Sprache: Deutsch
6.12.1946 (Freitag)
AS-Titel: Bundesratsbeschluss betreffend die Ausfuhr von Waffen, Munition und deren Bestandteilen sowie Sprengstoffen und Zündmitteln
[BR-Prot. vom 6.12.1946 Nr. 3067]
[BR-Prot. vom 6.12.1946 Nr. 3067]
Bundesratsbeschluss (ACF)
Der Bundesrat verlängert das Ausfuhrverbot für Kriegsgüter um weitere sechs Monate, jedoch neu mit Ausnahmen, wonach Reservebestände der Armee und Waffen aus der Privatwirtschaft, die defensiven Charakter haben und aus kleinen Kalibern bestehen, ins Ausland verkauft werden dürfen.
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