Language: ns
1933-1945
BAR; E 7160-08(-)1968/28/, 6; Dokumentation Alter Verkehr: Allg. Kontingente, Sonderkonten-Kontingente, Kontrolle, Waren, Künstl. Leistungen, Kunstgegenstände, Kapitalzahlungen, Intern. Aemter, Finanztransfer, Unterstützungen, Umzugsgut usw.
Umarbeitungsgeschäfte
Information Independent Commission of Experts Switzerland-Second World War (ICE) (UEK)
Info UEK/CIE/ICE ( deutsch français italiano english):
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Kontingente


Sonderkonten-Kontingente (Wertgrenzen, Zollpositionen, Warenbezeichnungen usw.)

* 7. Liste der Waren, die Deutschland gegen Bezahlung über das Sonderkonto "Kohle-Eisen-SChweiz" zu beziehen wünscht: Bsp. Reichsstelle für Eisen und Stahl: Wertgrenzen Kugellager für monatlich 250000 RM [1940] 6. Liste: Reichsstelle für technische Erzeugnisse: Werkzeugmaschinen 708029 RM

Kontrolle (Warenimport)


Künstlerische Leistungen. Kapitalverkehr


Kunstgegenstände

* Exposé betreffend Stellungnahme der Schweizerischen Verrechnungsstelle Zürich Abteilung Deutschland Export zur eingabe des Rechtsanwalts Rolf Wäber, Bern, namens des Verbandes Schweizerischer Antiquare und Kunsthändler vom 14.9.1938
* 50% Sperrmark-Zahlung für Th. Hollenstein, Mai 1935
* Gesuch der Oeffentlichen Kunstsammlung Basel zum Erwerb eines altdeutschen Gemäldes unter Verwendung von Sperrmark, 8.10.1935
* Vize-Direktor Hotz an SVSt: Bewilligung aber skeptisch
* Schreiben SVSt an Handelabteilung, Dezember 1938
* SVSt: Freigabe der Clearingpflicht von in der Schweiz versteigerter deutscher Kunst
* SVSt fordert EDI auf, genaue Listen der Einfuhren abzugeben
* Sonderbewilligung der SVSt für die Auktion "Entartete Kunst" aus deutschen Museen in Luzern. Der Transporteur Im Obersteg will aber nur kaufen, wenn der Betrag Clearingpflichtig ist, d.h. der Schweizer Volkswirtschaft zugeführt wird. (KOPIEN)
* SVSt an Handelsabteilung betrifft Einfuhr von Gemälden aus Deutschland durch das Kuntmuseum Basel gegen Bezahlung in freien Devisen, 22.6.1939. Kauf gegen freie Devisen möglich aus Sicht der SVSt (KOPIE)
* Abrechnung über die in Luzern am 30.6.1939 durchgeführte Auktion über entartete Kunst -> Gesamtverkaufssumme 627000 Franken, wovon nur 97900 Fr. aus der Schweiz kamen. An das Reich wurden 518327 Fr. überwiesen
* Bewilligung der SVSt an Kunstmuseum Basel, 10.8.1939 (unter anderem Bild von Franz Marc "Die Tierschicksale") (KOPIE)

Internationale Ämter


Transfer

* Schacht Erklärung zur deutschen Transferlage vor dem Zentralausschuss der Reichsbank am 14.6.1934 und Beschluss des Reichsbankdirektoriums:
Ablehnung einer Abwertung der RM, weil keine Aussicht dass das Ausland mehr aus D importieren würde.
* Diverse Merkblätter der SVSt über den Zinstransfer mit Deutschland
* Umrechnungskurs im deutsch-schweizerischen Transferverkehr (nach der Abwertung)
* Spezialprüfung von Finanzgesellschaften im Transferverkehr
* Orientierung der schweizerischen Finanzgläubiger über die deutsch-schweizerische Transfervereinbarung vom 24.10.1939 (KOPIE)
* Direktion SVSt (Mehnert ) an Hotz, 20.4.1940: Bericht über mögliche Änderungen des Transferabkommens. (KOPIE)
* Orientierung über Bestimmungen Transvereinbarung vom 1.10.1943: Vermögenserträgnisse (KOPIE)
§* Orientierung über Bestimmungen Transvereinbarung vom 1.10.1943/24.3.1944: Vermögenserträgnisse (KOPIE)

Transitgeschäft

* Merkblatt der SVSt über Abkommen vom 9.8.1940

Kontingente

* Importkontingente:
* verschiedene Anweisungen an die Kontingentsverwaltungsstellen 1936

Unterhaltszahlungen schweizerischer Rückwanderer aus Deutschland an ihre in Deutschland zurückgebliebenen Familienangehörigen

* SVSt weiss nach dem Abkommen vom 9.8.1940 nicht, ob Rückwanderer Schweizer Staatsangehörigkeit aus Generalgouvernement darunter fallen, weil es als Devisenausland bezeichnet wurde

Freiwillige, unentgeltliche Unterstützungen, Zuwendungen, Schenkungen


Deutsches Winterhilswerk in der Schweiz

* Schreiben SVSt an Probst (EVD), 21.12.1939: Freiherr von Bibra habe der SVSt gegenüber erklärt, dass die in der Schweiz gesammelten Gelder nicht nach Deutschland transferiert würden, sondern nur zur Unterstützung von Reichsdeutschen in der Schweiz dienten. Die SVSt habe keine andere Beweise und frägt ob nach Sammlung sie eine weitere Untersuchung vornehmen solle.

Zahlungen für Unterstützungen, Versorgungsbezüge, Pensionen, Renten von Deutschland nach der Schweiz


Umzugsgut, Erbschaftsgut, Aussteuergut mit diplomatischem Freipass


Übergriffe deutscher Stellen (einschliesslich Indiskretionen) a) Kapitalverkehr und Zinsen

* Schreiben der SVSt an die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung, 29. 10.1935: SVSt beklagt sich, dass einzelne Devisenstellen nicht immer nach Vorschrift verfahren, d.h. sie geben Devisengenehmigungen aus ohne die SVSt um Zustimmung zu fragen.
* Schreiben der SVSt an Stucki betr. Übergriffe der deutschen Devisenbewirtschaftung, 9.6.1937: SVSt schickt ein Dokument, indem die Reichsbank der Osa (Industrielle Beteiligungen AG, Schaffhausen; zu 36% Aktien in deutschen Händen, aber 64% in in der Schweiz domilizierten unter deutschem Einfluss stehenden Gesellschaften) Anweisungen gibt über Verwendung der bei ihr anfallenden Devisen.
"Das Dokument ist auch deshalb interessant, weil darin die Weisung gegeben wird, Zahlungen nach Deutschland für Verpflichtungen aus der zur Verfügungstellung von deutschen Lizenzen und Patenten ausser Clearing nach Deutschland zu leisten, entgegen den klaren Bestimmungen des Verrechnungsabkommens..."

Umarbeitungsgeschäfte

* Brief SNB an Emil Gaum (Bijouterie en gros, Zürich), 28.1.1943: Die SNB könne der Industrie nicht mehr viel Gold zur Verfügung stellen und Reduktion der Exporte. "Da die inländischen Goldbestände unter den heutigen Verhältnissen in erster Linie der Bezahlung der Importe und Transporte lebenswichtiger Waren [im Original unterstrichen] vorbehalten bleiben müssen, waren wir gezwungen, dieses Quantum auf ein Minimum zu beschränken."
- Beilage eine Ausfuhrbewilligung. Es würden aber in Zukunft nach der Erschöpfung des Ausfuhrkontingents keine neuen Bewilligungen mehr erteilt.
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