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Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 27, doc. 28
volume linkZürich/Locarno/Genève 2022
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001E-01#1988/16#1112* | |
Old classification | CH-BAR E 2001(E)-01/1988/16 307 | |
Dossier title | Gewährung von allgemeinen Zollpräferenzen zugunsten von Entwicklungsländern (1976–1978) | |
File reference archive | C.41.117.0.(1) |
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001E-01#1991/17#11804* | |
Old classification | CH-BAR E 2001(E)-01/1991/17 1071 | |
Dossier title | Zollfragen. Allgemeines (1962–1979) | |
File reference archive | C.41.Ro.117.0 • Additional component: Rumänien |
dodis.ch/48396Der Abteilungschef in der Handelsabteilung des Volkswirtschaftsdepartements, L. Roches, an den schweizerischen Botschafter in Bukarest, P.-H. Aubaret1
Allgemeines Präferenzensystem – Einschluss Rumäniens unter die begünstigten Länder
Wir beehren uns, den Empfang Ihres Telex vom 30. August 19762 anzuzeigen, womit Sie uns über Ihre Unterredung mit Vize-Aussenminister Gliga orientierten. Gegenstand Ihres Gesprächs war die rumänischerseits in Aussicht genommene Demarche bei Herrn Bundesrat Brugger betreffend Einschluss Rumäniens in das allgemeine Präferenzensystem der Schweiz3.
In diesem Zusammenhang können wir Ihnen nunmehr bestätigen, dass der hiesige rumänische Botschafter Enachescu Herrn Bundesrat Brugger am 27. August 1976 das von Vize-Premierminister Ion Patan unterzeichnete Schreiben vom 11. August 19764 überbracht hat. Eine Kopie dieses Schreibens ist Ihnen von Herrn Gliga ausgehändigt worden.
Herr Bundesrat Brugger ging bei seiner Stellungnahme dem rumänischen Botschafter gegenüber im wesentlichen von folgenden Überlegungen aus:
Seinerzeit war Rumänien vor allem aus Rücksicht auf das Prinzip des Burden-Sharing vom Einschluss in das schweizerische Präferenzschema ausgeschlossen worden5. In der Zwischenzeit ist Rumänien nicht nur in die Gruppe der 77 aufgenommen worden, sondern ist auch in den Genuss der durch die EWG gewährten Präferenzen gelangt, allerdings mit umfassenden Ausnahmen.
Die grundlegenden Voraussetzungen, damit ein Land in den Genuss der allgemeinen Präferenzen kommen kann, nämlich Qualifikation als Entwicklungsland, Self-Election, Burden-Sharing, scheinen somit auch für Rumänien erfüllt zu sein, so dass dem Ersuchen dieses Landes, in den Kreis der durch die Schweiz begünstigten Länder aufgenommen zu werden, nichts mehr entgegensteht6.
Am 31. August dieses Jahres tagte die Verhandlungs- und Fachgruppe «Handelsbeziehungen mit Entwicklungsländern», in welcher neben Vertretern der interessierten Bundesdepartemente auch solche der Wirtschaft und vor allem des Vororts vertreten sind7.
Dieses Gremium gelangte, gestützt auf die oben erwähnte Entwicklung, zum Schluss, dass der Aufnahme Rumäniens in das schweizerische Zollpräferenzenschema auf den 1. Januar 1977 nichts mehr entgegensteht. Der Vertreter des Vororts konnte sich für die präferenzielle Behandlung Rumäniens – zum ersten Mal kommt damit ein Staatshandelsland in den Genuss der schweizerischen Präferenzen – nicht erwärmen und sah daher lediglich davon ab, sich der Aufnahme Rumäniens ins allgemeine Präferenzensystem zu widersetzen; er machte indessen auf die Gefahr eines Präjudizes aufmerksam. Zu Ihrer weiteren Information sei noch erwähnt, dass beabsichtigt ist, auch Bulgarien8, das sich als Entwicklungsland bezeichnet, aber nicht der Gruppe der 77 angehört, ebenfalls in den Genuss der schweizerischen Präferenzen zu stellen. Nun gilt es vor allem, im Einvernehmen mit der Wirtschaft, in beiden Fällen Rumänien und Bulgarien diejenigen Zollpositionen zu bestimmen, auf die die Präferenzen angewendet werden sollen, bzw. die Ausnahmen festzulegen.
