Sprache: ns
1943
BArch Berlin, R 2501 [Bd. 6], 7089 [alt R 25.01]
Information Unabhängige Experkommission Schweiz-Zweiter Weltkrieg (UEK) (UEK)
Info UEK/CIE/ICE ( deutsch français italiano english):
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Signatur: BArch Berlin, 2501, Bd. 6, 7089
Bemerkung gemäss Findmittel Berlin-Lichterfelde durch deutsches Team: Deutsch-schweizerisches Verrechnungsabkommen (August 1940)
Umfang: 385 S.
Kurzbeschrieb: nur offizielle Texte (Abkommen, Zusatzvereinbarung, Protokolle zu den vorigen, etc.). Alles im BAR vorhanden, deshalb nicht relevant.

Einzelne Dokumente:
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Nr. 7089

(385 Bl.)
(Deutsch-schweizerisches Verrechnungsabkommen)

  • Protokoll vom 1.10.1943 zum dritten Zusatzabkommen vom 1.10.1943 zum Abkommen über den deutsch-schweizerischen Verrechnungsverkehr vom 9.8.1940;
  • anhängig dazu: Zahlungswertgrenzen für die dem Reichswirtschaftsministerium un dem Reichsforstamt unterstehenden Reichstellen (Art.2, Abschnitt A, Ziff. 1 des Warenzahlungsabkommens), betrifft: Birnbaumholz, Tabaklaugen, Zement, Schieffer, Edelsteine und Halbedelsteine, Eisenerze, Textilhilfsstoffe etc.;
  • div. Schreiben betr. der Lieferung landwirtschaftlicher Waren aus der Schweiz nach Deutschland, der Lizenzgebühren zugunsten Alimentana A.G. in Kempthal,
  • Brief betr.  Lizenzzahlungen der Firma Geigy A.G.:

An den Vorsitzenden der Schweizerischen Delegation, Herrn Direktor Dr. Hotz, Bern, 1.10.1943 (bereits in Akte Nr. 7086 enthalten)
  • Anlage B zum Abkommen über den deustch-schweizerischen Verrechungsverkehr vom 9.8.1940, in der Fassung vom 1.10.1943 - Abkommen über den deutschen Reiseverkehr nach der Schweiz (deutsch-schweizerisches Reiseverkehrsabkommen);
  • diesbezügliches Schreiben des Deustchen Vorsitzenden v. 1.10.1943 bzw. diesbezüglicher Briefwechsel;
  • Schreiben betr. der Sperrung bestimmter Waren bei der Ausfuhr in kriegführende Länder aufgrund Schweizerischer Zolltarife, 29.9.1944;
  • Hinweis [auf einem Zettel eingefügt]: Abkommen zwischen der Nationalbank für Böhmen und Mähren in Prag einerserits und der Schweizerischern Kreditanstalt in Zürich - Original liegt in der Länderakte R.Dir. Rex;
  • 2. Vereinbarung zum Kohlenkredit, 5.10.1943;
  • Protokoll über die, gemäß Vereinbarung betreffend Kohlenkredit vom 13.8.1943 Ziffer 1, Absatz 2, am 5.10.1943 in der Ruhr & Saale-Kohle A.G. stattgefundene Sitzung;


dann folgt Inhaltsverzeichnis wie bei Nr. 7086 mit etwa auch dem gleichen Inhalt der Restakte.

  • Text des dritten Abkommen über den deutsch-schweizerischen Verrechungsverkehr vom 9.8.1940 vom 1.10.1943
  • Briefwechsel betr. Transferfonds
  • Protokoll zum Dritten Zusatzabkommen mit Anlage betr. Zahlungswertgrenzen (für die dem Reichswirtschaftsministerium und dem Reichsforstamt unterstehenden Reichsstellen (Art. 2, Abschnitt A, Ziff.1 des Warenabkommens)

