Language: ns
1937-1940
BAR E 2001(D)-/ 2/, 311, Dossier: C.44.11.A.: Verrechnungsabkommen mit
Deutschland (1.1.1940-31.12.1940, mit Vorakten 1937/39 (Separates Dossier)).
Information Independent Commission of Experts Switzerland-Second World War (ICE) (UEK)
Info UEK/CIE/ICE ( deutsch français italiano english):
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U.a.
  • Monatsstatistiken 1939 über Abwicklung der Transferaufträge aus schweizerischen Finanzforderungen in Deutschland und Italien.
  • Explication de la différence (1938 zwischen der Statistik der SNB und der SVSt) [vielleicht gut für das Verständnis von Detailfragen]
  • SNB an EPD (Abteilung für Auswärtiges) 16.12.1939: betr. Wirtschaftsverhandlungen mit Deutschland. Kurze Erklärungen dazu. Schweiz hat Clearing-Schuld (und damit schlechte Verhandlungsposition). Bund / Darlehenskasse [?] macht Bevorschussung: Rückstände gehen von 70 auf 40 Mio. Fr. zurück.
  • Bundesratsprotokoll 30.1.1940. Antrag EVD
  • Handelsabteilung an Kreditanstalt, Fides (Treuhandvereinigung), Volksbank 17.11.1939: Technisches über Verrechnungsabkommen.
  • SVSt: Merkblatt über Transfervereinbarung vom 24.10.1939.
  • Unbekannt [Vieli, Kreditanstalt, s. unten] an SVSt 20.11.1939: Erwähnt, dass durch Ausbürgerung deutscher Reichsangehöriger Transferberechtigung "grundsätzlich [...] wohl" erlischt, doch soll man betr. Gesuche von Fall zu Fall individuell prüfen. Auch unter Ziffer 5 Ausnahmen gefordert (obwohl die betr. Gläubiger "grundsätzlich ausgeschlossen werden" sollten). [unklar, auf was sich das Schreiben bezieht, evtl. obiges Merkblatt?]
  • SVSt an Vieli (Kreditanstalt) 24.11.1939 (Antwort auf oben) (ähnliches Schreiben von Vieli auch an SBVg 20.11.1939): Individuelle Entscheide nur bei Coupons-Gläubigern möglich, nicht bei Einzelgläubigern (weil Devisenstelle [dt./schw.?] die Einzahlung in den Transferverkehr nicht erlaubt). "Es würde also eine unterschiedliche Behandlung von Einzelgläubigern und Couponsgläubigern bestehen, welche wohl grundsätzlich vermieden werden sollte, wenn auch die Durchführung dieses Grundsatzes den Totalausschluss [sic] der von der Ausbürgerung Betroffenen zur Folge haben würde." Zu Ziffer 5: "Auch wir sind der Auffassung, dass es in einzelnen Fällen für frühere deutsche Reichsangehörige eine harte Begleiterscheinung des Erwerbs einer neuen Staatsangehörigkeit ist, wenn sie durch diese in der Schweiz ihre Transferberichtigung verlieren. Wir glaubten aber, dass es ausserordentlich schwer sein dürfte, Kriterien für die Zulassung von einzelnen Ausnahmen aufzustellen, sodass wir - wenn auch durchaus nicht gern - zu unserem Antrag an das Eidgenössische Politische Departement gelangt sind.
  • Diskussion über den Status von Liechtenstein bzw. der Liechtensteiner.
  • Rechtsbüro der Abt. für Auswärtiges an SVSt 27.11.1939: Klärung der oben angeschnittenen Fragen über den Status der ausgebürgerten Deutschen. Grundsätzlich kann die Schweiz nicht nach Ariern und Nichtariern unterscheiden (= "Diskrimination"), d.h. sie muss alle Deutschen gleich behandeln. Aber: "Wer die deutsche Staatsangehörigkeit hat, bestimmen ausschliesslich die deutschen Behörden." (Gilt für Juden (Ausbürgerung) wie Volksdeutsche (Einbürgerung)). Ungleichbehandlung von Einzel- und Couponsgläubiger nicht statthaft, d.h. keine Ausnahmeregelungen.
  • SVSt an EPD 16.11.1939: "Unseres Wissens werden fortlaufend deutsche Reichsangehörige ausgebürgert. So stossend dieses uns auch erscheint, glauben wir, dass mit dem Moment der Ausbürgerung eines deutschen Reichsangehörigen durch einseitigen Akt der gegenwärtigen deutschen Regierung, die Transferberechtigung erlischt." Auch Personen, die die Nationalität gewechselt haben (meist Mittel- und Südamerikanische Staaten), verlieren die Transferberechtigung.
