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SVSt / Interhandel L
E 7160-07(-) 1968/54, Bd. 1059, Interhandel L
Norsk Hydro (Mappe)
Info Commissione Indipendente d'Esperti Svizzera-Seconda Guerra Mondiale (CIE) (UEK)
Info UEK/CIE/ICE ( deutsch français italiano english):
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Umfangreiche Mappe 1949-1951.
1949 sendet Interhandel der SVSt eine Kopie der Übersetzung ihrer Klageschrift in Oslo.
28.4.1949, Memorandum betr. Interhandel. Behauptet unverfroren, es sei nicht mehr ganz zu klären, ob die Initiative zur Gründung der IGC von Greutert oder Schmitz ausgegangen sei. (6 f.) Sowohl die SVSt als auch die Rekursinstanz hätten Greutert und die übrigen beteiligten Schweizer vollkommen unterschätzt. «Es waren nicht Schmitz oder die Farben, sondern Greutert und die andern in der Schweiz wohnhaften Verwaltungsratsmitglieder, die auf die Dauer siegten und ihre Ziele durchsetzten.» (7) Im übrigen ist der Bericht natürlich mächtig beschönigend, wie nicht anders zu erwarten. Was die Aktienemission von 1941 betrifft, erfahren wir, dass der US-Konsul Walter Sholes sich am 27.6.1941 von sich aus an IGC wandte und fragte, in welchem Umfang sich IGC an der Kapitalerhöhung beteiligen werde. (45) Mit Brief vom 1.7.1941 habe IGC dem Konsul die eigene Sicht dargelegt. «Die Interhandel beabsichtigte nur, im Interesse ihrer - auch der amerikanischen - Aktionäre zu handeln.» (45) Am 16. Juli neue Besprechung mit Sholes, wobei man erklärte, die «Teilnahme an der Kapitalerhöhung der Hydro vom Standpunkt der amerikanischen Regierung abhängig (zu) machen». Die von Sholes versprochene Auskunft der US-Regierung sei nie eingetroffen, die Zeichnungsfrist lief am 30.10.1941 ab, so schrieb IGC am 27.10.1941 erneut an Sholes, der am 28. antwortete, worauf man am 30. nochmals zusammentraf. Sholes habe die Ansicht vertreten, es sei wohl unmöglich, eine Stellungnahme der Regierung zu erhalten, da diese offenbar die Nützung oder Nicht-Nützung der Zeichnung als rein schweizerische Angelegenheit betrachte. (46) Also zeichnete IGC am 30.10.1941 telegrafisch 19315 neue Aktien, was ihren Bestand von 72431 auf 91746 Aktien vergrösserte. Im Dez. 1942 verkauft sie 6065 der neu gez. Aktien in Norwegen, um Darlehen bei drei Osloer Banken zu decken. (48) Am 7.12.1945 wurde die Interhandel in Norwegen durch Dekret des Direktorats für feindliches Eigentum als feindlich deklariert.
28.4.1949, Klage an das Stadtgericht Oslo (9 S.). Kurzfassung des vorstehenden Dokuments; insgesamt beruft man sich auf den Rekursentscheid vom Januar 1948 und vertritt die Ansicht, dass dieser von alliierter Seite anerkannt sei.
28.8.1951, Brief Mehnert. Weist hin auf Abkommen mit Norwegen vom 10.6. und 29.8.1950 über die Regelung der noch offenen Sequesterkonflikte, wo u.a. festgelegt wurde, dass Norwegen der Interhandel die Hälfte der ausstehenden Dividenden für 1944-1949 schuldet.
23.8.1951, Interner Bericht zu Hd. von Senn. Dr. Schmitt von Interhandel habe vorgesprochen wegen Überweisung dieser Dividendensumme. Die banale Meldung ist lediglich insofern von Interesse, als sie verdeutlicht, wie ehemalige SVSt-Angestellte, die nunmehr im Dienst der Interhandel stehen, direkt in Verbindung stehen mit den ehem. Kollegen, wobei in diesem Fall Senn wenig später und offenbar unter Einfluss von Schmitt ebenfalls in den Firmenkreis Intehandel übertritt.
Es folgt eine Serie in Abschrift vorliegender Beweismaterialien der Norweger sowie eine von der SVSt erstellte Bemerkung dazu (undatiert). Kopien der ganzen Sequenz dt. Dokumente angefertigt.
15.10.1941, Verhandlungen in Basel betr. Verkauf von IGC-Aktien und Kauf von Hydro-Obligationen resp. Hydro-Aktien der IGC. Anwesend Dr. Krüger und Dr. Gierlichs von IG Farben, Dr. Gadow und Dr. Sturzenegger, von Hydro Advokat Meinich Olsen (von dem die norweg. Originalnotiz stammt, die in Übersetzung vorliegt); anwesend auch ein Dr. Schweizer vom SBV.
5.6.1941, IG Farben an Christiania Bank og Kreditkasse. Bemüht sich um Krediterteilung für IG Chemie. Lt Vermerk ein neues Dokument.
3.6.1950, SBVg/Oetterli an Dr. Ott. Wir erfahren, dass Ott zur Regelung der Sequesterkonflikte demnächst nach Norwegen reist. Wie man aus einem beiliegenden Aide mémoire der SBVg vom 10.9.1949 erfährt, kümmert diese sich schon seit zwei Jahren um die Angelegenheit. Eine Einigung wird im ersten Anlauf nicht erzielt, aber offenbar nicht wegen Interhandel, sondern wegen Persil.
25.6.1949, Aktennotiz Stucki für Schwab. Bericht über ein Gespräch mit dem norweg. Gesandten (Kopie), dem unverblümt Bescheid gegeben wird. Dem war ein norweg. Protest vom 21.6.1949 vorausgegangen, wegen der Beschlagnahmung von 21405 Aktien der IGC aus dem Besitz von Norsk Hydro am 25.4.1949. Interhandel dankt 4.5.1949 der SVSt/Dir. Ott für diese Massnahme «mit grosser Genugtuung ..., und wir möchten nicht verfehlen, Ihnen für die dadurch eingeleitete Wahrung der Interessen unserer Gesellschaft im Auslande unseren verbindlichsten Dank auszusprechen.» Man hofft nun, «nach dieser ersten schweizerischen Gegenmassnahme» auf dem Verhandlungsweg «mit der uns in Aussicht gestellten diplomatischen Unterstützung eine Verständigungslösung mit Norwegen zu finden». Das Schreiben der SVSt/Ott an Norsk Hydro vom 25.4.1949, siehe Kopie.
(weitere Kopien zu Personen).
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