Lingua: ns
1936
BAR; E 7160-01(-)1968/223/, 12; Protokolle der Clearingkommission Deutschland 1936
Info Commissione Indipendente d'Esperti Svizzera-Seconda Guerra Mondiale (CIE) (UEK)
Info UEK/CIE/ICE ( deutsch français italiano english):
________________________

1. Protokoll, 27.2.1936
* Bericht über die Auswirkungen der für die Importe der Kali AG Bern gewährten Befreiung von der Einzahlungspflicht

Kali-Importe werden nach Intervention von Jöhr als clearingpflichtig erklärt
* Befreiung von der Einzahlungspflicht: Verrechnung von Transitwarenexporten mit Importen deutscher Waren

Firma muss einzahlen

* Gesuch um Verwendung von fremden Sperrmark zum Import von Maschinen wird abgelehnt


* Gesuch der Seidenstoffwebereien um 50% Verwendung von Sperrmark wird gutgeheissen (Import von Azetatseideimport)

Homberger: hebt hervor, dass "die Voraussetzungen für die zu gewährende Toleranz im vorliegenden Falle sozusagen ideal liegen: zusätzlicher Import, schutzwürdiges Guthaben, keine Konkurrenzierung schweizerischer Produkte." (S. 11)

* Kantonalbank Bern Zuckerfabrik Aarberg: Gesuch um Kreditsperrmarkverwendung für zu importierende Spezialmaschine (KOPIE)

SVSt beantragt Gutheissung, weil damit viel Geld in den Clearing fliesst
Homberger: "Mit der Erteilung der Sperrmarkverwendungsbewilligung ist zweifellos ein sehr larger Präzedenzfall geschaffen worden." (S. 13) Jöhr sieht ebenfalls Gefahr, da nicht eigene Sperrmark verwendet würden. -> CK bewilligt aber nur wenn kein Präzendenzfall und will in Zukunft auch bei dringenden Geschäften informiert werden

* Von der SVSt bewilligte Sperrmarkzahlungen

Bewilligung für Aluminiumfabrik Martigny -> 25% aus eigenen Sperrmark

* Benützung des Clearing für Lizenzgebühren: 2 Fälle. Deutsche fordern Clearingberechtigung, SVSt dagegen -> Ausnahme wird gewährt aus verhandlungstaktischen Gründen (KOPIE)

Homberger: Bei den kürzlichen Verhandlungen fand deutsche Delegation, dass ideelle Leistungen im Clearing sein müssten. " Die schweizerische Vertretung ist auf diese Argumentation in keiner Weise eingegangen und hat dies dem Vertragspartner sehr deutlich zu verstehen gegeben. Die Deutschen haben sich schliesslich mit unserer Auffassung abgefunden." (S. 24) [-> 1. Clearingpolitik: Schweizer Leistungen müssen von D in freien Devisen bezahlt werden, 2. Schweizer haben in den Verhandlungen Oberhand]
Homberger: Deutsche hätten sich insbesondere für die zwei behandelten Firmen eingesetzt.
"Der Sprechende steht auf dem Standpunkt, dass in dieser Sache zwischen der clearingrechtlichen und der verhandlungspolitischen Seite unterschieden werden müsse. Clearingrechtlich liegen zweifellos keine schweizerischen ideellen Leistungen vor, die auf den Schutz des Verrechnungsabkommens Anspruch erheben können. Nachdem sich aber unser Vertragspartner dermassen angelegentlich um diese Fälle bemüht hat, steht Dr. Homberger unter dem Eindruck, dass man mit Rücksicht auf unseren zukünftigen Verhandlungskredit insofern eine Geste machen sollte, als man in den zur Diskussion stehenden Fällen die Rückstände ohne jegliches Präjudiz und unter ausdrücklicher Betonung der schweizerischen Auffassung, wonach diese Leistungen nicht unter das Abkommen fallen, zu Lasten des Clearings übernehmen sollte. Dagegen muss es ausdrücklich abgelehnt werden, diese Forderungen in Zukunft ebenfalls zuzulassen." (S. 25)
Stucki: "Auf der andern Seite ist es aber vom verhandlungspolitischen Standpunkt aus manchmal besser, eine Geste zu machen, insbesondere wenn eine Regierung sich ganz speziell für etwas einsetzt." (S. 25)

