Language: ns
1937
BAR; E 7110(-)1967/32/, 1731;
Information Independent Commission of Experts Switzerland-Second World War (ICE) (UEK)
Info UEK/CIE/ICE ( deutsch français italiano english):
________________________

D.900.D. Deutschland. Verrechnungsabkommen. Allgemeines.

Korrespondenz mit diversen Ämtern

D. 900. Deutsch-schweiz. Clearing. Allgemeines

* Gygax, «Akten-Notiz für Herrn Dr. Scheebeli betreffend die Rückzüge deutscher Kapitalien aus der Schweiz», 8.1.1937: In Deutschland werde «mit allen Mitteln» versucht, die Gläubiger schweizerischer Guthaben ihre Auslandsguthaben nach Deutschland zu nehmen. Die Zinsen daraus würden aber den Clearing in der Schweiz befruchten.
* Sitzungsprotokoll des Bundesrates, 2.7.1937: Stucki berichtet mündlich von Verhandlungen. Ausschluss Emigranten wird nicht erwähnt.

D. 900. Deutsch-schweiz. Clearing. Departemente [1937]
Dossier Fremdenpolizei Eidg., Bern

* Frepo an SVSt, 3.7.1937: Sie habe antragsgemäss gegen deutschen Staatsangehörigen Josef Astruck (Nürnberg) eine Einreisesperre von zwei Jahren verhängt.
* Hotz an SVSt, 21.9.1937: Er schickt der SVSt die «nun endlich definitiv bereinigte Fassung» der «Richtlinien für die Berücksichtigung der Clearinginteressen bei der Erteilung von Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen durch die Fremdenpolizei» zu übermitteln. Wurde an neue Abkommensbestimmungen angepasst. Abschnitt mit Clearing mit Italien weggelassen, weil relativ wenig Fälle, aber man könne jederzaot Richtlinien analog zu Deutschland anweden. Für kantonale und lokale Behörden sei es «ohnehin nicht leicht», «sich in der Verrechnungsmaterie zurecht zu finden». [Schweiz wendet Bestimmungen an, die selbst die unteren Behörden durchschauen, also wie sollen Emigranten verstehen]
* SVSt (Export, Steiger und Burger) an HA, 4.10.1937: Bei Pensionen und Unterstützungszahlungen die über das Reiseverkehrskonto gehen müsse unterschieden werden von Belastung für Waren- und Transferkonto. Hier sei es eine Schmälerung der für die Hotellerie reservierten Mittel zugunsten der allgemeinen Wirtschaft. Deshalb könne die Erteilung der Aufenthalts- uhnd Niederlassungsbewilligungen nicht im Hinblick auf Belastung des Reiseverkehrskontos verweigert werden. (KOPIE)
* Hotz an SVSt, 8.10.1937: Widerspricht der SVSt, weil Renten etc. dem Touristenverkehr entzogen werden. «Was Ihre Bedenken anbetrifft, dass die Verweigerung der Erteilung von Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen in Fällen, wo Pensions-, Renten- und ähnliche Zahlungen zulasten des Reiseverkehrskontos in Frage stehen, mit den vertraglichen Abmachungen nicht vereinbar wäre, ist zu bemerken, dass die Ablehnung der Gesuche durch die Fremdenpolizei nicht mit einer zu vermeidenden Mehrbelastung des Clearings oder des Reiseverkehrskontos begründet werden soll. Als Grund der Ablehnung ist vielmehr die Unsicherheit der Clearingeingänge anzugeben, unter Hinweis auf die nur bis Ende 1938 geltende heutige Regelung. Es steht im Ermessen der Fremdenpolizei, ob sie die Einkünfte des Gesuchstellers aus Deutschland als genügend gesichert annehmen will oder nicht und niemand kann ihr verwehren, die vorläufig bestehende Möglichkeit des Transfers via Clearing als ungenügende Garantie zu betrachten.»
«Mit Rücksicht auf den Ausschluss nichtschweizerischer Staatsangehöriger, die ihren Wohnsitz nach dem 30.6.1937 nach der Schweiz oder nach dem Fürstentum Liechtenstein verlegt haben, von der Teilnahme am Transfer ist heute die Gefahr, der wir mit den "Richtlinien" begegnen wollen, wesentlich geringer als früher.»
(KOPIE)

How to cite: Copy

Repository