; Hervorhebung im Original]


Telegramm Koecher an AA, 16.1.1943


[KOPIE]

"Bundesrat Pilet Golaz [sic], mit dem ich soeben über die durch den Abbruch der Wirtschaftsverhandlungen geschaffene Lage gesprochen habe, gab zu erkennen, dass er nunmehr versuchen werde/würde [korrigiert, nicht erkennbar, was zählt], den Engländern ihre Verantwortung für die schwierige Lage der Schweiz klar zu machen, die durch die steifen britischen Verhandlungsmethoden entstanden sei." Verhandlungen in London hätten kaum einen Fortschritt gebracht. Hingegen hätte man Lomax günstig beeinflussen können. Lomax könne nun aber nicht zurück nach Bern; Bundesrat zieht es vor, Verhandlung dennoch in Bern weiterzuführen. Fragt, ob man Lomax freies Geleit gebe. Koecher findet dies kaum möglich. "Bundesrat Pilet wies demgegenüber darauf hin, dass es sich nicht um die britische, sondern und die schweizerische Regierung handle [die darum bittet], und dass Deutschland an der Wiederaufnahme der Wirtschaftsverhandlungen auf Grund eines mit England inzwischen schweizerseits erzielten Verständigung aus kriegswirtschaftlichen Gründen in höchstem Masse interessiert sei."


Wiehl an Staatssekretär [Ribbentrop] z.H. RAM, 6.3.1943, "Aufzeichnung betr. Wirtschaftsverhandlungen mit der Schweiz"


[KOPIE]

Verhandlungen wurden Mitte Mai 1943 abgebrochen, weil Schweiz keine Kredite eingeräumt hat (auf Druck Englands). Bis Ende 1942 wurden 1,4 Mia Fr. mit Vorgriffen gebraucht. Die Lieferungen betrugen 1942 30-40 Mio Fr. und sollten ab Januar 1943 auf monatlich 50-70 Mio Fr. gesteigert werden. "Die Wehrmacht braucht zur Erfüllung der Führerprogramme die Möglichkeit, für weitere rund 500 Mio. Fr. Aufträge in die Schweiz zu vergeben."
"Bei Abbruch der Verhandlungen haben wir erklärt, dass wir auch während des vertraglosen Zustandes die pünktliche Durchführung der bereits vergebenen Lieferungen erwarteten und uns dafür bereit erklärt, die für die Schweiz wichtigen Lieferungen von 6000 Monatstonnen Eisen und 50.000 (statt bisher 150.000) Monatstonnen Kohle fortzusetzen. Die Schweiz hat jedoch den Bundesratskredit für die Rüstungslieferungen gesperrt und damit diese Lieferungen abgestoppt, wenn sie sich auf Grund einer von uns bestrittenen Auslegung des abgelaufenen Regierungsabkommens im Hinblick auf die Herabsetzung unserer Kohlenlieferungen berechtigt fühlt."
Auf schweizerische Anregung haben seither diplomatische Besprechungen über Wiederaufnahme der Verhandlungen stattgefunden. "Der gegenwärtige Zustand ist jedoch für uns nicht mehr länger tragbar. Die Wehrmacht legt aus dringenden Rüstungsgründen Wert auf die [...]." Folgende Seite(n) fehlen! (Sind auch nicht im Original!).



Signatur: BArch Berlin, R 901/68744


Umfang: (295 Bl.)
Kurzbeschrieb: (Handakten Clodius)
(Wirtschaftsbeziehungen zur Schweiz - Korrespondenz)
(Bd. 2.5.1943-Nov. 1943)
ca. 150 Seiten Kopien, vgl. Ordner!


Die meisten Dokumente bereits in AfZ NARA, PA/AA oder BArch Berlin gesichtet/kopiert, oder sind in ADAP enthalten.

Telegramm Mackensen (Rom) an AA, 14.5.1943 [gleicher Text geht dann von Sabath an Deutsche Gesandtschaft Bern, 15.5.1943]


[KOPIE]

Botschafter Giannini wünscht über die deutsch-schweizerischen Wirtschaftsbeziehungen unterrichtet zu werden. Clodius habe ihm beim Abbruch der Verhandlungen "gebeten, dass auch Italien sich Schweiz gegenüber nicht zu entgegenkommend verhalten möge". Fragt, ob dieser Wunsch nach wie vor bestehe, nachdem man sich in einigen Frage hätte einigen können. Interessiert sich auch für die angebliche Kontingentierung der Schweizer Ausfuhren.
"Auf jeden Fall müssten die finanziellen und wirtschaftlichen Verhandlungen der Schweiz seitens Deutschlands und Italiens synchronisiert werden, um zu vermeiden, dass die Schweiz einen gegen den anderen ausspielt. Bereits jetzt habe man im italienischen Aussenministerium Eindruck, dass die Schweiz Italien gegenüber sehr zurückhaltend sei und vielleicht beabsichtige, nach Klärung ihrer wirtschaftlichen Beziehungen zu Deutschland erneute Forderungen handels- oder finanzpolitischer Art an Italien zu stellen, in welchem Fall italienische Regierung dann aber auch Reichsregierung bitten müsse, ihr entsprechende Hilfestellung zu leisten."


