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1935-1944
Lonza-Dossier, Mappe 2: Beziehungen der Lonza AG zu den deutschen
Lonza-Werken, anderen deutschen Firmen und der Elektrizitätswirtschaft
Info Commission Indépendante d'Experts Suisse-Seconde Guerre Mondiale (CIE) (UEK)
Info UEK/CIE/ICE ( deutsch français italiano english):
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1. Wichtige Verträge der Lonza

- Verträge mit dem Stickstoffsyndikat G.m.b.H. Berlin vom 2.8.1932 und 16./26.9.1935; das Stickstoff-Syndikat, u.a. handelnd für die I.G. Farbenindustrie A.G., Frankfurt und die Klöckner-Werke A.G., Castrop-Rauxel, bildete zusammen mit den Imperial Chemical Industries Ltd., London und der Norsk Hydro Elektrisk Kvaelstofatsielskab, Oslo die sog. "D.E.N.-Gruppe". Mit diesen u.a. Firmen wurden zudem am 9.9.1935 Verträge zur "Regelung des internationalen Marktes stickstoffhaltiger Düngemittel" abgeschlossen. Sie garantierten der Lonza den Kalksalpeter-Export.

- Kooperation AIAG-Lonza: Vertrag vom 30.9./2.10.1933; die AIAG liefert an die Lonza bei Bedarf Energie, soweit die "AIAG diesen Bedarf decken kann."

- Lizenzerwerb der Dr. A. Wacker-Gesellschaft, München: Vertrag vom 3.10.1935 (Laufzeit bis 8.9.1947) zum "Erwerb einer Lizenz auf das Essigäther-Verfahren der Wackerchemie." Gebühren (jeweils pro Tonne produzierten Essigäthers):
In den ersten drei Jahren: 12,50 SFr,
in den zweiten drei Jahren: 10 SFr,
in den dritten drei Jahren: 7,50 SFr,
restliche Zeit: 5,00 SFr.

- Darlehen der Deutschen Revisions- & Treuhand AG, Berlin, Vertrag vom 5.6./1.7. 1935 (Laufzeit bis 1.4.1945): Darlehen für den Bau der Lonzona über 2,4 Mio. RM, Tilgung ab 1.7.1937 "durch vierteljährliche nachträgliche Zahlungen von jeweils 9 % des Bruttoverkaufserlöses zuzüglich ersparter Zinsen."
2. Probleme mit dem Dreieck-Vertrag ATEL/Lonza-Werke G.m.b.H./Lonza AG

Der Vertrag wurde im Mai 1941 geschlossen und sollte den Lonza-Werken die Versorgung mit elektrischer Energie sichern. Siehe dazu und zu den anfallenden Problemen die Briefe des VR-Präsidenten Maurice Golay an den Bundesrat (12.1.1944) und das Zirkularschreiben an Golay und die Vizepräsidenten Dr. Böckli und Dr. Staechelin (6.12.1946).

3. Aus den Protokollen der Privatsitzungen des VR-Ausschusses (1935-1943)

Zu diesen Treffen wurde des öfteren Albert Müller hinzugezogen, um über die Situation der deutschen Tochtergesellschaften zu berichten.


- Sitzung vom 15.1.1936: "Der Ausschuss beschliesst, Herrn Dr. Alfthan, Leiter des Werkes Waldshut, in Anbetracht seiner grösseren Verantwortung und seiner besonderen Familienverhältnisse [seine Frau war angeblich Jüdin], zu seinem monatlichen Gehalt von RM. 1350.- eine monatliche Zulage von Fr. 150.- unter nachstehenden Bedingungen auszurichten: Die Zulage von Fr. 150.- soll direkt den ausserhalb Deutschlands ansässigen Kindern des Herrn Dr. Alfthan ausbezahlt werden und zwar so, dass dadurch weder für Herrn Dr. Alfthan noch für die Lonza A.G. Schwierigkeiten fiskalischer Natur entstehen können. Sollten sich die besonderen Verhältnisse, die zu dieser Regelung Anlass gegeben haben, in grundlegender Weise ändern, so behält sich der Ausschuss vor, auf diesen Beschluss zurückzukommen." (S. 1f.)
Der Ausschuss beschloss zudem, "Herrn Assessor Müller mit sofortiger Wirkung zum Geschäftsführer der Lonza-Werke G.m.b.H., Waldshut, zu ernennen. Das Gehalt des Herrn Assessor Müller wird, vom Datum seiner Uebersiedelung nach Lörrach an, auf RM 1350.- im Monat festgesetzt, wogegen von diesem Datum an alle Frankenaufwendungen für Herrn Assessor Müller wegfallen. (...) Bis auf weiteres soll Herr Assessor Müller die Prokura bei der Lonza A.G. in Basel beibehalten." (S. 2)

- Sitzung vom 10.11.1936 (ohne Müller): Der Ausschuss zeigt sich einverstanden damit, dass Müller, einen Dreijahresvertrag als Geschäftsführer mit Stimme im Basler Direktorium in Aussicht gestellt wird, "so bald der allgemeine Plan für die innere Organisation der Lonza durchgeführt werden kann." (S. 1) Ausserdem "beschliesst der Ausschuss, den Herren Alftan (sic!) und Assessor Müller eine Spezialgratifikation von je RM. 3.000 für das Jahr 1936 ausrichten zu lassen." (S. 2)