  • BR Protokoll 24.2.1940 (auf Antrag EVD): Technisches zum Clearing.
  • Diskussionen über die Forderung Deutschlands (Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens 15.1.1940): Welche Folgen hat diese Verordnung für die deutsch-schweizerischen Abkommen?
  • SVSt an EDP 22.1.1940: "nur noch Angehörige der beiden vertragsschliessenden Staaten" sind zur Teilnahme am deutsch-schweizerischen Transferverkehr berechtigt (gemäss Transfervereinbarung vom 24.10.1939). Frage des Einbezugs von Drittausländer (v.a. Italien, Holland, Belgien) soll noch abgeklärt werden (bei Gegenrecht). Diese Frage wird auch in weiteren Briefen diskutiert.
  • Brief von Scala-Riedel, Binningen am SVSt 17.4.1940: Bezieht als Ausländer Ameisensäure aus Deutschland; ist aber vom Transfer ausgeschlossen. Will entweder in den Transfer kommen oder aber dann aber (als Ausgeschlossener) freien Handel mit Deutschland treiben.
  • SVSt an Hotz (Handelsabteilung) 20.4.194[0]: "wie alljährlich eine Zusammenstellung unserer Beobachtungen und Bemerkungen zu der geltenden deutsch-schweizerischen Transfervereinbarung". Böhmen/Mähren, Westpolen und Generalgouvernement sollen einbezogen werden. "Die neuesten Ereignisse [= Dänemark] werden die Frage nach weiterer Ausdehnung des Geltungsbereiches der Transfervereinbarung auf." Forderung nach Enquête über die schweizerischen Finanzforderungen gegenüber Deutschland. Allgemein: viel Technisches, wäre aber gut, diesen Brief mit einem Experten durchzusprechen.
  • Dossier mit zusammengehefteten Durchschlägen (oberste Zeile: Dr. H. Koenig, Mitglied der Schweizerischen Delegation), dazu einzelne Durchschläge: darunter Protokolle von Sitzungen und Besprechungen, Entwürfe. Betr. Abfindungsraten der "Concordia" und "Atlas" (Versicherungen). Dr. H. Koenig (gleichzeitig Generaldirektor der Schweizerische Lebensversicherungs- und Rentenanstalt an den Herrn Reichswirtschaftsminister 29.5.1940: "Ich möchte nicht unterlassen beizufügen, dass mit dieser Neuordnung eine Gleichstellung und Gleichbehandlung der inländischen Niederlassungen ausländischer Versicherungsgesellschaften mit den inländischen deutschen Versicherungsgesellschaften erreicht wird, die eine Vereinfachung des Geschäftbetriebes gestattet. Diese Vereinfachung ist schon lange angestrebt worden und es freut mich, dass sie jetzt erreicht worden ist. Ich möchte Ihnen für das verständnisvolle Entgegenkommen verbindlich danken."
  • SVSt (13.1.1940): kurzer "Situationsbericht über den schweizerisch-deutschen Verrechnungsverkehr".
  • Handelsabteilung an BR 20.6.1940: Kohlensperre durch Deutschland ist eingetreten trotz ernsthaften Bemühungen der Schweiz, "den deutschen Begehren in der Kriegsmaterialfrage, in der Belieferung mit Maschinen, besonders Uhrenmaschinen, sowie in der Zurverfügungstellung der überschüssigen Beträge auf dem Sonderkonto Kohle-Eisen und KTA auf das freie Konto der Reichsbank weitgehend zu entsprechen". Antrag auf Änderungen zum deutsch-schweizerischen Verrechnungsabkommen.
  • Handelsabteilung an Mitglieder der Schweizerischen Clearingkommission 16.7.1940: Deutschland will von der Schweiz Exportkredite zur Ermöglichung erhöhter Warenbezüge, lehnen aber eine Verzinsung des Kredits, "mit dessen Hilfe jede Wartefrist in der Befriedigung der schweizerischen Warengläubiger vermieden werden soll", "da es sich nicht um einen Kredit an den deutschen Staat handle und somit kein eigentlicher Schuldner vorhanden sei". Schweiz muss einen anderen Weg finden: Erhöhung der Auszahlungskommission der Verrechnungsstelle auf sämtliche Auszahlungen von ¼% auf ½% beantragt.