"Entwurf eines Schreibens an Generalfeldmarschall Keitel" [durch RAM], o.D. [Mai/Juni 1943]


[KOPIE]

Teilt Keitels Auffassung betr. Sicherung deutscher Rüstungsaufträge in der jetzigen vertraglosen Zeit. Hemmen hat am 11.5.1943 Verhandlungen in Bern aufgenommen; er hat Auftrag, "mit allen Mitteln darauf hinzuwirken, dass die Schweizer Regierung unseren Forderungen soweit zustimmt, dass die wichtigen deutschen Rüstungsinteressen gesichert werden können". Wenn Ergebnis vorliegt, muss man schauen, ob es gut ist, "oder ob wir die Schweiz auf anderen Wegen zwingen müssen, sich der gegebenen Lage anzupassen". Es werde mit den beteiligten Dienststellen bereits geprüft, welche "wirtschaftlichen Kampfmassnahmen" anzuwenden seien.
Italien nimmt zur Frage solcher Massnahmen "eine zögerliche Haltung" ein, wobei es noch keine endgültige Stellungnahme der italienischen Regierung gebe. Es sei klar, dass man sich mit Italien absprechen müsse; dies soll man aber erst bei Vorliegen eines Verhandlungsergebnisses. Keitel soll deshalb seinen Vortrag beim Führer zurückstellen.


Sabath, "Aufzeichnung betr. deutsch-schweizerischen Verhandlungen. Besprechung bei Ministerialdirektor Wiehl am 21.5.1943", 21.5.1943


[KOPIE]

Anwesend: Clodius, Sabath, Gramsch, Hettlage, Momm.

Momm berichtet über Verhandlungen in Bern. "Eine völlig neue Lage ist dadurch entstanden, dass die Schweiz im Gegensatz zu ihrer früheren Haltung die Anerkennung der alten Aufträge davon abhängig machen will, dass bis zum 13. Januar die K.T.A. Genehmigung erteilt ist. Er wies an Beispielen nach, dass hierdurch ein willkürlicher Schnitt gemacht wird, der für das Rüstungsamt untragbar sei. Die Schweizer Anordnung sei bereits am 15. April ergangen."
Deutsche Delegation hätte zu Beginn der Verhandlungen die Bereitschaft gezeigt, gewisse Aufträge rückgängig zu machen. Sie hätten dabei Mithilfe der Schweizer gebraucht. Diese hätten bemerkt, dass die erforderlichen Unterlagen nicht rasch genug zusammengestellt werden können. Es habe sich schliesslich herausgestellt, dass von 129 Mio Fr. Aufträge von 86 Mio von der KTA noch nicht bearbeitet worden seien und 41 Mio erst nach dem 16. Januar; letztere werden als neue Aufträge angeschaut.
Genauere Zahlen (monatliche Lieferungen und ihre Schwankungen)... Insgesamt wurde 1942 für 570 Mio Fr. bestellt, mit den geforderten 500 für 1943 würde man also darunter bleiben (= Entgegenkommen an die Schweiz).
"Die Verhandlungslage beurteilt Major Momm insofern nicht ungünstig, als die Schweiz sich offensichtlich ins Unrecht gesetzt hätte und nach seinen Beobachtungn auch ein Widerstand aus der schweizerischen Industrie selbst, die durch die Kontingentierung und Neubehandlung unserer alten Aufträge betroffen würde, sich allmählich geltend mache."
Über Kampfmassnahmen gegenüber der Schweiz: Seekriegsleitung meint, Massnahmen gegen Schweizer Schiffahrt sei "unzweckmässig" (bringe auch für Deutschland Nachteile, nicht weiter ausgeführt). Einstellung der Kohlenlieferungen würde Kohlentransit nach Italien gefährden (vollständige Umleitung sei nicht möglich). Man müsste also mit Italien reden. "Eine weitere bestimmt zu erwartende Wirkung unserer Kohlenlieferungseinstellung würde die Sperre der schweizerischen Stromlieferungen sein. Auch dies ist möglichst zu vermeiden, weil wir den Ausfall an schweizerischer Energie nicht ersetzen können."
Einer Sperre der Schweizer Ausfuhr wird sich Italien eher anschliessen können. Sperre Einfuhr durch Italien ist zweifelhaft, weil sich Italien an Zusage 1939 gebunden fühle.
"Professor Hettlage machte darauf aufmerksam, dass die Auftragsverlagerung nach der Schweiz einen zu kleinen Prozentsatz des deutschen Gesamtrüstungsumfangs ausmacht, als dass zu ihrer Erzwingung Druckmittel angewandt werden sollten, die zu Schwierigkeiten mit Italien führen könnten. Es seien auch keine Aufträge nach der Schweiz vergeben worden, die nicht ebensogut in Deutschland untergebracht werden könnten. Eine Umlegung wäre daher auf lange Sicht gesehen durchaus möglich. Trotzdem könne z.Zt. auf Auslieferung der alten Bestellungen nicht verzichtet werden, weil sie in der Planung für die nächsten Monate eine besonders   wichtige Rolle spielten. Über das Ausmann neuer Aufträge liesse sich eher reden."
Als Druckmittel soll also zuerst die Ausfuhrsperre und dann die Behinderung der Einfuhr anvisiert werden. "Die Einstellung der deutschen Kohlenlieferungen wird abgesehen von der Rücksicht auf Italien wegen des untragbaren Verlustes an schweizerischer Energie für unangebracht gehalten."
Übereinstimmung dass versucht werden soll, "durch eine in freundschaftlichem und verständigungsbereiten Tone gehaltene politische Demarche die Schweizer zu einem Einlenken bei den Verhandlungen zu veranlassen". Umgekehrt soll man dem Gesandten aber Massnahmen bei Nichteinlenken androhen.
Ziel der Verhandlungen soll dasselbe bleiben:
1) Freigabe sämtlicher alten Aufträge und ungestörte Ausfuhr. Alte Aufträge = solche mit Devisenbescheinigung bis 15.1.1943. Sie bieten teilweise Kürzung der übrigen Aufträge an, sind aber dagegen, dass die Schweiz diese durch das KTA-Verfahren autonom vornimmt.
2) Anzustreben: neue Unterbringungsmöglichkeiten von Aufträgen in Höhe von 500 Mio. Fr. (über Verschuldungsgrenze von 850 Mio hinaus), davon 228 über Erstreckung Zahlungsfrist und 270 Mio durch Kohlenkredite. "Inwieweit diese neuen Kredite zur Abdeckung des sogenannten Überhanges und für wirklich neue Bestellung zur Verfügung stehen hängt von dem Ergebnis der Verhandlungen ab."


