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BAR; E 7160-07(-)1968/28, 404: Bericht zu Handen des Eidgenössischen Politischen Departements in Bern über die Untersuchungen der Schweizerischen Verrechnungsstelle im Spezialfall 4 / Schweizerische Bodenkreditanstalt, Zürich.
Information Unabhängige Experkommission Schweiz-Zweiter Weltkrieg (UEK) (UEK)
Info UEK/CIE/ICE ( deutsch français italiano english):
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Als Beilagen sind erwähnt der Revisionsbericht [vorhanden] und ein Protokoll über die seitens der SVSt mit den leitenden Funktonären der SBKA geführten Besprechungen [wo?].

An Oeding wurden Fr. 602.428.40 unter Umgehung des Clearing bezahlt. (Gegenwert für Dientsleisungen bei der Sperrmarkliquidierung, gemäss BRB von 1934 Clearingpflichtig, d.h. einzahlungspflichtig bei der SNB).

1 "Die Schweizerische Verrechnungsstelle steht im Begriffe Strafanzeige gegen die Bodenkreditansalt an die zuständigen Gerichtsbehörden zu erstatten. Der vorerwähnte Betrag [...] wurde zum Teil an Oeding in der Schweiz oder an dessen Tochter Frau Hedwig Fricke in Davos in bar ausbezahlt. Weitere Beträge sind durch Vermittlung von Herrn Dr. W. Frick in Immobiliengesellschaften in der Schweiz untergebracht worden." [Im Revisionsbericht des Anwaltsbüros Frick, Bundesarchiv, sind angeblich die genauen Umstände dieser Immobilienanlagen festgehalten]
2. "Immerhin möchten wir an diser Stelle festhalten, dass Rechstanwalt Dr. Wilhelm Frick wesentliche Beträge der Wilhelm Oeding zustehenden Kommissionen für Rechnung von Herrn W. Odeing in Empfang genommen hat, ohne die betreffenden Beträge an die Schweizerische Nationalbank abzuführen. [...] Der bezügliche Strafantrag gegenüber Frick befindet sich in Vorbereitung."

Die Betag Beteiligungs- und Finanz A.G. wird von Willy Frick als Präsident verwaltet und gehört Oeding. Die Betag besitzt nun beid der SBKA ein Depot No. 7443 (Kassaobligationen und 1 Inhaberschuldbrief auf die Liegenschaft Dufourstrasse 51) in der Höhe von insgesamt Fr. 300.000.-

2 "Dieses Depot hätte die Schweizerische Bodenkreditanstalt im Sinne von Art. 1 und 3 des BRB vom 29.5.45 betreffend die Meldepflicht für deutsche Vermögenswerte in der Schweiz anmelden sollen, nachdem bekannt war, dass die entsprechenden Vermögenswerte indirekt über die Betag dem deutschen Staatsangehöriren Oeding gehören. [...] Unsere Stelle prüft daher gegenwärtig die Frage, ob gegen die Schweizerische Bodenkreditanstalt bezüglich dieses Tatbestandes Strafanzeige erstattet werden soll oder nicht."

Auch was die Schmuckgegenstände von Otto Lange in Berlin betrifft (Wert Fr. 8.850.-), die nicht angemeldet worden sind, wofür sich Schulthess mit der Begründung entschuldigt habe, sie seinen während seiner Abwesenheit einer Sektretärin übergeben owrden und bis zum 27.9.45 im Kassenschrank der SBKA aufbewahrt worden, wird die Frage geprüft ob gegen Schulthess oder gegen die SBKA Strafanzeige erhoben werden solle.