* Interpretation des Abkommens: Auslegung des Zinsenabkommens

weil ausserordentlich prekäres Gebiet wird auf Pressemitteilung verzichtet

* Verrechnung von nach Deutschland zu zahlenden Zinsen, Dividenden, Gewinnanteilen, Renten, Pensionen mit Erträgnissen aus deutschen Guthaben oder Vermögensanlagen, ev. mit Guthaben selbst (KOPIE)

SVSt: in letzter Zeit immer mehr Gesuche um private Verrechnungen. Aufgrund formeller Auslegung der Abkommen unmöglich. "Vom Standpunkt der wirtschaftlichen Billigkeit stellt sich die Sache jedoch etwas anders dar und würde es nach Ansicht der Verrechnungsstelle für Gesellschafte, die einen wesentlichen Teil ihrer Einnahmen in Form von Kapitalerträgnissen aus Deutschland beziehen, eine untragbare Zumutung bedeuten, wenn man von ihnen fordern würde, ihren Verpflichtungen gegenüber deutschen Gläubigern in vollem Umfang durch Einzahlung auf das Zinsenkonto nachzukommen. Ueberdies handelt es sich bei diesen Gesellscahften meist um Unternehmungen, deren wirtschaftlicher Standpunkt nicht in der Schweiz liegt, die aber ür die schweizerische Volkswirtschaft durch ihre Leistungen doch von erheblichem Interesse sind." (S. 29) Antrag SVSt: Bewilligung, wenn 1. Forderungen aus transferberechtigten Ertträgnissen aus Vermögen in D, 2. und 3. Stucki: SVSt gehe mit diesem Antrag zu weit. Jöhr: "Hier zeigt sich einmal mehr, dass die Deutschen, wenn ihnen die Auswirkungen des Abkommens unbequem sind, sie durch die Genehmigung solcher Verrechnungen zu umgehen suchen." (S. 30) Praxis des Bankenkonsortiums: Deutscher Gläubiger erhält aus Frankenanleihen fällige Coupons nicht über Zinsenkonto, sondern in Schuldverschreibungen.
=> Beschluss: in Billigkeitsfällen Verrechnung möglich. Jedoch restriktive Praxis, damit Einzahlungen auf Zinsenkonto nicht klein sind. Zweifelsfälle sind der CK zu unterbreiten.

* Verrechnung zusätzlicher Importe mit nicht oder nur bedingt clearingberechtigten Exportforderungen -> SVSt darf nur mit Zustimmung der Handelsabteilung erteilen (KOPIE)
SVST: "Die bisherige Praxis der Sperrmarkverwendungsbewilligungen hat ihren Zweck, die Einfuhr aus Deutschland zu fördern, nur in sehr beschränktem Umfang erreicht." (S. 31)
SVSt will Verrechnung in 3 Fällen...
Homberger: Praxis der privaten Verrechnungen sei eh im Rückgang begriffen. Grösste Vorsicht. Stucki: Frage der zusätzlichen Imports stelle sich beim EVD anders als bei SVSt.
Beschluss...

* Zulassung von Patenterlösen zugunsten Erfinder Albertini -> nur ausnahmsweise bewilligt

EVD gegen Einbezug der Patente in Clearing, Homberger dafür wenn schweizerische ideelle Leistung

* Stromlieferungen Laufenburgs im Transitverkehr (über France) nach Deutschland können über Clearing bezahlt werden (-> Protokoll 8/1935)


2. Protokoll, 4.3.1936
* Problem der Rückwanderer -> Import von ihrem Kapital

Jöhr: "Soweit es sich um wirkliche Schweizer handelt, sind ja die fraglichen Fälle sehr bedauerlich und muss man versuchen, etwas für sie zu tun. Aber bei Leuten, die schon in der zweiten oder dritten Generation in Deutshcland sind, die sich draussen akklimatisiert und das deutsche Bürgerrecht erwoben haben und die sich nun aus opportunistischen Gründen ihres Schweizerbürgerrechtes, das sie als kommerzielle Rückversicherung aufrecht erhalten haben, erinnern, ist doch die grösste Vorsicht am Platze." (S. 42) "Leute, die nur aus Konvenienzgründen in die Schweiz zurückkehren, sollen eben hier wieder von unten anfangen."