Sabath, "Aufzeichnung. Betr. deutsch-schweizerische Verhandlungen. Besprechung bei M.D. Wiehl am 21.5.1943", 21.5.1943


[KOPIE]

Anwesend: Clodius, Sabath, Gramsch, Hettlage, Momm.
Kurzversion des obigen Dokumentes. Es fehlen die Ausführungen zu den wirtschaftlichen Kampfmassnahmen.
"Die an die Schweiz vergebenen Aufträge haben im vergangen Jahr etwa 300 Mio RM ausgemacht bei einer gesamten Auftragsvergebung Deutschlands für Rüstungszwecke in Höhe von 60 Milliarden RM. Eine Umlagerung der Bestellungen in der Schweiz nach Deutschland ist wohl möglich, jedoch nur auf lange Sicht durchzuführen. Wenn somit Deutschland auf die Bestellungen nicht unbedingt angewiesen ist, so bleiben wir doch abhängig von der Stromversorgung. Die 1 Milliarde KW lassen sich nicht ersetzen."
Zum Ziel der Verhandlungen... (siehe oben)


Ribbentrop an Keitel, 21.5.1943


[KOPIE]

Antwort auf sein Schreiben vom 10.5.1943 über die Wirtschaftsverhandlungen mit der Schweiz [AfZ NARA RG 242 T 120 / MF 186, Serial Number 209]:
"Das Auswärtige Amt, dessen Aufgabe es ist, die Verhandlungen mit der Schweiz zu führen, ist sich selbstverständlich von jeher im klaren über die Bedeutung, die der Sicherung der nach der Schweiz verlegten deutschen Rüstungsaufträge zukommt." Hemmen habe dementsprechende Instruktionen, ausserdem spreche sich AA dauernd mit OKW ab. "Der Wehrmachtwirtschaftsstab des Oberkommandos der Wehrmacht hat im übrigen, ebenso wie das Rüstungsministerium, immer wieder zum Ausdruck gebraucht, dass aus militärischen Gründen an der ununterbrochenen Fortsetzung der Rüstungslieferungen aus der Schweiz ein ganz besonders starkes Interesse bestehe und daher zunächst alle Mittel angewandt werden möchten, um auch ohne wirtschaftliche Kampfmassnahmen zu einem Ergebnis zu kommen. Denn es ist klar, dass solche Kampfmassnahmen eine mehr oder minder lange Unterbrechung dieser wichtigen Lieferungen bedingen würden."
Auf Schweiz werden in den nächsten Tagen nochmals diplomatischer Druck ausgeübt. Wenn man Massnahmen ergreifen will, dann werde man sich mit Italien absprechen. Ein vorzeitiges formelles Herantreten an Italien scheine aber nicht ratsam.


Chef des Rüstungsamtes des Reichsministers für Bewaffnung und Munition an AA (Wiehl), 24.5.1943


[KOPIE]

Er stelle fest:
1) Entgegen deutschem Verlangen und Schweizer Zusagen werde die Ablieferung der deutschen Rüstungslieferungen gefährdet.
2) Deutsche Materialbeistellungen werden nicht sofort verarbeitet, sondern durch behördliche Massnahmen der Schweiz der Verarbeitung vorenthalten.
3) Die deutschen Einzahlungen in Berlin werden von SVSt in Zürich nicht mit dreimonatiger Wartefrist und Bundesgarantie an Begünstigte weitergeleitet.
"Die vorerwähnten Feststellungen bedeuten für die ungestörte Abwicklung und Erfüllung der rüstungswirtschaftlichen Lieferungen eine so ernste und folgenschwere Behinderung", dass man Einspruch erheben müsse.
Er bittet AA, folgende Forderungen durchzusetzen:
1) Betr. KTA-Bewilligungsverfahren...
2) Einstellung des KTA-Bewilligungsverfahren seit 1.4.1943 muss aufgehoben werden.
3) Betr. Unterscheidung "alte" und "neue" Aufträge, die sachlich "zwecklos" sei. Es gebe nur Unterschied zwischen "Lieferungen, die unter das alte Abkommen fallen (850 Mio-Grenze mit 3 Monaten Wartefrist) und Lieferungen, die unter das neue Abkommen fallen".
4) Dem Delegierten der Reichsbank ist "Einblick und entsprechende Entscheidungsbefugnis" in die SVSt zu geben.
Frage der Erreichung der 850 Mio-Grenze ist nicht nur für Delegation, sondern auch für Rüstungsamt von Bedeutung (ist an der Finanzfrage interessiert).
"Die Erfüllung der vorstehenden Wünsche steht in voller Übereinstimmung mit den vom Rüstungsamt in den letzten Monaten wiederholt aufgestellten Grundsätzen mit dem Grundgedanken einer Koppelung der deutschen Kohlenlieferungen mit den schweizerischen rüstungswirtschaftlichen Leistungen. Die Behinderung der schweizerischen Lieferungen sollte eigentlich zu einer Kürzung der deutschen Kohlenlieferungen führen. Es dürfte jedoch nach Lage der Dinge zweckmässiger sein, der schweizerischen Regierung eine Behinderung ihres Verkehres mit dritten Ländern durch Einführung der Geleitscheinpflicht für alle Ausfuhren, soweit sie über deutsches Einflussgebiet gehen, anzukündigen, falls die vorstehenden Wünsche nicht erfüllt werden sollten."