a) Landwirtschaftsbrief
b) Briefwechsel betr. Lizenzzahlungen zu Gunsten Aliementana A.G.
c) Brief betr.  Lizenzzahlungen der Firma Geigy A.G.:
An den Vorsitzenden der Schweizerischen Delegation, Herrn Direktor Dr. Hotz, Bern
" Der Vorsitzende der Deutschen Delegation Bern, den 1.10.1943
Herr Vorsitzender,
In Bestätigung unserer mündlichen Vereinbarungen beehre ich mich Ihnen mitzuteilen, dass der Firma Geigy in Grenzach gestattet wird, rückwirkend ab Februar 1943 monatlich 50´000 Franken für Regiespesen über Clearing an die Firma Geigy in Basel zu überweisen.
Für die Transferierung der in der Zeit vom 1.9.1939 - 30.6.1942 aufgelaufenen Regiespesen wird eine Lösung gesucht werden. Entsprechend schweizerische Vorschläge werden mit Wohlwollen geprüft; in der Zwischenzeit wird der Firma Geigy in Grenzach gestattet, den Betrag, der den rückständigen Regiespesen entspricht, auf ein "Sperrkonto besonderer Art" zu überweisen." gez. Wiehl;
  • Anlage B (Reiseverkehrsabkommen):

[Zahlungswertgrenzen Juli - Dezember 1944 für die dem Reichswirtschaftsministerium und dem Reichsforstamt unterstehenden Reichsstellen (Artikel 2, Abschnitt A, Ziffer 1 des Warenzahlungsabkommens).]
a) Reisebrief mit Gegenbrief (betr. deutsch-schweizerischen Reiseverkehr)
Brief betr. Ueberweisung von Unterstützungszahlungen;
[Drittes Zusatzprotokoll zur Sondervereinbarung vom 1.10.1943 (Vom 29.7.1944)]
  • Anlage C (Transfervereinbarung [v. 1.10.1943]):

[Anlage A: Transfer-Kontingente für das II. Semester 1944; Anlage: Erforderliche Geleitscheine für Alkaloid-Reinsubstanzen der schweiz. Zollposition 971 für das 2. Semester 1944; Anlage B: Auflistung von Waren mit den enstprechenden Schweiz. Zolltarifnummern und dem Wert in Franken; Anlage C: Zusätzliche Ausfuhrkontingente ab 1.7.1944]
a) Zeichnungsprotokoll zu der Transfervereinbarung [Protokoll vom 29.7.1944  zum Fünften Zusatzabkommen vom 29.7.1944 zum Abkommen über den deutsch-schweizerischen Verrechungsverkehr vom 9.8.1940],
b) Vereinbarung betr. das Protektorat Böhmen und Mähren,
c) Briefwechsel I - IX:
Betr. Behandlung der Erträgnisse des fürstl.liechtensteinischen Vermögens,
 I.   "   Verwendung von Guthaben auf Sonderkonten,
 II.  "  Dawes- und Young-Anleihen
 III. "  die Zahlung von Kommissionen
 IV. "  Transfereinschränkungen
 V.  "  Heimschaffung von Rückwandererguthaben aus dem Altreich,
 VI. "  Heimschaffung von Rückwandererguthaben aus dem Protektorat Böhmen und Mähren,
 VII. "  Zurverfügungstellung von Mitteln für den Rückwanderertransfer
 VIII. "  Nutzniessungsrechte an deutschen Vermögenswerten,
a) Brief der betr. Dividendenabgabe - Verordnung (Davo-Brief)
1. Anlage D (Versicherungsabkommen mit Formblättern A und B und Briefwechsel)
2. Sondervereinbarungen mit Anlagen A bis E
- Briefwechsel betr. Vorauszahlungen auf Kohlenlieferungen
- Briefwechsel betr. Erweiterung der Kohlenvereinbarung vom 13.8.1943,
- Briefwechsel betr. Ausnützung der bestehenden Ausfuhrkontingente
- Briefwechsel betr. Weitergeltung von früheren Briefen;
1. Protokoll betr. Zahlungsverkehr mit der Schweiz einerseits und den Niederlanden, Belgien und Norwegen andererseits
2. Notenwechsel betr. Goldhypotheken.

[die Reihenfolge der div. Schreiben und Protokolle bzw. Anlagen in der Akte entsprechen nicht immer der im Inhaltsvereichnis angegebenen Reihenfolge, bzw. sind noch ergänz durch Doppel von Schriftstücken aus den anderen vorhergehenden Akten]
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