* Nordmann (Damenmode), Köln muss sein Geschäft veräussern -> clearingfreie Einfuhr seines Betriebes wird ihm erlaubt (KOPIE)

* Agmi Holding will Aktienmehrheit in Schweizer Besitz bringen -> Lizenzgebühren der Krupp stehen auf dem Spiel

* Provisionszahlungen für Transitgeschäfte ab jetzt in beiden Richtungen im Clearing -> vorher wurden Verkäufe von deutschen Transitwaren durch Schweizer in freien Devisen bezahlt -> Vereinbarung der SVSt mit Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung nicht im Abkommen


* Lebensunterhalt von Ausländern zu Lasten des Clearings


* Wiederaufnahme der Barauszahlungen im Transferverkehr (KOPIE)

Jöhr: es habe wieder genug Geld im Transferfonds, um drei Forderungsgruppen auszubezahlen. Homberger: versteht den Wunsch des Vertreters der Transfergläubiger. "Die Wiederaufnahme teilweiser Barzahlungen würde dazu beitragen, den bitteren Eindruck des Abkommens vom 17.4.1935 auf dei Finanzgläubiger zu verwischen." (S. 53)


3. Protokoll, 24.4.1936

* 4 Fälle Gesuche um Befreiung von Einzahlungspflicht
* Kraftwerk Ryburg-Schwörstadt, Rheinfelden
* Zulassung von Lizenzen auf Grund neuer Verträge -> verschiedene Fälle

EVD auf CK-Beschluss vom 25.2.1935 Verfügung erlassen, dass Lizenzforderungen nach dem 31.12.34 nach D vergeben aus dem Clearing ausgeschlossen werden.
Anlässlich der kürzlichen Verhandlungen aber wurde beschlossen auch diese zuzulassen. -> Belastung der Nebenkostenquote von 118000-152000 Fr. jährlich.


4. Protokoll, 20.8.1936

* Gesuche und bewilligte Sperrmarkzahlungen
* Kartellausgleichszahlungen des Basler Quotenkartells für Anilinfarbstoffe an die IG Farben
Homberger setzt sich durch


5. Protokoll, 16.9.1936

* Kartellausgleichszahlungen -> Jöhr und Schwab haben Bedenken (s.o.)

Jöhr: man nehme aus Rücksicht auf das Basler Kartell "reichlich weit" gehende Verpflichtungen auf sich. SVSt: machten Angebot 420000 über private Verrechnung wie anhin. Jöhr: Kompromisse gingen auf Kosten der Finanzgläubiger. "Man könne daher schon etwas hart sein und im Rahmen des Beschlusses möglichst wenig nachgeben." (S. 117)

* Aluminium-Industrie AG Neuhausen -> Rekurs wegen Bauhonorar für das Werk Badisch-Rheinfelden -> genauere Abklärungen der SVSt (KOPIE)
belastet Clearing mit Regiespesen von jährlich 900000 Fr. Konflikt zwischen Homberger und Jöhr

* Faminta -> Ablehnung des Gesuches

* Fall Necrefima


* Ablehnung Gesuch Tobler um Private Verrechnung
Homberger: hätte Globalkontingent von D zugute. Ausnützung dieser Wertgrenze
Böhi (SVSt): "Wir weisen bei solchen Gesuchen immer darauf hin, dass man sich deutscherseits um die erforderliche genehmigung für einen ordentlichen Export bemühen soll. Wir geben auch keine Ausnahmebewilligungen wenn bloss eine Schweizerarbeit durch eine andere ersetzt werden soll." (S. 146)