Verweist auf das "grundsätzliche Schreiben" des RMBuM hin (über die schweizerische Kontingentierung. Es wird eine Individual-Kontingentierung wie eine globale Bestell-Kontingentierung ablehnen.
Weitere Forderungen: Auch in Zukunft sollen ordnungsgemässe deutsche Bestellungen die KTA-Ausführungsbewilligung, die Ausfuhrgenehmigung ("ohne Vorbehalt zu Gunsten der Landesversorgung") und die Transfergarantie erhalten.
Für Streitfälle soll ein Ausschuss aufgestellt werden (deutscherseits: Gäfgen und Blankenhorn, Leiter der Wirtschaftsabteilung der Deutschen Gesandtschaft Bern), damit die Regierungsausschüsse sich nicht darum kümmern müsse.


Wiehl an AA Berlin, 28.5.1943


[KOPIE]

Schweiz hält an der "heutigen erste Verhandlung" daran fest, dass bei kriegswichtigen Lieferungen nach Deutschland nur 300 Mio Fr. in Betracht gezogen werden können (wegen Kontingentierung). Details...
"Die Möglichkeit einer Verlagerung innerhalb der einzelnen Gruppen, z.B. von Zündern auf Munition oder Waffen haben die Schweizer nicht abgelehnt." Kontingentierung soll ab 1. Juli in Kraft treten.
"In Höhe von 300 Mio. SFr. haben sich die Schweizer auch zu einer Einräumung von weiteren Finanzfazilitäten über den 850-Millionen-Kredit hinaus bereiterklärt." Davon 200 Mio Fr. durch Ausdehnung der Wartefrist über die Auszahlung der Bundesgarantie von 3 auf 9 Monate und 100 Mio Fr. durch privaten Kohlenkredit von 50 Fr. je Tonne bei monatlich 150 moto.
"Wir haben dem gegenüber entsprechend den bisherigen Forderungen der Deutschen Delegation und den in Berlin aufgestellten Richtlinien daran festgehalten, dass wir unbedingt Lieferungen an Kriegsmaterial von 500 Millionen SFr. hinaus SFr. über die 850 Millionen SFr. hinaus erhalten müssen, dass irgendwelche Beschränkungen, welche die Schweiz mit Rücksicht auf die Feindmächte für notwendig hielten, unsre Bezüge in diesem Umfange nicht erschweren dürften, und dass wir auf neue Finanzfazilitäten im Umfange von 500 Mio. SFr. rechneten." Es hätten 1942 Bestellungen von 570 Mio Fr. stattgefunden, mit Reduzierung auf 500 Mio (-15%) sei man schweizerischen Wünschen entgegengekommen. Davon sollen 230 Mio durch Ausdehnung der Wartefrist und 270 durch Kohlenkredit von 150 Fr. bei 150'000 moto Kohlen.
"Die Schweizer erklärten unsere Forderungen für unannehmbar, da sie den Erfordernissen einer Herabsetzung unserer Rüstungsbezüge, die aus innerpolitischen und ausserpolitischen Rücksichten für die Schweiz eine zwingende Notwendigkeit sei, nicht genügend Rechnung tragen, die schweizerische Finanzkraft übersteige und die Inflationsgefahr für die Schweiz vergrössere."
Auf dieser Basis war Wiehl nicht zur Weiterverhandlung ermächtigt. "Die Schweizer erklärten aber, ihre Vorschläge seien das äusserste, was der Bundesrat nach Ueberwindung von sehr grossen inneren Widerständen für tragbar gehalten habe, sie könnten deshalb keinerlei weitere Entgegenkommen in Aussicht stellen."

Frage der Kohlenpreiserhöhung - Kohlenkredit konnte nicht geklärt werden. Schweizer würden Kriegsmaterialexport erst dann wieder zulassen, wenn die Preiserhöhung rückgängig gemacht worden sei. Die ganze Sache würde "eine ausserordentliche Beunruhigung in die Schweizer Wirtschaft tragen und das Gesamtpreisniveau in der Schweiz weiter in die Höhe treiben".