- Sitzung vom 6.10.1939 (ohne Müller): Golay berichtet von einem Besuch Müllers am 2.10., dabei habe Müller ihm mitgeteilt, dass durch die Wehrmacht "Auflagen gemacht wurden, welche die Aktivität der Ausländer in Deutschland und die Stellung und Funktion der Schweizer Verwaltung und Vorstands-Mitglieder berühren." (S. 1) Müller sehe sich deshalb gezwungen, folgendes vorzuschlagen: "Er, Assessor Müller, übernehme alleinig die verantwortliche Leitung und Vertretung unserer Interessen den deutschen Behörden gegenüber. Er scheide als Prokurist der Lonza A.G. aus und würde beantragen, dass der Beirat der Lonza-Werke bis auf weiteres nicht tage. Die Funktionen und die Unterschrift von Dir. Schenker würden für solange, da dieser Ausnahmezustand bestehe, suspendiert werden. Auf Mitteilungen jeglicher Art über ihre industrielle Tätigkeit müssten die Schweizer Stellen solange verzichten.(...) Er betrachte dies vom Standpunkt unserer Interessen aus als vorteilhaft, da dies unser deutsches Werkzeug weiter zu nutzniessen und imstandzuhalten gestatte." (S. 2)
"Herr Assessor Müller, so bemerkte Herr Präsident Golay, schlage also damit eine noch weitergehende 'Verdeutschung' vor und hätte ihm gesagt, er könnte die ihm seitens der deutschen Behörden übertragene Aufgabe im neuen Rahmen nur übernehmen, wenn er unser Vertrauen restlos geniesse.(...) Dir. Schenker macht darauf aufmerksam, dass" die Anweisungen seitens der Wehrmacht "auf den Umstand zurückzuführen" sind, "dass wir eben, als im Operationsgebiet und an der Grenze liegend, den Anschauungen und Ansprüchen der Heeresleitung unterstehen. (...) Dir. Schenker teilt dann mit, dass er von der Aluminium-Industrie Neuhausen dieser Tage von einer ähnlichen Regelung bezüglich deren deutschen Gesellschaften hörte; Dir. Steck hätte ihm mitgeteilt, dass sie veranlasst worden seien, für ihre verschiedenen Unternehmungen im deutschen Wirtschafts-Gebiet eine Dach-Gesellschaft mit ausschliesslich deutschem Personal zu gründen, dem allein zustehe, den Verkehr über die Grenze zu pflegen." (S. 3)
- Sitzung vom 8.12.1939 (ohne Müller): Golay berichtet von der Besprechung mit Müller am 26.11.; aus ihr gehe "hervor, dass Assessor Müller in seiner nunmehrigen Eigenschaft als einziges verantwortliches Vorstandsmitglied der Lonza-Werke und der Lonzona sich nach wie vor an die aktienrechtlichen Vorschriften und die Statuten gebunden hält und bereit ist, eine bezügliche Erklärung dem Herrn Präsidenten abzugeben. Dies, soweit natürlich diese Bindungen und Statuten nicht mit den deutschen Gesetzen in Widerspruch stehen.- Der Ausschuss nimmt hiervon Kenntnis und bringt zum Ausdruck, dass bei dem heutigen Stande des ganzen Fragenkomplexes wir auf den guten Willen und die Korrektheit von Assessor Müller angewiesen seien. Es bleibt uns nichts anderes übrig, als Herrn Assessor Müller mit allen Zeichen des Vertrauens entgegenzutreten, und Herr Präsident erwähnt, dass er überzeugt sei, dass Assessor Müller dieses Vertrauen auch rechtfertigen werde. Es ergab sich noch die Frage, ob die Unterschriften der Schweizer Herren nicht gelöscht werden sollen, wie dies Assessor Müller erbäte. Der Ausschuss ist hier der Meinung, man sollte es versuchen, mindestens zwei Unterschriften aufrechtzuerhalten. (...) (S. 3)
Herr Schenker gibt bekannt, dass er Erhebungen angestellt hätte über die Behandlung der Betriebe in Schweizer-Besitz am Oberrhein. Er müsse bestätigen, dass nach den Aufklärungen, die ihm nun durch Assessor Müller zugekommen seien, er nunmehr eine Ordnung hineinbringen könne in die verschiedenartigen Ergebnisse dieser Erhebungen. Er hätte auch einigermassen Kenntnis von dem, was in Waldshut vorgehe und sei beruhigt in Bezug auf die Werksleitung, solange Dr. Alfthan dort tätig sei." (S.3f.)

