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1938-1939
BAR; E 2001 (D)-/2/, 289; C.43.21.A.1. Band II Devisen- und Transfer Deutschland. Rückwanderervermögen - Allgemeines
Information Independent Commission of Experts Switzerland-Second World War (ICE) (UEK)
Info UEK/CIE/ICE ( deutsch français italiano english):
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* OZ an die Schweizerische Gesandtschaft Berlin (Frölicher), 18.1.1938: Arisierungen in Deutschland, wovon auch Schweizer Jude Gundelfinger betroffen (Nürnberg). Wie soll dieses Rückwanderer-Problem angegangen werden? (KOPIE)
* Rechtsbureau der Abteilung für Auswärtiges an die Schweizerische Kreditanstalt, 22.3.1938: Umschreibung des Rückwanderer-Abkommens vom August 1937 (geheim) (KOPIE)
* Rechtsbureau der Abteilung für Auswärtiges an Saly Mayer (Präsident des Schweizerischen Israelistischen Gemeindebundes), 19.10.1938: EPD ist froh um angebotene Unterstützung des SIG bei Überbrückung des verzögerten Rückwanderer-Vermögenstransfers. 30 angemeldete Fälle von Schweizer Juden. Deutsche Verordnung vom 26.4.1938: Angemeldetes jüdisches Vermögen von Schweizern: 9,152 Mio. RM. (KOPIE)
* Der Chef der Abteilung für Auswärtiges an die Schwseizerische Gesandtschaft (Frölicher), 20.10.1938: Immer stärker werdendes Problem der Schweizer Juden die zurückwandern. Mangelnder möglicher Schutz durch die Schweiz ... «legen es aber weiterhin dringend nahe, ihnen die Rückkehr möglichst zu erleichtern.» (KOPIE)
* Liste «Unerledigte Rückwandererangelegenheiten jüdischer Schweizerbürger»,
* Motta (EPD) an die SVSt, 6.9.1938: Man habe den Einbzug der Zahlungen aus deutschem Kapital nach Deutschland nicht thematisiert, um die Verhandlungen nicht noch zu erwschweren. (KOPIE)
* Grässli (1. Legationssekretär , mit den Handelsangelegenheiten beauftragt) an die SVSt, 11.8.1939: Deutsche lehnten kategorisch Zulassung von Nichtariern an Härtefall-Transfer fest. «Der Vertreter der Gesandtschaft hat anlässlich der letzten schweizerisch-deutschen Verhandlungen nachdrücklich davor gewarnt, die allgemeine Einstellung der deutschen Delegation in Bezug auf die Behandlung nichtarischer Schweizer im Verrechnungsverkehr hinzunehmen. Leider wurde aber der schweizerische Standpunkt nicht mit der wünschbaren Festigkeit vertreten.» (KOPIE)
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