Unter diesen Umständen habe er Verhandlungen abgebrochen. Er macht Vorschläge für weiteres Verhandeln, brauchte aber Ermächtigung: Es sei unmöglich, die für die eigene Industrie in Deutschland benötigte Kohle im selben Umfang an die Schweiz zu liefern (bei reduzierten Bezügen aus der Schweiz). Kohlenlieferungen müssten reduziert werden. Für die von den Schweizern geforderten 100 Mio Fr. über Kohlenkredite seien nur 75'000 moto notwendig (bei 150 Fr. pro t). Details dazu... (betr. Aufholung der Lieferrückstände, wie lange dann wieviel geliefert werden müsste und wieviel Kohlenkredit das gäbe).
Schweizer werden auf 50 bzw. 100 Fr. pro t Kohlenkredit beharren (gäbe mehr Kohle)...

Homberger habe "Liste von seiner Ansicht nach für uns äusserst wertvollen schweizerischen Finanzleistungen" vorgehalten, die von Deutschen bisher nicht genügend gewürdigt worden seien:
1) Kohlen-Transitfrachten nach Italien, die ins Clearing einbezahlt würden (also finanziert durch Schweizer Kredit).
2) Freie Reichsbankspitze, "obwohl die seinerzeit für ihre Vereinbarung massgeblich gewesenen Gründe inzwischen weggefallen seien und ihre Fortzahlung eigentlich eine Anormalität darstelle". Dazu: "Die Schweiz habe bisher den freien Kapitalverkehr noch nicht eingeschränkt."
3) "Die Schweiz habe bisher anstandslos zahlreiche internationale Finanztransaktionen für Deutschland vorgenommen. Insbesondere hätten die Käufe der Schweiz von Gold gegen international verfügbare Schweizerfranken in letzter zeit ganz ausserordentlich zugenommen. [...]. Wenn diese Finanzhilfe auch für die beteiligten Schweizer Banken geschäftliche Vorteile böten, so erwüchsen der Schweiz daraus doch allgemein gesehen grosse Schwierigkeiten und sie bedeutete eine immer grössere internationale Belastung."
"Der Zweck dieser Mitteilung ist offensichtlich. Sie bilden das Gegenstück zu den hinweisen, welche die Reichsbank im Hinblick auf die letzte Entwicklung der schweizerischen Verhandlung mehrfach gegeben hat.


Telegramm Wiehl / Köcher an AA Berlin, 30.5.1943


[KOPIE]

Schweizer unnachgiebig. "Die Aufnahme [eines Vorschlags vom 28.5.1943, siehe oben betr. Kreditfazilitäten] war völlig negativ. Schweizer erklärten, sie seien bestürzt, dass wir einen solchen Gedanken, wenn auch nicht als offiziellen Vorschlag, überhaupt zur Sprache brächten." Überhaupt laufe die Schweiz Gefahr, dass damit die Wiederingangsetzung der überseeischen Zufuhren gehemmt werde. Schweizer können nicht über 50 Fr. pro t Kohlenkredit gehen. Die deutsche Forderung zeige nicht nur, "dass wir die finanziellen Möglichkeiten der Schweiz überschätzten, sondern auch insbesondere, dass wir die Vorteile nicht genügend würdigten, die die formelle Wiederherstellung des alten Vertragszustandes für Deutschland im allgemeinen biete. Sie verwiesen dabei insbesondere auf die Bedeutung, die die Schweiz als einziges neutrales Land für Deutschland als Bardevisenquelle dadurch habe, dass sie aus dem Ausfuhrerlös trotz der umfangreichen Kreditgewährung eine Devisenspitze leiste und auch die Zahlungen im Kapitalverkehr nach Deutschland in freien Devisen zulasse." Wenn Kohlenlieferungen auf 73'000 moto gehe, habe die Schweiz kein Interesse an einem Abkommen über diesen Punkt; dann wäre ein Kompensationsverkehr besser, "und möglicherweise sei dann die Schweiz auch gezwungen, die Devisenbewirtschaftung einzuführen, um auf diese Weise auch den freien Kapitalverkehr nach Deutschland zu kontrollieren."
Dann über Diskussion über alte und neue Geschäfte. Schweiz wäre bereit, gewissen Bestellungen mit KTA-Genehmigung zwischen 16.1. und 31.1.1943 noch als alte Aufträge anzuerkennen, unter Bedingung... Damit könnten wichtige Bestellungen des Munitionsministeriums dennoch geliefert werden. Grundsätzlich Bereitwilligkeit der Schweizer in dieser Fragen, d.h. Detailfragen sollen zwischen SVSt, Diko und KTA möglich. Neue KTA-Genehmigungen können aber auf jeden Fall nicht aufgenommen werden.


