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7.10.1994 (Friday)
94.3302. Kinderprostitution. Rolle der Schweizer Botschaften
94.3302. Prostitution d'enfants. Rôle des ambassades de Suisse
94.3302. Prostitution d'enfants. Rôle des ambassades de Suisse
Interpellation (Int)
Jede schweizerische Vertretung ist verpflichtet, mit allen ihr bekannten Inhaftierten schweizerischer Nationalität, unabhängig von der Art ihres Vergehens, Verbindung aufzunehmen, um sich von der Korrektheit der Haftbedingungen und der Zurverfügungstellung eines Rechtsbeistandes zu überzeugen. Die schweizerische Vertretung mischt sich aber nicht in das Verfahren ein. Mit der Visumpflicht für die Einreise in die Schweiz kann der Menschenhandel zwecks Prostitution wirksam gebremst, jedoch nicht gänzlich unterbunden werden.
Darin: Interpellation Bäumlin vom 17.6.1994 (Beilage).
Darin: Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 7.9.1994 (Beilage).
Darin: Interpellation Bäumlin vom 17.6.1994 (Beilage).
Darin: Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 7.9.1994 (Beilage).
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