Auf den Namen des Architekten H. Weideli in Zürich lauten ein Depot bei der SBKA mit einem Betrag von Fr. 18.781.85 und ein Kreditorenkonto No. 711 D über Fr. 14.309.50.
3 "Nach den Aussagen der Bodenkreditanstalt gehören diese Beiden Guthaben Herrn Emil Schaudt in Berlin. Da die Bodenkreditanstalt über diesen Sachverhalt orientiert war, wäre si verpflichtet gewesen, diese beiden Guthaben im Sinne der Bestimmungen des BRB vom 29.5.45 anzumelden, da auch Werte, die indirekt für deutsche Rechnung bei ihr aufbewahrt werden, anzumelden sind. Herr Architekt Wiedeli hat keine Anmeldung bei uns eingereicht. Die Frage der Erstellung entsprechender Strafanzeigen wird gegenwärtig geprüft."

Aktien (10 Stück) der SBKA, die mit belgischen und französischen Stempeln und Namen versehen waren (und die wohl in den besetzten Gebieten gestohlen worden sind), und von der Firma Otto Wolff an die SBKA am 17.7.44 gesandt wurden, hat die SBKA am 28.7.44 wider zurückgesandt.

Rodolf Siedersleben, Teilhaber der Firma Otto Wolff hat 927 Chade Aktien (sehrwahrscheinlich gestohlene) an die SBKA geschickt, sie hat davon 518 (oder 418? falsche Zahlen!!!!) wieder zurückgesandt. [hier ohne Begründung.] Die SBKA erteilte den Verkaufsauftrag für die Chade-Aktien nicht an die nahestehende SKA, sondern an die Börsenfirma E. Friedrich in Zürich. Offenbar hatte Friedrich Probleme beim Absatz,
4 "weil die betreffenden Stücke mit den französischen Zirkulationsstempel, enthaltend die Jahreszahl 1940 versehen waren."
Friedrich hat sich nach dem rechtmässigen Erwerb erkundigt. Die SBKA hat offenbar damit geantwortet, dass die Titel "ohne Erklärung" übergeben würden, was bedeutet, dass auf die nationale Zugehörigkeit der Vorbesitzer keine Rücksicht genommen werde.
4 "Mit Rücksicht auf diese Gefahren hat sich die Bodenkreditansalt gegenüber der Firma Otto Wolff in Köln in der Weise gesichert, dass sie durch Herrn Siedersleben von der Firma Otto Wolff eine Erklärung und Verpflichtun gunerzeichnen liess, nach wlcher sie ihrerseits ein Regressrecht auf die Firma Otto Wolff besitzt."
Der Gegenwert der verkauften Chade-Aktien hat Fr. 114.933.90 betragen. Diese Summe ist 1943 an die Société de Gestion Rodopia in Genf überwiesen worden. [Die SVSt erwähnt einen Revisionsbericht über die Rodopia, welche dem EPD mit gleicher Post zugehe]. Alle Chade-Aktien konnten nur ausserbörslich verkauft werden, da sie nicht mit einem Affidavit versehen waren. Vollständige Nummernverseichnisse besitzt die SVSt.
4 "Sobald der BRB betreffend Raubgüter in Kraft treten wird, werden wir uns mit der Bodenkreditanstalt und mit dem Bankhaus Dr. E. Friedrich in Zürich diesbezüglich in Verbindung setzen, einerseits um die heutigen Besitzer zu ermitteln, anderseits um die Aktien bei den heutigen Inhabern vorsorglich zu sperren. Wir behalten uns daher vor, auf diese Angelegenheit zu einem späteren Zeitunkt wieder zurückzukommen."

Erwähnt wird ein sogenanntes Y-Geschäft, welches in einem separaten Bericht, stren vertraulich beschrieben wird.

Schliesslich wir die Umgehung des spanischen Clearing in der Höhe von Fr. 47.336.- aufgeschlüsselt (Rechtsanwalt Mey (hat ein Konto bei der Bankgesellschaft, wohin das Geld überwiesen wurde); A.G. für Metallverwertung zugunsten Dir. Weidenmann und Mey). Damit habe auch die A.G. für Metallverarbeitung und Weidenmann gegen die Clearingvorschriften verstossen.
6 "Die Schweizerische Verrechnungsstelle wird deshalb gegen die Bodenkreditanstalt, gegen Herrn Direktor H. Weidenmann und die A.-G. für Metallverwertung Strafanzeige bei den zuständigen Behörden einreichen." [erwähnte Beilagen über die Raporte bei der AG für Metallverwertung und bei der Bankgesellschaft, wo?]