6. Protokoll, 2.10.1936

* Spezialsitzung wegen Abwertung des Schweizer Frankens (KOPIE) [!]
Vieli (EVD): alle Clearings gleich behandeln? Welche Auswirkungen auf Importe? Hombergers Vorschlag die Abwertung auf die Clearings mit Italien und Deutschland nicht anzuwenden
- Exposé Jöhr betreffend die Rückwirkungen der Abwertung des Schweizerfrankens auf das schweizerisch-deutsche Clearing
Homberger befürchtet Verteuerung der Importe um 40%, so dass "katastrophaler Rückgang" der Einfuhren, so dass Clearing schrumpft und Finanzgläubiger kaum mehr ausbezahlt werden.
Jöhr: "Ich bestreite, dass die Ueberwertung der deutschen Reichsmark schuld gewesen sei an dem Ueberborden des schweizerischen Exportes nach Deutschland. Schuld daran war und ist heute noch der Umstand, dass der Exporteur hinsichtlich des Hereinbringens seiner Forderungen vor allen andern begünstigt war, sodass er mit absoluter Sicherheit auf die Zahlung seiner Exporte rechnen konnte. Sogar beim Dahinfallen des Abkommens hat sich die Schweiz ja verpflichtet, jedenfalls noch so viele deutsche Waren abzunehmen, dass die rückständigen Zahlungen für Schweizer Exporte geleistet werden können." (S. 155)
Jöhr spricht sich gegen Aufrechterhaltung des alten Kurses im Verkehr mit Deutschland aus. Frankreich, England, USA würden eine Diskriminierung nicht gefallen lassen.
momentan 60% der Importe in Franken fakturiert
"Ist die Besorgnis, dass der Import aus Deutschland katastrophal zurückgehen wird, was ich meinerseits bezweifeln möchte, richtig, dann darf nicht wieder der Finanzgläubiger der einzig Leidtragende sein, dann müssen andere Lösungen gesucht werden, bei welchen die Nutzniesser der Abwertung das Opfer tragen, nicht die Geschädigten zum zweiten Mal geschröpft werden." (S. 157)
Homberger: dem Import Höchstmass von Freizügigkeit geben, um Preise niedrig zu halten.
"Die Einfuhr aus Deutschland wird sehr stark zurückgehen und es ist fraglich, ob für die Finanzgläubiger überhaupt im Clearing noch etwas übrig bleiben wird." (S. 159)
Exportboom nach Deutschland hatte nicht mit Bevorzugung der Exporteure im Clearing zu tun, sondern mit Preisniveau in Deutschland.
Diskriminierung anderen Ländern gegenüber nicht das Problem, sondern Diskriminierung wenn Einfuhrkontingente gegenüber Clearingländern aufgehoben würden
Anwendung des alten Kurses nur als Provisorium
Jöhr: "betont, dass er in seinem Exposé absichtlich die Situation der Finanzgläubiger in den Vordergrund gestellt hat. Dr. Homberger hat an die Solidarität appelliert. Wir sind solidarisch, was die wirtschaftliche Lage anbelangt, was aber das Clearing Deutschland anbelangt, besteht keine Solidarität. Die Finanzgläubiger sind offensichtlich zu Gunsten des Exportes benachteiligt worden." (S. 161)
Schwab (SNB): Deutschland wird ebenfalls abwerten müssen -> abwarten. Gegen alten Kurs.
Hulftegger (Vorort): nicht wichtig wer wie profitiert, sondern in Gesamtinteresse des Landes handeln. gegen Schwabs Aussage abzuwarten. Hombergers Vorschlag sei nicht eine Bevorzugung Deutschlands
Homberger: "Stellt an Dr. Jöhr die Frage, ob es nicht Solidarität gewesen sei, wenn die Industrie eingewilligt habe, die Einfuhr deutscher Waren zu fördern und zwar nicht um dadurch grössere Exportmöglichkeiten zu schaffen - da ja die Warenquote die gleiche geblieben ist - sondern im Interesse der Finanzgläubiger." (S. 162)
Jöhr: von 3 Mrd. Guthaben in Deutschland sind 2,5 Mrd Schweizerfrankenforderungen. "Die Stimmung in Kreisen der Finanzgläubiger ist so, dass sie in Betracht ziehen ganz anders aufzutreten als bisher... Die bedingungslose Bevorzugung der Industrie und der Hotellerie muss aufhören. Diese beiden Kategorien sind schon durch die Abwertung bevorzugt worden." (S. 163)
Mürner (SVSt): gegen Manipulierung des Kurses. Zweck der Abwertung der Binnenwirtschaft durch importhemmende Wirkung Vorteile zu verschaffen.
Vieli: zuerst auch absolut ablehnend gegenüber Vorschlag Homberger. Aber auch andere Clearings zu beachten. Rede von Schacht stimme nachdenklich. Werde auch abwerten. Vorschlag Hombergers besser für Finanzgläubiger. Währungen der Clearingländer bisher auf fiktiver Höhe.
Jöhr will nicht mehr opponieren, dass versuchsweise der alte Kurs beibehalten wird. "Trotzdem möchte er nicht mit Pauken und Trompeten zustimmen." (S. 166)
=> Beschluss der Clearingkommission: Deutschland Vorschlag machen Uebergangszeit alter Kurs beizubehalten. Zustimmung Jöhr erfolgt "sub beneficio inventari".