- Sitzung vom 12.1.1940 (ohne Müller): Der Ausschuss spricht sich "aus vielen Gründen" dafür aus, "die Unterschrifts-Berechtigung von zwei Schweizer Herren beizubehalten. Dir. Schenker macht darauf aufmerksam, dass (...) er glaube, dass die Lonza als Gesellschafterin an der Unterschrifts-Berechtigung festhalten muss und an der Möglichkeit der Herstellung des alten Zustandes. Die Lonza sei nicht nur mit ihren Aktiven und dem Ertrag aus denselben an den Tochtergesellschaften interessiert, sondern vor allem auch daran, die Lonza-Werke aufnahmefähig für Energiebezug zu halten; dies, um so gut wie möglich auf das Risiko, das sie in Bezug auf Energielieferungen eingehen musste, und welches wertmässig dasjenige des Ertrages weit übersteigt, Einfluss zu nehmen." (S. 5f.)
Berichtet wird des weiteren über Müllers Investitions- und Ausbaupläne in Waldshut (Erstellung eines grossen Carbidofens und damit zusammenhängende Bauten sowie die Verstärkung der Acetat-Anlage). Ausserdem "wird noch Kenntnis gegeben von einer zwangsläufig notwendig gewordenen Beteiligung der Lonza-Werke an einem in Österreich zu erstellenden Stickstoffwerk, die Waldshut mit etwa ¼ Mio. RM trifft." (S. 7f.)

- Sitzung vom 9.2.1940: Auf der vorhergehenden Sitzung hatte man beschlossen, "zwei Unterschriften-Berechtigungen zu belassen (HH. Schenker/Hess). Assessor Müller hat am 24. Januar in der Besprechung mit ihm [Golay] und Herrn Schenker zum Ausdruck gebracht, dass er die Belassung von zwei Schweizer Unterschriften nicht billigen kann, da die Existenz dieser Unterschriften ihn in seinem Verkehr mit den für ihn zuständigen Behörden stört und ihn mit denselben in Widerspruch bringt." Insbesondere die Zeichnungsberechtigung Schenkers "widerspricht den Wünschen der für ihn zuständigen Behörden und den Einschränkungen, der die Betriebs-Kategorien unterliegen, denen Lonza-Werke und Lonzona zugeteilt sind." (S. 3) Schliesslich fasst man den Beschluss, "dass der Ausschuss, wenn auch mit Bedenken, die Unterschrifts-Berechtigung sämtlicher Schweizer Herren löschen will (...)." (S. 4)

- Sitzung vom 14.11.1941: Müller erwähnt indirekt die mittlerweile bei der Lonza eingesetzten Zwangsarbeiter, indem er auf die "Heterogenität der Arbeiterschaft" hinweist und bemerkt: "es arbeiten bereits 12 Nationen in Waldshut". (S. 2)

- Sitzung vom 20.11.1942: Jetzt geht Müller explizit auf die Zwangsarbeiter ein, indem er bemerkt: "Der Fabrikations-Apparat läuft auf 'höchsten Touren' (...). In Ersatz der deutschen Arbeiter sind weitgehend fremde Arbeiter am Werk, etwa 7 Nationen, je gesondert untergebracht und betreut.- Viele Betriebe arbeiten fast ausschliesslich mit Fremden, nur von deutschen Werkmeistern und Vorarbeitern geführt. Die Verständigungsmöglichkeit ist vielfach schlecht, die Arbeitsleistung aber zufriedenstellend." (S. 1f.)

- Sitzung vom 9.2.1943: Müller berichtet über die Transfer-Lage, die Baukosten für das Kraftwerk Reckingen und stellt dessen Bilanz vor. "Bei dieser Gelegenheit macht Assessor Müller noch darauf aufmerksam, dass die Bilanz nicht veröffentlicht werden darf." (S. 7)


4. Rheinkraftwerk Reckingen

- Exposé über das Verhältnis Lonza AG Basel/Kraftwerk Reckingen AG; Regelung des Transfers bis 31.12.1944:
"Der Zinsendienst für die Obligationenanleihe Reckingen inkl. der vertraglichen Garantie-Kommission der Lonza, zusammen Fr. 825,000,- wurde über Transferkonto geleitet. Die Lonza-Werke Waldshut, als letzter Abnehmer der Energie, hatten der Kraftwerk Reckingen AG den entsprechenden Betrag in Mark zu überweisen, worauf die Reckingen AG die Einzahlung im deutsch/schweizerischen Verrechnungsverkehr zu Gunsten des Schweizerischen Bankvereins in Basel veranlasste. Der Rest des Kaufpreises der Energie = Fr. 1,275,000.- wurde von der Kraftwerk Reckingen AG der Lonza AG in monatlichen Raten von Fr. 106,250- in Rechnung gestellt. Die Lonza AG hat den gleichen Betrag den Lonza-Werken GmbH Waldshut weiterbelastet. Die Lonza-Werke GmbH haben einen entsprechenden Markbetrag in den deutsch/schweizerischen Clearing zu Gunsten der Lonza AG einbezahlt. Nach erfolgter Auszahlung durch die Schweizerische Verrechnungsstelle überwies die Lonza die Monatsraten unter Abzug der Clearing-Kommission auf das Konto der Kraftwerk Reckingen AG beim Schweizerischen Bankverein. Die Kraftwerk Reckingen AG hat aus dem dadurch entstandenen Guthaben beim Schweizerischen Bankverein ihre Frankenverpflichtungen in der Schweiz bezahlt." (S. 3f.)
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