Lingua: ns
28.2.1936-31.10.1936
AfZ; NARA RG 242 T 120 / MF 2835
Info Commissione Indipendente d'Esperti Svizzera-Seconda Guerra Mondiale (CIE) (UEK)
Info UEK/CIE/ICE ( deutsch français italiano english):
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Serial Number: 6108H


Seitennummer: E 425355 - 452452
Umfang: 70 Seiten
Bemerkung (Karteikarte AfZ, paraphrasiert - meist aktenproduzierende Stelle plus Dossiertitel bzw. Inhaltsangabe; Zeitrahmen): Deutsche Gesandtschaft Bern; Nationalsozialismus, Deutsche in der Schweiz, Ermordung Gustloff
Einzelne Dokumente: nicht relevant


Serial Number: 6109H


Seitennummer: E 452426 - 452429
Umfang: 4 (effektiv nur 2)
Bemerkung (Karteikarte AfZ, paraphrasiert - meist aktenproduzierende Stelle plus Dossiertitel bzw. Inhaltsangabe): Deutsche Gesandtschaft Bern; Handelsbeziehungen Schweiz-Deutschland; 1925-1938
Einzelne Dokumente: nur ein Dokument (kopiert)


Deutsche Gesandtschaft Bern (v. Bibra) an AA Berlin, 1.10.1936


KOPIE
"Bei der gleichen Gelegenheit erklärte der Vizedirektor der Handelsabteilung als seine persönliche, unverbindliche Meinung, man werde die bisherigen Einfuhrbeschränkungen und Kontingente nur noch formell aufrecht erhalten, in materieller Hinsicht jedoch Deutschland in weitestem Umfang entgegenkommen. In der gleiche Richtung bewegt sich eine im 'Bund' Nr. 458 von [sic] 1. Oktober veröffentlichte Notiz, deren Wortlaut in der Anlage beigefügt ist." [Anlage nicht verfilmt]


Serial Number: 6110H


Seitennummer: E 452431 - 452473
Umfang: 43 Seiten
Bemerkung (Karteikarte AfZ, paraphrasiert - meist aktenproduzierende Stelle plus Dossiertitel bzw. Inhaltsangabe): Generalkonsulat Zürich; Geheimakten Handel, Finanz und Wirtschaft)
Einzelne Dokumente: alle unten aufgeführten Dokumente kopiert. Nicht kopiert wurde ein Brief des Reichs- und Preussischen Wirtschaftsministers an den Stv. Führer, 27.6.1936 betr. "Ersetzung jüdischer Handelsvertreter im Ausland durch Deutschstämmige" (so der Begleitbrief dazu).

AA (Clodius) an alle Missionen, ausgewählte Generalkonsulate und Konsulate, 27.7.1936 über die Auslandsverschuldung Deutschlands, Stand 29.2.1936 ("Streng vertraulich!").


KOPIE
Gute Zusammenstellung!

AA (von Neurath) an alle Botschaften, Gesandtschaften und Generalkonsulate, 30.7.1936


KOPIE
Ermahnt bzw. erlässt Weisung, dass die genannten Amtsstellen sich um die Steigerung der deutschen Warenausfuhr bemühen, denn nur so können umgekehrt die unentbehrlichen ausländischen Rohstoffe beschafft werden. "Bei der bekannten Gold-, Devisen- und Währungslage Deutschlands ist der Bezug der ausländischen Rohstoffe von der Höhe der deutschen Warenausfuhr abhängig. Er steht einem unmittelbaren und nicht zu ändernden Verhältnis zur Warenausfuhr. Die Steigerung der deutschen Warenausfuhr ist daher eine notwendige Voraussetzung für die Steigerung der Einfuhr ausländischer Rohstoffe."

AA an alle Missionen und Berufskonsulate, 17.8.1936 ("Im Anschluss an den Runderlass Nr. W 3935 vom 10.4.1935").