Gäfgen, "Der 'konstruktive Vorschlag' der Schweiz für eine neue vertragliche Vereinbarung zwischen Deutschland und der Schweiz, beurteilt vom derzeitigen Stand der Handelsvertrags-Verhandlungen", 31.5.1943


[KOPIE]

Schweiz hat fast 50% Teuerung, ist gegen inflationistische Tendenzen eingestellt. So unternimmt sie anti-inflationistische Massnahmen wie Beschränkung des Kreditvolumens.
So der Kohlenkredit: wird als Massnahme gegen eine sonst erforderliche Kohlenpreiserhöhung gesehen.
Schweiz zwischen Alliierten und der Achse
- Schweiz ist abhängig von Achse betr. Kohle
- Schweiz sieht sich suspendierten Navicerts der Alliierten gegenüber (Versorgungsschwierigkeit).
Ihr Problem ist:
"Was kann Schweiz Deutschland gegenüber als Gegenleistung, und zwar die Gegenleistung als Ganzes betrachtet, für eine monatliche Kohlenlieferung von 150'000 to gewähren, ohne dass sie sich durch diese Gegenleistung die Plattform verbaut, die sie für neue, kurz bevorstehende Verhandlungen mit den Alliierten zwecks wichtiger Einfuhren (Ernährungssektor) braucht." [Hervorhebung im Original]
So komme Schweiz zum "konstruktiven Vorschlag" mit 2 fundamentalen Gesichtspunkten:
1) Kohleneinfuhr von 150'000 ist für Schweiz Minimum, darunter ist nicht diskutabel. Es gäbe dann nur Kompensationsgeschäfte. "Bei diesem letzteren Zustand würde die Schweiz die Einrichtung der freien Devisenspitze und des freien Kapitalverkehrs mit Deutschland voraussichtlich kassieren."
2) Kontingentierung der Rüstungsgut-Ausfuhr ist von Schweiz beschlossen, weil sie Plattform ist für die neuen Verhandlungen mit den Alliierten.

Vorschlag der Schweiz:
1) Keine Kohlenpreiserhöhung, da Schweiz diesen mit einer Exportabgabe ausgleichen würde; Details...; Gäfgen für Streichung der Kohlenpreiserhöhung
2) Kohlenkredit
3) freie Devisenspitze und Kapitalverkehr bleiben bestehen.
4) Kontingentierung. Liste mit den Kontingenten...

"Beurteilung der Lage":
1) Es bleibt für Deutschland übrig, ein Entgegenkommen der Schweiz gegenüber einzelnen Punkten teuer zu verkaufen (Versicherung, Geleitscheine). Das könne sein:
- höherer Kohlenkredit (scheine aber unmöglich)
- beweglichere Kontingentierungshandhabung. Schweiz hier wahrscheinlich nicht ganz ohne Verständnis.
- Privatkredit durch Schweiz für Deutschland.
2) Wenn Kohlepreiserhöhung nicht bald zurückgezogen werde, werde die Schweiz die Kriegsmaterialausfuhr-Abgabe einführen. Da die Schweiz zwecks Behandlung dieser Frage die Ausfuhr momentan ganz gesperrt habe, müsse hier bald gehandelt werden.
3) Man könne nur weiterverhandeln, wenn folgende Fragen geklärt sind:
- Will Deutschland weiterhin 150'000 moto Kohlen zum alten Preis (mit evtl. schweizerischen Gegenleistungen) liefern oder nicht (2. Fall: es droht Liquidation des Vertrags, Wegfall Devisenspitze und freier Kapitalverkehr).
- "Ist es für die Wehrmachtteile tragbarer, eine durch die Kontingentierung zeitlich gestreckte Abwicklungsdauer für nach der Schweiz verlagerte Aufträge ohne Annullierungen ohne verlustreiche Material- und Anzahlungsverrechnungen und ohne Prozesse hinzunehmen und beschränkte neue Aufträge durch die oben entwickelte Kontingentierung zu schleusen als sich bei nicht erzielter Verständigung mit der Schweiz einer rohen 'Kompensations-Liquidation' (z.B. x Kohle gegen x Zünder) mit allen Nachteilen und Zufälligkeiten gegenüberzusehen?"
Es folgt Tabelle für die Abwicklungsdauer in der Schweiz liegender Aufträge.
[allgemein: Verfasser tendiert zum Nachgeben gegenüber der Schweiz]


"Aufzeichnung über de Stand der deutsch-schweizerischen Wirtschaftsverhandlungen", 19.6.1943


[KOPIE]

"Das Hauptziel unserer Verhandlungen mit der Schweiz ist die Sicherstellung einer raschen Auslieferung alter Rüstungsbestellungen sowie die Ermöglichung der Vergebung neuer Aufträge."
Ausgangslage: auf Ende 1943 war alter Kredit noch nicht aufgebraucht, aber bereits für 1350 Mio Fr. Bestellungen aufgegeben. Es ging darum, den über 850 Mio hinausgehenden Kredit zu finanzieren, "und wenn möglich noch weitere Kredite für neue Bestellung zu erhalten". Deutschland dafür bereit für 150'000 moto Kohlen und 6000 moto Eisen, plus Vergünstigungen im Handel (nicht näher erklärt).
Es zeigte sich, dass die Schweiz Export reduzieren will (Druck Alliierte). Sie will Ausfuhr vielmehr reduzieren. "Sie will die Ausfuhr an Kriegsgerät und kriegswichtigen Erzeugnissen d.h. etwa 65% der Gesamtausfuhr auf 80% des Vorjahres ermässigen." Dies auf 1.7.1943.
Es kam zu keiner Einigung, deshalb Übergangsregelung, "um uns jedenfalls die kriegswichtigsten Bezüge auf Grund der alten Bestellungen zu sichern".
Deutsche Forderungen der Übergangsregelungen waren:
1) Auslieferung der Bestellungen aufgrund altem Vertrag
2) Anerkennung ihrer Auffassung über Umfang des alten Vertrags
3) Finanzierungsmöglichkeit für diese Aufträge (soweit sie über den alten Kredit hinausgehen).
Sie wären bereit gewesen, Kohlenrückstände von 400'000 t in Monatsrate von 150'000 zu liefern (ohne Preiserhöhung).
Schweiz hat für Übergangsregelung angeboten:
1) Hinausschiebung der Kontingentierung bis 31.7.1943 für gewisse Waren alter Bestellungen
2) Anerkennung von 130 Mio kriegswichtiger Bestellungen als alte Bestellungen
3) Finanzierung dieser zusätzlichen Lieferungen.
Schweiz verlangte: 150'000 moto Kohle bis 31.12.1943 zu alten Bedingungen, mit Kohlenkredit ab September (wenn Rückstände aufgeholt seien). "Die weiteren Forderungen, die im wesentlichen den Handel mit den Feindstaaten betreffen, halten sich im Rahmen dessen, was wir bereits früher als Konzession vorgesehen hatten."

