dodis.ch/46390 CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 20 septembre 1937
1 1511. Beisetzung von Thomas Masaryk, früherem Präsidenten der tschechoslowakischen Republik
Politisches Departement. Antrag vom 20. September 1937
Der schweizerische Gesandte in Prag hat telephonisch berichtet, es sei schwer, sich eine Vorstellung zu machen, welche Trauer das Ableben des frühem Präsidenten Masaryk in der Tschechoslowakei ausgelöst habe. Das ganze Land stehe unter dem Eindruck dieses Verlustes. Ein kontinuierlicher Zug von Menschen ströme Tag und Nacht zum Hradschin, um dem aufgebahrten Toten die letzte Ehre zu erweisen. Abgesehen von den vereinzelten Ländern, die der Tschechoslowakei betont kühl gegenüberstehen, haben denn auch alle Staaten diesen Verhältnissen dadurch Rechnung getragen, dass sie zur Beisetzungsfeier entweder Sonderdelegierte entsenden oder wenigstens ihre diplomatischen Vertreter in Prag aus diesem Anlass als Gesandte in Sondermission beglaubigen. Dies ist insbesondere der Fall für Österreich und die skandinavischen Staaten. Herr Bruggmann ist der Ansicht, eine abweichende, rein passive Haltung der Schweiz würde in der Tschechoslowakei kaum verstanden werden und könnte sogar leicht ungünstig gedeutet werden.
Wie bekannt, hat der Bundespräsident beim Eintreffen der Todesnachricht im Namen des Bundesrates an den Präsidenten der tschechoslowakischen Republik unverzüglich ein Beileidstelegramm ergehen lassen. Das Politische Departement war der Meinung, es könne bei dieser Beileidsbezeugung sein Bewenden haben und es werde sich erübrigen, darüber hinaus in Abweichung von der bisherigen Praxis des Bundesrates ein Mehreres zu tun. Angesichts des Berichtes von Herrn Bruggmann hätte es indessen doch ernstliche Bedenken, an dieser ursprünglichen Auffassung festzuhalten. Wohl ist zuzugeben, dass kein Präzedenzfall dafür besteht, dass der Bundesrat zur Beisetzung eines Privatmannes - und das war Thomas Masaryk seit seinem Rücktritt Ende 1935 - einen Gesandten in Sondermission ernannt hätte. Anderseits ist die Rolle, die der «Befreier-Präsident» der jungen Republik in der Geschichte seines Landes und im Europa der Nachkriegszeit gespielt hat, so bedeutsam und eigentümlich, dass nach menschlicher Voraussicht ein ganz gleichartiger Fall kaum so bald sich ereignen wird. Es darf daher der Hoffnung Raum gegeben werden, ein einmaliges Abgehen von den bisherigen Normen werde dem Bundesrat keine Ungelegenheiten bereiten.
Da die Trauerfeierlichkeiten bereits heute früh ihren Anfang nehmen und Herr Bruggmann besondern Wert darauf legte, der tschechoslowakischen Regierung schon gestern seine Ernennung zum Gesandten in Sondermission bekanntzugeben, hat ihn das Departement, indem es seine ursprünglichen Bedenken zurückstellte, gestern ermächtigt, der tschechoslowakischen Regierung Mitteilung von seiner Ernennung zum Gesandten in Sondermission unverzüglich zu machen und am Sarge des Verewigten im Namen des Bundesrates einen Kranz niederzulegen.
Antragsgemäss wird beschlossen:
Von den Massnahmen, die das Politische Departement aus Anlass des Ablebens von Thomas Masaryk, früherem Präsidenten der tschechoslowakischen Republik, getroffen hat, wird in zustimmendem Sinne Kenntnis genommen.