Es folgte ein Bericht über eine Summe von mehr als 11 Mio., die von der Firma Otto Wolff an die SBKA (über SNB) vergütet wurden. Die SBKA wies den Betrag zurück, "in der Annahme, dass es sich hier um deutsche Fluchtkapitalien handelte". In der Folge wurde derselbe Betrag bei der SKA, der SBG und der Bank Leu wieder gefunden. [Die Transaktionen sind einigermassen genau beschrieben].

Schliesslich wird im Bericht erwähnt, dass die SBKA und Schulthess die Untersuchungen nicht behindert hätten, dass man die Zeitumstände, in denen die Transaktionen getätigt wurden berücksichtigen müsse und dass es logisch sei, dass die deutschen Herren, welche die Sperrmarkliquidationen ermöglicht hätten, schliesslich kein Interesse an einer Zahlung in Sperrmark gehabt haben konnten. [vgl. dazu die naive Aussage von Jöhr?, er habe nicht gewusst, dass Oeding in sFr. bezahlt worden sei.] An und für sich sei die Liquidation deutscher Sperrmark im Interesse der schweizerischen Bankgläubiger, dass dabei gegen Clearingvorschriften verstossen werde, kritisierte man im Bericht.
8 "Welche Interessen schutzwürdiger waren möchte die Schweizerische Verrechnungstelle nicht entscheiden."
Wenn man die SVSt gefragt hätte, wären allerdings die Zahlungen ausser Clearing sogar bewilligt worden.
9 "Dass auch die Clearingkommission und die Handelsabteilung Verständnis für derartige Transaktionen gehabt haben, geht wohl am besten aus der Bewilligung des bekannten Küderli-Geschäftes hervor, wo auf einen Teil des für eingeführte Waren zu bezahlenden Kaufpreises verzichtet worden ist, mit Rücksicht auf die Versorgung der Schweiz und der übrigen Schweizerischen Interessen."
Revisionsabteilung

An Herrn Direktionspräsident M. Schwab 30.1.1946
im Hause 14.2.1946

Bericht über das Studium der bei Herrn Direktor Weidenmann der A.G. für Metallverwertung in Zürich-Altstetten am 21.12.45 behobenen Akten im Zusammenhang mit den Wolfram-Geschäften Spanien-Deutschland in den Jahren 1941/43 durch Vermmittlung der Schweizerischen Bodenkreditanstalt, Zürich.


Vermittelt hat zunächst ein früherer Angestellter der A.G. für Metallverwertung: Sarasin. Auch Widmer scheint sich an der Vermittlung beteilitgt zu haben.
"Es kam dann zwischen den drei Partnern, Direktor Weidemnamm, der SBKA, Zürich und Mey, Valencia zu einem Gentleman-Agreement für zukünftige Geschäfte in Rohstoffen Spanien/Deutschland."

2 Ein erstes Geschäft wird auf den14.6.1941 datiert. Ein weiteres Geschäft im Oktober des Jahres sei nicht zustande gekommen. Am 9. Oktober wurde telefonsich zwischen Weidenmann und Schulthess über 7 Minen (3 Wolfram und 4 Zinn) gesprochen.