Angebot Schweiz weicht also von deutschen Forderungen ab:
1) Kohlenlieferung von 150'000 moto Kohle bis Ende 1943
2) Kohlenkredit von 50 statt 150 Fr. pro t
3) Aufschub der Kontingentierung nur bis Ende Juli 1943 statt Lieferung aller alten Bestellungen.
"Dem schweizerischen Angebot kann nach Auffassung aller beteiligten Ressorts einschliesslich des Reichsministeriums für Bewaffnung und Munition trotzdem zugestimmt werden, weil wir auf die Auslieferung kriegswichtiger Waren der bisherigen Bestellungen angewiesen sind. Wir müssen der Übergangsregelung rasch zustimmen, um die Zeit bis zum Eintritt der Kontingentierung ausnutzen zu können." Da Kohlenlieferung nur bis Ende 1943 geregelt ist, könne diese in einem neuen Hauptvertrag neu geregelt werden.


? [Kürzel Sabath ?] an Wiehl, 11.7.1943


[KOPIE]

Man hat sich über Schweizer Kontingentierung der Ausfuhr "grundsätzlich einverstanden erklärt". In den kommenden Verhandlungen stehe die Finanzierungsfrage im Mittelpunkt. Davon hängen andere Fragen wie Kohlenlieferungen und Zugeständnisse im Septemberprotokoll ab. Folgende Bemerkungen dazu:
Es handelt sich um Finanzierung des Überhangs, alle anderen Bestellungen werden mit Erlösen der normalen Ausfuhr bezahlt. Es ist nicht damit zu rechnen, dass man neue Mittel erhält für zusätzliche Bestellungen.
"An der Finanzierung des Überhangs hat auch die Schweiz ein Interesse, weil sie die Sicherheit haben muss, dass die von ihr gegebene Transfergarantie eingelöst werden kann. Der Kampf wird sich darum abspielen, inwieweit der Überhang aus zusätzlichen Mitteln oder aus der normalen Ausfuhr zu finanzieren ist."
Details zur Berechnung der Finanzierung...
Es gebe zwei Möglichkeiten:
1) Beschränkung der Finanzierung über die Vertragszeit...
2) "Endgültige Finanzierung des gesamten Überhangs unter Berücksichtigung also auch der Tatsache, dass ein nicht unerheblicher Teil der Bestellungen erst in etwa zwei bis drei Jahren ausgeführt wird." Schweiz soll so lang einen Kohlenkredit auflaufen lassen, bis der Überhang finanziert werden kann. Details...
"Bei der endgültigen Regelung der Frage der Finanzierung des Überhangs ist aber auch zu beachten, dass die Ausdehnung der Zahlungsfristen keine Finanzierung bedeutet. Der Sinn der Verschiebung der Zahlungsfristen ist nur der gewesen, den Termin der Erreichung der 850 Mill.-Grenze hinauszuschieben. Die rund 200 Mill. sfrs, die durch Verlängerung der Auszahlungsfristen angeblich gewonnen werden, müssen irgendwann aus der normalen Ausfuhr bezahlt werden." Es ist aber zweifelhaft, ob die Schweiz eine "echte Finanzierung" von 200 Mio übernehmen werde.
"Es scheint mir daher das beste zu sein, zunächst nur die Ausfuhr des neuen Vertragsjahres zu finanzieren und alles übrige der Zukunft zu überlassen. Da die Schweiz immer unter dem Druck bleibt, die Finanzierung sicherzustellen zu müssen, zeigen sich gewisse Möglichkeiten einer späteren Verständigung ab."


Telegramm Wiehl / Koecher an AA (Schnurre), 7.8.1943


[KOPIE]