Bevor die Revision der Zollpräferenzordnung, die auf den 1. Januar 1977 in Kraft treten sollte, dem Bundesrat zum Beschluss9 unterbreitet wird, werden sich noch die «Ständige Wirtschaftsdelegation»10 wie auch die Zolltarifkommission11 mit diesem Geschäft zu befassen haben. Zu gegebener Zeit werden wir alsdann Herrn Bundesrat Brugger ein Antwortschreiben12 an Vize-Premierminister Patan unterbreiten.
Wir wollten indessen nicht verfehlen, und zwar für Ihre eigene Information, Sie schon jetzt über den Stand dieser Angelegenheit, die uns bekanntlich seit mehreren Jahren beschäftigt, zu orientieren.
- 1
- Schreiben (Kopie): CH-BAR#E2001E-01#1988/16#1112* (C.41.117.0.(1)). Kopie an A. Dunkel, C. Sommaruga, I. Pawloff, R. Kummer, A. Clerc, L. Roches und die schweizerische Botschaft in Sofia. Diese Kopie ging an die Politische Abteilung I des Politischen Departements.↩
- 2
- Telegramm Nr. 64 von P.-H. Aubaret an die Handelsabteilung des Volkswirtschaftsdepartements vom 30. August 1976, Doss. wie Anm. 1.↩
- 3
- Vgl. dazu DDS, Bd. 25, Dok. 42, dodis.ch/35252, bes. Anm. 6 sowie den Bundesbeschluss über die Gewährung von Zollpräferenzen im Rahmen des allgemeinen Präferenzensystems zugunsten der Entwicklungsländer (Zollpräferenzenbeschluss) vom 23. September 1971, dodis.ch/34424.↩
- 4
- Nicht ermittelt.↩
- 5
- Vgl. dazu DDS, Bd. 25, Dok. 157, dodis.ch/34496; DDS, Bd. 26. Dok. 152, dodis.ch/38443, Anm. 8 sowie das Schreiben von R. Probst an F. Schnyder vom 8. Januar 1974, dodis.ch/49886.↩
- 6
- Zu den Wirtschaftsbeziehungen zu Rumänien vgl. den Bericht von C. Sommaruga vom 10. November 1976, dodis.ch/48403; die Notiz von A. Kaech vom 22. November 1976, dodis.ch/48405 sowie die Notiz von Th. Wernly vom 14. Oktober 1978, dodis.ch/48402.↩
- 7
- Vgl. dazu die Notiz von G. Kündig an J. Zwahlen vom 3. September 1976, dodis.ch/48398. Vgl. ferner die Notiz von M. Heimo an den Finanz- und Wirtschaftsdienst des Politischen Departements vom 5. Oktober 1976, dodis.ch/48401.↩
- 8
- Zu Bulgarien vgl. DDS, Bd. 27, Dok. 59, dodis.ch/49448.↩
- 9
- Vgl. das BR-Prot. Nr. 2118 vom 24. November 1976, dodis.ch/48397.↩
- 10
- Vgl. dazu die Aufzeichnung von B. Eberhard der Sitzung vom 28. Oktober 1976, dodis.ch/48399.↩
- 11
- Vgl. dazu das Protokoll vom 8. Dezember 1976 der Sitzung der Expertenkommission für den Zolltarif und für die Einfuhrbeschränkungen vom 1. November 1976, CH-BAR#E7110#1987/20#120* (330.1).↩
- 12
- Schreiben von E. Brugger an I. Pățan vom 2. Dezember 1976, CH-BAR#E7001C#1987/101#565* (2200.1).↩
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