Nachmittag:
Schwab macht Mitteilung, dass Direktorium der SNB sehr grosse Bedenken trage alter Kurs auch auf Vertragsabschlüsse während des Provisoriums anzuwenden. Nur auf Verträge, die vor dem 26.9.1936 abgeschlossen waren.
Vieli ist erstaunt über Einstellung der SNB und erinnert an Zustimmung Schwabs am Morgen
Schwab: nicht formeller Einspruch, Direktorium könne nur nicht befürworten
[!]

* Abwertung gegenüber Italien -> alter Kurs beibehalten


7. Protokoll, 23.10.1936

* Gebührentarif der SVSt
* Arreste im Zusammenhang mit Abwertung

Differenzen zwischen Schweizerischen Importeuren und ausländischen Exporteuren

Interpretation des Abkommens:
* Rechtsgrundlagen bei Dreiecksgeschäften
* Spermarkverwendung durch Zuwanderer
* Behandlung öffentlich-rechtlicher Leistungen im Clearing


8. Protokoll, 10.11.1936

* Auslegung des Zinsenabkommens: Wiederanlage von deutschen Vermögenserträgnissen in der Schweiz
auch wenn Depot in Deutschland angemeldet und Erträgnisse vor Inkrafttreten des Zinsenabkommens nach Deutschland überwiesen wurden. BRB vom 12.12.1934: keine Überweisungspflicht für Vermögenserträgnisse nur Verpflichtung der Überweisung im Clearing sofern eine Vergütung nach Deutschland erfolgt. -> Zirkular der SBVg Nr. 204
SVSt: Verstoss gegen Richtlinien, Schweiz. Bankverein sieht Erlaubnis zu Wiederanlage

* Richtlinien für die Beurteilung des schweizerischen wirtschaftlichen Interesses an Holding- und Finanzgesellschaften

* Verwendung von Sperrmark für Reiseeinkäufe

* Zulassung von Lizenzgebühren und Patenterlösen zum Clearing


9. Protokoll, 10.11.1936

* Auslegung des Kontos F (Devisenspitze) Defitit auf dem Zinsenkonto; Versicherungsverkehr
König: April 1936 sagten Deutsche, die Einnahmen aus Anlage F reichten nicht aus, alle 4 Kategorien zu befriedigen (12 Mio. Fr.) und setzten Versicherungen in den Juni/Juli-Verhanldungen an den Schluss.
Homberger wendet sich gegen Versicherungs-Anspruch
Solange Defizit auf dem Zinsenkonto zulasten der Verischerungsinteressen soll es aus allfälligen Überschüssen der kommenden Monate abgedeckt

* Enqête zu Neukrediten -> freie Devisenspitze
Untersuchung der Reichsbank steht immer noch aus. Schweizer Schätzung von 40 Mio. Fr.
Stucki: es bräuchte öffentliche Ausschreibung, um genaue Zahlen festzustellen. "Wir sind es doch den Versicherungsinteressen schuldig, die Sache mit allen Mitteln abzuklären." (S. 246) (s.o.) Stucki: Anlage F ist psychologisch. Deutsche führen immer Attacke gegen dieses Konto. Auch bei den nächsten Verhandlungen zu erwarten, "denn sie haben den Einbezug der Zinsen in den Clearing keinem andern Lande eingeräumt." (S. 247)
Steiger (SVST): "hat es immer als ein Manko erachtet, dass wir den Deutschen die 12 Miillionen Franken zur freien Verfügung überlassen, ohne dass wir eine Kontrolle über deren Verwendung ausüben." (S. 247) Im Gegensatz zu Clearings mit Rumänien und Jugolsawien, die Verwendung der Beträge nachweisen müssen.

* Sitzung über Clearing mit den Oststaaten
Raccomandazione di citazione: Copiare

Collocazione