KOPIE
  • Im Text (S. 20) wird dann aber auf den Runderlass vom 10.7.1936 Bezug genommen (siehe oben)). "Nachstehend zunächst Einzelheiten über die Rohstofflage, dann über den gegenwärtigen Stand der Verrechnungsmethode und anschliessend ein Überblick über die Wirtschaftsbeziehungen zu den wichtigsten Ländern oder Ländergruppen." Es geht v.a. um "die Erweiterung und technische Verbesserung der handelspolitischen Vereinbarungen und ihre planmässige Anpassung an den Grundgedanken des 'Neuen Plans'. Danach folgt ein ausführlicher 19seitigen Bericht zu den genannten Punkten. Gut!
  • Deutsche Missionen im Ausland müssen zur verstärkten Einfuhr von Rohstoffen beitragen.
  • "Verrechnungsabkommen verschiedener Art sind jetzt mit mehr als 30 Staaten vereinbart."
  • Verrechnungsabkommen haben Mängel, haben sich aber grundsätzlich bewährt (hielt dt. Wirtschaft aufrecht und Währung stabil). "Wahrscheinlich wäre dies ohne das lästige System der Verrechnung nicht möglich gewesen." Frage, ob man mit Rückkehr zum freien Handel rechnen kann oder nicht. Davon ausgehend wird die Geschichte der deutschen Devisenkontrolle beschrieben (Verrechnungsabkommen sind Folge der Devisenabkommen). Erst wenn sich eine wirtschaftliche und politische Verbesserung einstellt, kann man Devisenkontrolle aufheben. "Die Sicherung der wirtschaftlichen und politischen Unabhängigkeit macht es daher auf die Dauer notwendig, die Rohstoff- und Lebensmittelbezüge planmässig zu steuern." Problem, dass Deutsche mit einigen Ländern eine passive Handelsbilanz hatte (hat sich 1936 allerdings verbessert). - "Von einer Reihe von Regierungen, so z.B. von der französischen, ist sogar aus eigener Initiative vorgeschlagen worden, dass die Wareneinfuhr aus den betreffenden Ländern der deutschen Ausfuhr planmässig angepasst wird. Dadurch erst ist der Grundgedanke des 'neuen Planes' richtig verwirklicht worden." Trotz Verbesserung der Handelsbilanz nehmen die Devisen ab. "Frei verfügbare ausländische Zahlungsmittel erhält die Reichsbank nur noch aus Nichtverrechnungsländern (soweit die Zahlungsmittel nicht auch hier durch Einzelkompensation oder [eingefügt: Aski] gebunden sind) und aus den Verrechnungsländern, die sich zur Ablieferung einer freien Devisenspitze verpflichtet haben. - Bericht über Verlagerungen der Handelsländer (mehr mit Südamerika, z.T. auch Asien). Bericht über einzelne Länder; zur Schweiz: "Die für beide Teile unbefriedigenden Beziehungen mit der Schweiz sind vor kurzem durch neue Vereinbarungen für Deutschland etwas verbessert worden. Aber auch die jetzige Regelung ist auf die Dauer nicht tragbar. Voraussichtlich werden die für Ende d.J. vorgesehenen neuen Verhandlungen wieder zu heftigen Gegensätzen führen."


Reichsgruppe Industrie an die Wirtschaftsgruppen, 2.10.1936, betr. "Aussenhandel und ausländische Abwertungsmassnahmen"


KOPIE
Antwort auf zahlreiche Anfragen zu den Abwertungen Frankreichs, der Schweiz, der Niederlande, Lettlands und Griechenlands. Wie haftet der deutsche Exporteur oder Gläubiger, wer trägt das Kursverlustrisiko? Befürchtet Rückgang der Importe, weil auch Exporte zurückgehen werden [mangelnde Alimentierung des Clearings].

Reichsgruppe Industrie an die Wirtschaftsgruppen, 7.10.1936, betr. "Aussenhandel und ausländische Abwertungsmassnahmen"


KOPIE
Ausländische Firmen dürfen ihre Bestellungen bei deutschen Firmen wegen der Abwertung nicht annullieren.
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