Classement thématique série 1848–1945:
II. RELATIONS BILATÉRALES
II.8. ESPAGNE
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 15, doc. 270
volume linkBern 1992
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001E#1000/1572#506* | |
Old classification | CH-BAR E 2001(E)1000/1572 52 | |
Dossier title | Cia. Sevillana de Electricidad. Aktien in schweiz. Besitz (1943–1945) | |
File reference archive | C.44.158.1 • Additional component: Spanien |
dodis.ch/47874 La Banque pour Entreprises électriques1 au Chef de la Section du Contentieux et des Intérêts privés à l’Etranger du Département politique, R. Kohli2
Wir bestätigen die Mitteilungen, die Ihnen unser Herr Direktor A. von Schulthess gestern gemacht hat, wie folgt:
Am 25. Oktober 1944 haben wir von Spanien den Wortlaut des Dekretes No 268 vom 23. September 1944 (Beilage l)3 erhalten, aus dem hervorgeht, dass in Gesellschaften, die für öffentliche Dienste konzessioniert sind, das leitende ausländische Personal innerhalb dreier Monate zurückzutreten hat, um durch spanisches Personal ersetzt zu werden.
Wie Ihnen bekannt sein dürfte, ist die Elektrobank seit Jahren leitend an der Compania Sevillana de Electricidad in Sevilla beteiligt. Diese Gesellschaft betreibt Wasser- und thermische Kraftwerke und besitzt ein ausgedehntes Transport und Verteilungsnetz. Sie beliefert den grössten Teil von Andalusien mit Strom und zwar die Provinzen Sevilla, Cadiz, Huelva, Badajoz und teilweise Malaga.
Seit 1916 ist der Delegierte des Verwaltungsrates ein Vertreter der Elektrobank. Der technische Subdirektor und ein grösserer Teil der technischen Abteilungschefs sind ebenfalls Schweizer (Beilage 2)4.
Die Compania Sevillana de Electricidad hat heute ein Aktienkapital von Ptas. 80000000 und ein Obligationenkapital von Ptas. 80000000. Beinahe die Hälfte des Aktienkapitals befindet sich in Schweizerbesitz. Die Aktien werden an den Börsen von Zürich, Basel und Genf kotiert.
Es werden also durch das Dekret ganz namhafte schweizerische Interessen geschädigt. Abgesehen davon, dass schweizerische Staatsangehörige, zum Teil in leitenden Stellungen, ihr Tätigkeitsgebiet plötzlich verlieren würden, geriete auch das Unternehmen in eine schwierige Lage, wenn alle Ausländer aus den leitenden Posten ausscheiden müssten.
Neben diesen direkten Schäden würde aber auch die schweizerische Volkswirtschaft ganz allgemein durch die Entlassung des schweizerischen Personals in Mitleidenschaft gezogen, da der Absatz von Schweizerfabrikaten in Spanien nicht unwesentlich durch die Tätigkeit dieser Schweizer gefördert wird. Die Elektrobank zum Beispiel hatte dank ihrer Beteiligungen in Spanien und dank der Beschäftigung von Schweizer Personal an leitenden Posten der ihr nahestehenden Unternehmungen Gelegenheit, der schweizerischen Industrie sehr beträchtliche Bestellungen zuzuführen. So konnte sie von 1917 bis Oktober 1944 Aufträge an die schweizerische Industrie im Betrage von über s.Fr. 41 000000 erteilen (Beilage 3)5.
Aus Beilage 46 geht hervor, dass es der Elektrobank möglich war, bei den ihr befreundeten spanischen Gesellschaften seit etwa 1913 152 Schweizer, teils dauernd, teils vorübergehend für Bauten, Montagen, etc., in Stellung zu bringen. Auch jetzt ist vorgesehen, einen Schweizer Ingenieur für die Leitung des Baues einer grösseren Wasserkraftanlage bei der Compania Sevillana de Electricidad nach Spanien zu entsenden.
Die Elektrizitätsgesellschaft von Velez-Malaga in der Provinz von Malaga, deren Kapital zum grössten Teil in den Händen der Elektrobank liegt, beschäftigt ebenfalls einen Schweizer in leitender Stellung (Beilage 2)7.
Die Elektrobank war aber mit Rücksicht auf das nationale Element stets bestrebt, bei der Besetzung leitender Positionen ausser Schweizern vorwiegend auch Spanier heranzuziehen. Die Mehrzahl der höheren Beamten der Compania Sevillana de Electricidad sind Spanier, so der Direktor, der kaufmännische Subdirektor etc. (Beilage 2)6.
Sie ersehen aus den obigen Ausführungen, wie einschneidend schweizerische Interessen durch das Dekret betroffen werden. Wir möchten Sie daher bitten, die spanische Regierung auf diesen Sachverhalt aufmerksam zu machen und für die Compania Sevillana de Electricidad eine Aufhebung der in Frage stehenden Bestimmungen zu erwirken.
In ähnlicher Lage dürfte sich auch die Barcelona Light & Traction befinden, zu deren höherem Personal ebenfalls eine ganze Reihe von Ausländern zählen. Es ist also wahrscheinlich, dass auch von englischer Seite gegen das erlassene Dekret Einsprache erhoben wird8.
- 1
- La lettre est signée par A. v. Schulthess et M. Villars. Cette banque est plus connue sous son nom allemand: Elektrobank. Cf. aussi E 7110/1973/135/25-26.↩
- 2
- Lettre: E 2001 (E) 2/605.↩
- 3
- Non reproduite.↩
- 4
- Non reproduite.↩
- 5
- Non reproduite.↩
- 6
- Non reproduite.↩
- 7
- Non reproduite.↩
- 8
- Les difficultés de cette entreprise font l’objet d’une circulaire du Comité Espagne de l’Association suisse des Banquiers du 18 novembre 1944 (E 2001 (E) 2/605). La Banque pour Entreprises électriques adresse un mémorandum à Kohli le 30 janvier 1945 pour exposer les problèmes qui rendent nécessaire un voyage en Espagne de ses directeurs, von Schulthess et E. Barth. Celui-ci a un entretien avec Kohli à son retour (cf. la notice de Jéquier du 4 mai 1945, E 2001 (E) 2/605/ Sur les investissements suisses en Espagne, cf. aussi E 2001 (E) 1/326 et 328.↩
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