  • Protokoll BR 19.7.1940 = DDS 13, 346, S. 843ff.
  • zusammengeheftete Protokolle der deutsch-schw. Wirtschaftsverhandlungen Juni/Juli 1940 v.a. betr. Versicherungswesen.
  • Zeitungsausschnitt aus Frankfurter Zeitung 26.7.1940 über Rede von Reichswirtschaftsminister Funk.
  • Protokoll BR 13.8.1940 über Wirtschaftsvertrag mit Deutschland (vom 9.8.) = DDS 13, 363, S. 885ff.
  • SVSt an Handelsabteilung 14.8.1940: über Schwierigkeiten der Kontrolle des Besitzes von Firmen mit Sitz in der Schweiz (deutsch/schw. oder ausländisch); Antwort Vieli an SVSt 16.8.1940.
  • Einladung der Handelsabteilung an Mitglieder der schw. Delegation 27.8.1940 "zur Besprechung der Frage der Eingliederung von Böhmen und Mähren, sowie eines Provisoriums mit Belgien, Holland und Norwegen.
  • Komitee Deutschland der SBVg an die Banken 4.9.1940 über die Verfügung des EVD vom 31.8.1940 betr. Auszahlung von Vermögenserträgnissen im schw.-deutschen Verrechnungsverkehr.
  • Merkblatt der SVSt über Vertrag vom 9.8.1940.
  • Protokoll BR 16.9.1940: Antrag EVD betr. "Eingliederung des Protektorates Böhmen/Mähren ins Deutsche Reich" und betr. Regelung des Zahlungsverkehrs mit den von Deutschland besetzten Ländern (Norwegen, Holland & Belgien)".
  • 14. Zusatzvereinbarung zu dem deutsch-schweizerischen Abkommen über den gegenseitigen Warenverkehr (samt Anhang und Schlussprotokoll) 28.9.1940.
  • 12. Zusatzvereinbarung vom 20.9.1940 zum Protokoll vom 5.11.1932 über die Durchführung der schweizerischen Einfuhrbeschränkungen (samt Anlage)
  • "Geheimes Protokoll über die Regelung der Einfuhr von Schweizerkäse nach Deutschland" [!] 20.9.1940. Geheimprotokoll (20.9.1940) über Einfuhr von Kunstseide.
  • Protokoll betr. Regelung des Zahlungsverkehrs zwischen der Schweiz und den Niederlanden 20.9.1940. NL werden über Berlin abgewickelt. Dito Schweiz-Norwegen und Schweiz-Belgien.
  • Hotz an Seyboth 20.9.1940 über Fragen des Versicherungs- und Rückversicherungs-Zahlungsverkehrs (2 verschiedene Briefe).
  • Protokoll über die Einbeziehung der in das Deutsche Reich eingegliederten Gebiete der ehemaligen Republik Polen in die deutsch-schweizerische Transfervereinbarung vom 9.8.1940.
  • Protokoll BR 24.9.1940: Genehmigung der obigen Protokolle, und welche in die Gesetzsammlung und welche nur vertraulich verteilt werden (praktisch alle).
  • Mäppchen ("bitte zurück an 150."): Über Versicherungsverkehr: Verfasst von Dr. Koenig 10.10.1941: An die am niederländischen und am deutschen Geschäft interessierten schweizerischen Versicherungsgesellschaften. Dito 31.10.1941: An die am Geschäft in Elsass/Lothringen interessierten schweizerischen Versicherungsgesellschaften. Dito 21.7.1941: An die am deutschen Geschäft interessierten schweizerischen Versicherungsgesellschaften. Dokumente aus dem Protokoll zum Zweiten Zusatzabkommen vom 18.7.1941 über den Versicherungs- und Rückversicherungszahlungsverkehr (Einbezug der deutschen besetzten Gebiete).
  • Protokoll über die Einbeziehung des Protektorates Böhmen und Mähren in den deutsch-schweizerischen Verrechnungsverkehr (20.9.1940).
  • Protokoll über die Anwendung eines festen Clearingkurses im deutsch-schweizerischen Verrechnungsverkehr (20.9.1940)
  • Zusatzabkommen über den deutsch-schweizerischen Verrechnungsverkehr vom 9.8.1940 (20.9.1940)
  • Inhaltsverzeichnis zu den deutsch-schweizerischen Vereinbarungen vom 20.9.1940.

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