Es wurde versucht, die Übergangsregelung um 1-2 Monate zu verlängern. Schweizer fordern aber für eine Verlängerung um 1 Monat 13500 moto Eisen (es handle sich um Rückstände des Vertrages von 1941). Sie meinen, dies sei durchaus erfüllbar. Wiehl hat abgelehnt.
Dann über Schriftstücke der Schweizer:
1) betr. Berechnung des Kredits (stimme mit deutschen Zahlen etwa überein)...
2) und 3) Clearing-Budget für 2. Semester 1943, "woraus bemerkenswert ist, dass die durch die Ausdehnung der Wartefrist auf 9 Monate zu erwartenden neuen Finanzfazilitäten in Höhe von 206 Millionen Sfr. schon voll für dieses nächste Halbjahr eingesetzt sind".
3) Vertragsvorschlag: alte Geschäfte werden bis Juni 1944 unter Transfergarantie gestellt, neue Geschäfte... Schweizer verlangen dafür im Hauptvertrag für 12 Monate 150'000 moto Kohlen und für 10 Monate 13'700 [sich] moto Eisen.
Ansicht der Delegation: Übergangsregelung soll nicht eingegangen werden, da Schweizer Wünsche erfüllt wären und kein Interesse an baldigem Abschluss eines Hauptvertrages hätten. Deutschland muss deshalb möglichst bald einen Hauptvertrag abschliessen. Schweizer Vorschläge seien dabei brauchbar., "als damit wichtige Rüstungslieferungen des Überhanges von 400 Millionen SFr. in vollem Umfange anerkannt und sowohl zahlungsmässig wie im Fortgang der Fabrikation sichergestellt würden, wovon trotz Kontingentierung schätzungsweise mindestens 200 Millionen SFr. im Vertragsjahr, der Rest später zur Auslieferung gelangen könnte". Unbefriedigend sind Vorschläge für neue Geschäfte... "Danach würden neue deutsche Bestellung auch auf dem Rüstungssektor in nächster zeit überhaupt nicht oder nur in sehr beschränktem Umfang möglich sein. Wiehl sieht aber Möglichkeit zur Verbesserung...
Die vorteilhafte Regelung des Hauptvertrags würde die geforderten Eisen- und Kohlelieferungen rechtfertigen, wenn Regelung neuer Geschäfte klappe. Ansonsten könne die Delegation nur 10'000 moto Eisen für 12 Monate bieten (allerdings mit Einbussen bei anderen Punkten). Darunter werde aber "ein Vertrag mit ausreichender Sicherung unserer Bezüge sowie mit Devisenspitze und sonstigen finanziellen Vorteilen nicht erreichbar sein". Es bliebe damit vertragsloser Zustand (oder dann praktisch nur ein Kompensationsabkommen, "bei dem die Schweizer angesichts des dringenden deutschen Bedürfnisses nach manchen schweizerischen Lieferungen hinsichtlich deutscher Gegenlieferungen an Kohle und Eisen auch auf ihre Rechnung zu kommen hoffen".
"Das Bedenken des Reichswirtschaftsministeriums gegen langfristige Zusagen bei Kohle und Eisen werden von Delegation nicht geteilt." Wenn "höhere Gewalt" die Einhaltung des Vertrages verhindere, so muss man wieder verhandeln, mit Vorteil, dass die Schweizer Produktion "wieder auf volle Touren gekommen sein wird".
Bittet um Weisung betr. Zusagen für Kohle und Eisen.

gez. Waeger (Chef des Rüstungsamts des Reichsministers für Bewaffnung und Munition) an AA (Wiehl), 13.8.1943


[KOPIE]

Weist nochmals auf die grundsätzlichen Äusserungen seines Ministers [Speer] hin:
1) Durch Steigerung des Rüstungsprogramms und Ausfall wegen Bombardierungen ist Versorgungslage auf dem Kohlen- und Eisensektor so zugespitzt, dass man die Zusage von 150'000 moto Kohle über das Jahresende nicht zusagen kann und dass die Mehrforderung der Schweiz betr. Eisen (+ 7500 moto) unmöglich sei. Eisen-Export-Kontingent ist erschöpft, jede Lieferung an die Schweiz fehle der deutschen Rüstungsproduktion (wo das Eisen auch zu knapp sei). Speer hat "nur unter grössten Bedenken und im Hinblick auf eine etwa mögliche Kürzung des Italien-Kontingentes" sich entschlossen, bis Ende Jahr statt 6000 8000 moto Eisen zuzusagen.
2) Es soll deshalb nur ein Abkommen bis Jahresende erreicht werden. Die Vorschläge sollen in den drei interessierten Ministerien (AA, RWM, RMBuM) besprochen werden.
3) "Auf besondere Bitte von Staatssekretär Landfried hat sich Reichsminister Speer entscheidend zu der Frage geäussert, ob das Reichsministerium für Bewaffnung und Munition im Falle einer negativen Haltung der Schweizer Regierung äusserstenfalls auf die erwarteten Rüstungslieferungen teilweise oder ganz verzichten würde. Der Herr Minister hat diese Frage unzweideutig bejaht.
Ich lege besonderen Wert auf diese Feststellung, da dieselbe - wie ich annehme - für Ihre Verhandlungstaktik von erheblicher Bedeutung sein wird."
Ausserdem fände Speer einen vertraglosen Zustand von 2-3 Wochen "nicht ganz unerwünscht", da sich in dieser Zeit die politischen Verhältnisse zwischen Italien und Deutschland klären dürften.


Koecher an AA Berlin, 18.11.1943


[KOPIE]

Spannungen Schweiz - Alliierte wegen Verweigerung von Navicerts (nur im August leicht für 6 Wochen leicht gelockert). Dann auch wegen der Schwarzen Listen. Schweiz wehrt sich dagegen (4.11.1943: Undertaking-Verbot; amtlicher Protest in der Presse wegen Fall Sulzer). Presse unterstütze einhellig den Bundesrat, sieht die Politik der Alliierten "als eine Verletzung der schweizerischen Souveränität und Neutralität". Schweizer Regierung bisher erfreut über den Erfolg ihrer harten Haltung: Keller werde endlich in London empfangen.
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