"Wiederum nach einer telefonischen Besprechung mit Valencia telegrafierte die SBKA (Dr. Schulthess) am 15.10.41 an Regierungsrat OEDING Berlin. Aus diesem Telegramm ist ersichtlich, dass Oeding bereits früher über die Wolframgeschäfte orientiert wurden. nach Ansicht des Berichtenden hatte Oeding zum Zwecke der Sperrmarkbefreiung in Berlin für die SBKA zu wirken."
Ein Kredit von 1. Mio. Franken, welche die SBKA gewärte, weil Oeding bei der Reichsstelle für eisen und Stahl keine Krediteröffnung erreichen konnte, wurde zwar nicht gebraucht, "immerhin hatte die SBKA diesbezüglich der A.G. für Metallverwertung gegenüber schriftlich erklärt, dass sie was diesen Kredit ansbetreffe sämtliche Folgen auf sich nehme.[] Unabhängig von diesser Krediteröffnung kam dann am 10.10.41 eine Wolframgeschäft von 2.9 t zwischen Capille und der Gesellschaft für Elektrometallurgie, Berlin, durch Vermittlung, Mey, Weidenmann, SBKA zustande. Die Ablieferung dieser Ware erfolgte allerdings viel später."
3 Am 20.12.41 wurde erstmals die I.G. Farben, Berlin, in den Handel miteinbezogen. Vertreter war Meyer-Küster auf dieser Seite. An einer Besprechung nahmen teil:
Mey, Valencia
Dr. Schulthess, SBKA, Zürich
Dr. Weidemnamm, A.G. für Metallverwertung, Zürich
I.G. Farben

Die I.G. Farben erklärte sich bereit
" 1. von Capilla, Hurtado, zu übernehmen: 100 t Wolframerz à 150 Peseten per kg span. Grenze
2. eine Anzahl Gruben zum Preis von 4 Mill. Pes. zu erwerben, um sie in eine neu zu gründende Gesellschaft einzubringen."

Es wird festgehalten, dass der Hauptzweck aller dieser Geschäfte für die SBKA die Liquidierung der Sperrmark gewesen ist. "Da sich aber die SBKA von Dir. Weidenmann und Mey nicht in die Karten schauen lassen wollte, um zu sehen wieviel Sperrmark und zu wlechen Bedingungen diese freigegeben wurden, wurden von Dr. Schulhtess die Kommissionen für diese Herren nicht auf den Sperrmark, sondern auf die Wolframgeschäfte angesetzt, umsomehr als, wie wir ja bei den Untersuchungen bei der SBKA gesehen haben, an den Sperrmarkliquidationen auch noch Regierungsrat Oeding und andere beteiligt waren."

5 "Am 13.6.42 wurde dann in Berlin Dir. Weidenmann für sich und Mey in die Sperrmarktransaktionen eingeweiht und über den entsprechenden Schlüssel in Kenntnis gesetzt. Am gleichen Tage wurde in Anwesenheit von Oeding und angeblich von ihm diktiert das sogenannte 'blaue Abkommen' getroffen.
Der darin genannte Schlüssel lautet: bei Rohmateriallieferungen von z.B. Fr. 3.000.000.- wure der SBKA ein Transfer von 1.000.000. (Gegenwert von entsrpechenen Sperrmark zum Kurse von 175.-) bewilligt. [...] Die Geschäfte zogen sich dann in der folge stark in die Länge, sodass zwischen Mey-Weidenmann einerseits und der SBKA anderseits Reibereien wegen der verzögerten Liquidierung derKommissionen entstanden."

Frei-Zamboni, der die Interessen von Mey vertrat machte den Chefrevisor (Unterschrift?) auf die Gefahr aufmerksam, "dass Herr Dir. Weidenmann bei einer Ausweisung aus der Schweiz den Alliierten gegenüber eventuell Indiskretionen begehen könnte, die für die SBKA bzw. für die Schweizerische Kreditanstalt unübersehbare Folgen haben könnte. Herr Direktor Weidenmann hat im Verlaufe der Gespräche ebenfalls durchblicken lassen, dass er im Interesse der genannten Bankinstitute bie seinem Rekurseingaben im Zusammenhang mit der Ausweisung von den Wolframgeschäften keinen Gebrauch gemat habe. Wenn auch nicht direkt ausgesprochen, so besteht doch die Gefahr, dass Direktor Weidenmann im Falle der das Land zu verlassen hat von den erwähnten Rücksichten Abstand nehmen könnte."
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