Langue: français
19.8.1946 (lundi)
No 2121. XXIXe session de la Conférence internationale du Travail. Instructions aux délégués gouvernementaux
Procès-verbal du Conseil fédéral (PVCF)
Der Bundesrat erteilt der schweizerischen Delegation für die 29. Internationale Arbeitskonferenz Instruktionen. Bei der konstitutionellen Frage ist die Schweiz für eine 2:1:1-Vertretung, d.h. zwei Regierungsdelegierte und je ein Delegierter der Arbeitnehmer- bzw. Arbeitgeberorganisationen. Der Bundesrat ist im weitern für eine Zusammenarbeit der ILO mit der UNO, doch der eigene Charakter soll gewahrt bleiben. Dabei sollten die gegenseitigen Abmachungen nur UNO-Mitglieder binden. Schliesslich soll die Delegation sich für Genf als Sitz der ILO einsetzen.
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