Langue: allemand
14.8.1945 (mardi)
AS-Titel: Bundesratsbeschluss über die vorläufige Regelung des Zahlungsverkehrs zwischen der Schweiz und Japan
[BR-Prot. vom 14.8.1945 Nr. 1942]
Arrêté du Conseil fédéral (ACF)
Im Abkommen mit den Alliierten v. 8.3.1945 wurde davon abgesehen, japanisches Vermögen in der Schweiz zu blockieren, da die Schweiz als Schutzmacht fungierte. Da diese Gründe nun dahinfallen, lässt der BR japanisches Vermögen sperren, um damit auch die Bezahlung von japanischen Verpflichtungen zu sichern. Die Durchführung der Sperre soll wie bei Deutschland und Polen vonstatten gehen.
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